Bahnversand von Kaninchen.
Wahls Taschenkalender 1911
Bei weiten Entfernungen für Kolli über 10 Kilo ist dem Postversand der Versand per Bahn vorzuziehen. Während die Post das Porto von Kilogramm zu Kilogramm nach Zonen berechnet, wird die Fracht bei der Bahn nach Aufrundung von 10 zu 10 Kilogramm nach Kilometern erhoben. Als Minimalgewicht gelten 20 Kilo und als Mindestfrachtbetrag 50 Pfennige. Die Tiere sind am besten in Kisten verpackt als Eilgut (Frachtbrief mit rotem Rand) aufzugeben und müssen frankiert werden. Nachnahme ist zulässig. Soll die Fracht der Empfänger tragen, so ist dieselbe als Nachnahme vorzuschreiben, nachdem man sich bei der Aufgabestation über die Höhe der Eilfracht erkundigt hat. Der Frachtbrief ist dann mit dem Vermerk Franko gegen erkl. Provision zu versehen. Die Beförderung geschieht in der Regel mit Eilgüterzügen, da wo Eilgüterzüge nicht verkehren, mit Personenzügen. Wird Beförderung mit Schnellzügen gewünscht, so ist der Frachtbrief mit der Aufschrift „Schnellzugsgut" zu versehen und wird in diesem Falle der Frachtberechnung die doppelte Eilguttaxe zugrunde gelegt. Um ein Ersticken der Tiere zu verhindern, ist zu empfehlen, dass die Kisten entweder mit Lattendeckel verschlossen oder an den Seiten mit Löchern versehen werden. Wird ein Bretterdeckel verwendet, so genügen einfache Löcher in demselben nicht, denn durch Übereinandersetzen der Kisten im Eisenbahnwaggon könnte den Tieren die Luft abgeschnitten werden. Verendet auf diese Weise ein Tier auf dem Eisenbahntransport, so leistet die Bahn keinerlei Ersatz. Die Bahn ist übrigens bei Verlust eines Tieres nur dann ersatzpflichtig zu machen, wenn ihr ein Verschulden an dem Tode nachgewiesen werden kann. Die gleichen Vorsichtsmaßregeln für die Transportkisten gelten natürlich auch für Postsendungen. Auch ist darauf zu achten, recht geräumige Kisten zu verwenden!
