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Züchterklänge in Dur und Moll. K. Königs. Wahls TK 1926

K. Königs 1926 Seiten 154–158
Redaktionell aufbereitet

Züchterklänge in Dur und Moll. K. Königs. Wahls TK 1926.S.154

Werbearbeit.

Die Züchtertage sollen auf Werbearbeit eingestellt sein, und wenn sie im Hinblick auf diesen Grundgedanken abgehalten werden, können sie reichen Segen stiften. Wird ein belehrender Vortrag gehalten, so darf er nicht über ½ Stunde dauern, da er sonst ermüdet und der Aussprache zu viel Zeit vorweg nimmt. Die heute oft abgehaltenen Züchtertage wissen bedauerlicherweise meist nur etwas von der Fellgewinnung und Pelzverarbeitung zu erzählen. Kann damit ein Neuling gewonnen werden, der etwa mit 1-2 Kaninchen anfängt? Wovon hat er zunächst etwas, vom Fleisch des Tieres oder vom Fell? Das braucht nicht so weit zu gehen, das Fell gar nicht zu beachten oder gar zu missachten. Heute halten wir bei der Werbearbeit in der Wertschätzung zwischen Fleisch und Fell leider nicht immer das richtige Maß.

Fleisch und Fell.

Beides sind wirtschaftliche Momente, die uns die Kaninchenzucht bietet, und der Fleischnutzung gebührt nach wie vor die erste Stelle. Wenn ich das Tier, um die Fellblüte und damit den höchsten Preis für das Fell zu er- halten, einige Monate länger halten muss, ohne dass es wesentlich an Gewicht zunimmt welchen wirtschaftlichen Nutzen habe ich dann von meiner längeren Fütterung,

Wartung, Pflege?

Die vermehrten Futterauslagen subtrahieren den erhöhten Fellwert glatt heruntergehen nüchternen und harten Zeiten entgegen. Die von uns geforderten Lasten werden kaum zu tragen sein; infolgedessen wird die Notwendigkeit der eigenen Fleischerzeugung in vielen Familien nicht nur erkannt, sondern auch wieder in der Haltung einiger Kaninchen geübt werden. Diese Leute sollen gar nicht als „Züchter“, sondern lediglich als „Halter“ dieses Kleintieres in Frage kommen. Ihre Tiere sollten von dem eigentlichen Kaninchenzüchter geliefert werden, der nach züchterischen Grundsätzen die Zuchtpaare zusammenstellt, um Höchstleistungen zu erzielen. So kommt das züchterische Wissen auch dem Kaninchenhalter zugute, dem es im Allgemeinen an der nötigen Eignung fehlt, auch in diese Seite der Kaninchenzucht einzudringen. Auch in der richtigen Behandlung der Felle soll der „Züchter“ der Lehrmeister des „Halters" bleiben, denn wenn ich auch das Kaninchenfleisch als das wichtigste Produkt der Kaninchenzucht und -haltung anspreche, so ist doch auch dem wertvollsten Nebenprodukt, dem Fell, die gebührende Aufmerksamkeit zu schenken. Vor allen Dingen sind die Kaninchenhalter darauf hinzuweisen, dass das Fell vom anhaftenden Fett befreit, straff gespannt und im Schatten gut getrocknet wird. Würde man allein das erreichen, bleiben die aus diesen Kreisen stammenden Fellwerte dem Nationalvermögen erhalten, während sie sonst stark gemindert, wohl teilweise ganz vernichtet werden. Leider sind aber noch viele sich „Züchter“ nennende Kaninchenhalter zu bequem, ihre anfallenden Felle ordnungsmäßig zu behandeln. Der englische, belgische, französische Arbeiter denn auch dort wird die Kaninchenzucht überwiegend von Arbeitern betrieben handelt da viel ökonomischer und gewissenhafter als der deutsche Arbeiter, der vielfach glaubt, seine Gewerkschaft müsse alles für ihn machen. Auf die Leder- und Wollnutzung gehe ich hier nicht näher ein, ich unterschätze sie nicht, sie bleiben aber Spezialgewinne, die jedoch bei Fleiß und Sorgfalt ganz ansehnliche werden können.

Gleiche Punkte gleiche Preise.

Es wird schon Zeit, den inneren Unwert dieses Grundsatzes durch ein drastisches Beispiel zu beleuchten: 10 reife Trauben, 5 Borsdorfer Äpfel, 3 Tafelbirnen und 2 Baumnüsse sind 20 Früchte. 10 Baumnüsse, 5 Tafelbirnen, Äpfel und 2 Trauben sind auch 20 Früchte. Wer ist dumm genug, sie für gleichwertig zu halten? Aber der angezogene Grundsatz hält alle Tiere von sagen wir 90 Pkt. für gleich gut als Zuchttiere, ohne Rücksicht darauf, aus welchen Qualitätspositionen sich das Ergebnis zusammensetzt. Naive Gemüter glauben, dass nun auch die Höhe der sagen wir 2. Preise mit 91 Pkt. gleich sei. In Wirklichkeit ist sie ungefähr sovielmal verschieden, als überhaupt Klassen oder Abteilungen gebildet wurden. Bisher habe ich noch nie eine Ausrechnung zu dem Grundsatz gesehen, die nicht stets mit etwa 100-200 Mk. und mehr aus einer sog. Preiskasse, Ehrenpreiskasse, Zuschuss des festgebenden Vereins, Sammelgelder usw. ihre Beispiele zugkräftig gemacht und erhärtet hätte. Stellt man eine solche Summe aber neben den Standgeldern dem Preisrichter zur Verfügung, so ist er sehr wohl imstande, die Härten, die sonst der üblichen Preisverteilung nachgesagt werden, gerecht auszugleichen. Hat schon jemand gehört, dass bei „Gleichen Punkten gleiche Preise“ auch die Ausstellungsleitung die Höhe, oder bescheidener nur eine Mindesthöhe, garantierte? Ich nicht. Wohl habe ich schon erlebt, dass bei Gl. Pkt. gl. Pr. der 2. Preis noch unter das Standgeld sank. Ist dadurch die Bedeutung, die einem 2. Preise innewohnt, ausgedrückt?

Spezialrichter.

Eine neuzeitliche Errungenschaft. Der Spezialrichter soll die von ihm bewertete Rasse womöglich selber züchten und vor allem Spezialkenntnisse in ihrer Wertschätzung und Beurteilung nachweisen können. Eine Schau, die einen solchen Spezialisten, sagen wir für Belg. Riesen, gewinnt, wird dasselbe auch für die anderen Rassen tun müssen. Denn es ist nicht ersichtlich, warum die Züchter der anderen auf der Schau ausgestellten Rassen, die doch dasselbe Standgeld bezahlten, ihre Tiere einem „weniger befähigten“ Richter anvertrauen sollen. Praktisch betrachtet ist das in diesem Ausmaß wohl keiner Ausstellungsleitung möglich, ohne dass der Verein bankrott macht. In Wirklichkeit tritt der Spezialrichter, wenn es hoch kommt, etwa 3-4mal im Jahre in seine Spezialaktion. Die Spezialschauen mit ihren Spezialrichtern sind doch sehr bescheiden in ihren Anforderungen, wenn sie glauben, das genüge, um auf der Höhe zu bleiben. Komischerweise sieht der Spezialrichter bei einer Bewertung nur vorhandene Feinheiten, meist schon ohne Vergrößerungsglas genügend vergrößert, die dem „Richter schlechthin" verborgen bleiben, und er erreicht dadurch stets höhere Punktzahlen. Dass er vermöge seiner tieferen Kenntnisse die vorhandenen Fehler und Schwächen eines Tieres viel deutlicher bemerkt, sein Auge viel kritischer und sein Stift auch viel energischer wegweisende Bahnen andeutet, durch Strafpunkte erziehend wirkt, das habe ich noch nie bemerkt. Das allein wäre der richtige Spezialrichter aber genommen würde er nicht.

Eigene Zucht.

Auch darüber sind sich die Züchter nicht einig und wäre es Sache des Reichsbundes, eine allgemeingültige Definition zu schaffen. Für unsere größte deutsche Züchtervereinigung, die Deutsche Landwirtschafts-Gesellschaft, gilt in dieser Frage der Grundsatz: „Züchter eines Tieres ist derjenige, in dessen Besitz sich das Muttertier zur Zeit der Befruchtung befand“. Der Begriff „eigene Zucht“ kann auch für Großvieh mit längerer Trächtigkeitsdauer nicht wohl präziser und treffender aufgestellt werden. Prüfen wir Kaninchenzüchter, ob er für unsere abweichenden Zuchtverhältnisse und unsere Zuchtgebräuche auch passt. Wenn obige Begriffserklärung schon bis zu den ersten Anfängen des jungen Zuchttieres zurückgeht, so hat dabei die Erwägung zugrunde gelegen, dass z. B. der Pferdezüchter die trächtige Mutterstute ganz besonders füttern und pfleglich behandeln muss, sie mit schwerer Arbeit verschonen und anderes mehr, wenn das Fohlen etwas Vorzügliches werden soll. Diese Rücksichtnahme stellt oft hohe finanzielle Mehraufwendungen und einen Verzicht auf die volle Ausnutzung der Arbeitskraft des Pferdes dar, der auch nicht gering zu veranschlagen ist. Alle diese Aufwendungen sichern dem Besitzer aber auch das Recht, sich als Züchter des Fohlens zu bezeichnen. Derjenige, der vermöge seines starken Geldbeutels die Sache anderen überlässt, sich eine hochträchtige Stute kauft, kann sich nicht als Züchter des Fohlens bezeichnen, weil er die in der Zeit der Trächtigkeit zu leistende Züchterarbeit nicht übernommen, sondern einem andern überlassen hat. Ich halte diesen Standpunkt beim Großvieh für ganz zutreffend. Bei uns Kaninchenzüchtern sind indessen diese Gründe gar nicht vorhanden; die trächtigen Muttertiere sollen im Gegenteil gar nicht anders gepflegt und behandelt werden, als andere Kaninchen auch. Gute, reinliche Streu und ausreichendes, abwechslungsreiches Futter ist für alle Kaninchen erforderlich, was darüber ist, das ist vom übel. Milchfütterung an werdende Mütter, Kraftfuttermengen an trächtige Häsinnen zu verfüttern, ist total verkehrt und erschwert nur den günstigen Verlauf und das glückliche Ende der Tragezeit. Die gedeckte Häsin verlangt eine Rücksichtnahme, das ist klar, aber diese stellt keine wesentlich höheren Ansprüche an den Geldbeutel oder die finanzielle Kraft des Züchters als eine andere, nicht trächtige Häsin auch. Wir können deshalb bei den Kaninchenzüchtern den Begriff „Züchter des Tieres" etwas weiter stecken und etwa sagen: Derjenige gilt als Züchter des Tieres, dem das Muttertier am Wurftag gehörte. Wir wollen sehen, ob wir damit ausreichen. Es ist möglich, dass ein Züchter 1. Eine Häsin mit Nestjungen verkauft. 2. Die Häsin zu viel Junge warf und einige bei einem anderen Züchter einer Amme untergelegt werden. 3. Die Häsin eingeht und die Jungen alle bei einem anderen Züchter untergebracht werden. 4. Heranwachsende Jungtiere vor einer Eintragung oder Kennzeichnung in andere Züchterhände übergehen, sei es durch Geschenk, Tausch oder Verkauf. 5. Dasselbe erfolgt nach einer Eintragung oder Kennzeichnung. Wenn ein Züchter die Tiere selber behält und aufzieht, da sind wir uns alle darüber einig, dass er dann eben als „Züchter“ der Tiere gilt. Auch Punkt 5 kann ausscheiden, denn wenn die Jungtiere bereits eingetragen oder gekennzeichnet sind, so kann das nur im Zusammenhang mit dem bisherigen Besitzer und Züchter geschehen sein. Der Besitztitel als „Züchter des Tieres" fann bei einem einmal gezeichneten und eingetragenen Tier nicht mehr verändert werden, auch dann nicht, wenn es in andere Hände übergeht. Für den Hochzüchter ist das von Bedeutung. Ihre Tiere können wohl die Grundlagen neuer Zuchten bilden, und das ist für sie nur von Ruhm; aber mit ihren Federn können sich fremde Vögel nicht mehr schmücken, und das ist ein Segen. Wenn ich weiter zurückgreife auf Punkt 4, so scheint mir bei ihm die Entscheidung zu liegen. Ich meine, die Züchter könnten sich hier einigen und etwa 10-12 Wochen als Altersgrenze annehmen. Das lässt sich umso leichter durchführen, als um diese Zeit die Jungtiere auch gezeichnet werden. Wer ältere als 12 Wochen alte Jungtiere erwirbt, kann nicht als Züchter des Tieres angesprochen werden. Wer dagegen Tiere jugendlichen Alters erwirbt, gleichviel, ob die Fälle unter 1, 2 oder 3 der angeführten Möglichkeiten einzureihen sind, der kann sich auch als Züchter des Tieres bezeichnen. Der Fall 4 und die von mir angegebene Zeit lässt auch die wünschenswerte Bewegungsfreiheit für beide Teile, Käufer und Verkäufer. Der Verkäufer kann sich sein Recht als Züchter des Tieres wahren, es eintragen und zeichnen lassen, wie er will; er kann aber auch auf sein Recht verzichten und es dem Käufer überlassen. Ich halte es für beide Teile von Vorteil, wenn eine gewisse Bewegungsfreiheit belassen bleibt, nicht als ob ich damit dem Keime zu Streitigkeiten einen Nährboden bieten wolle. Auf Ausstellungen können oft die besten Freunde in Zwist geraten, und die Behauptung, dass ein bewertetes Tier nicht des Ausstellers eigene Zucht sei, ist ohne Kennzeichnung und Eintragung des Tieres gar nicht nachzuprüfen, wenn es etwa mit 11 Wochen verkauft wurde. Da soll man grundsätzlich dem Besitzer und Aussteller auch den Titel als Züchter zusprechen, denn warum hat der Verkäufer sich beim Verkauf dieses Titels entäußert und ihn nicht durch eine Kennzeichnung festgehalten? Hatte er die Absicht, später zu nörgeln? Dann soll dem glatt der Boden entzogen werden. Es ist mir sehr wohl bekannt, dass auch in den Kreisen der Kaninchenzüchter sich Anhänger für die Definition der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft finden. Wie sie gefasst wird, will ich nicht entscheiden; nur dem augenblicklich ohne Unterlage in der Luft hängenden Begriff will ich zu Leibe rücken.

Ausstellungstermine.

In einem engeren Bezirk, etwa in einem Kreisverbande, ist unbedingt ein Ausstellungskalender einzurichten. Acht Tage vor der Kreisverbandsschau zwei Lokale Kaninchenschauen, acht Tage nach ihr wieder in demselben Kreisverbande an zwei verschiedenen Orten eine Lokale Schau; auch nochmals im Jahre zweimal an denselben Tagen an verschiedenen Orten des Kreisverbandes Kaninchenschauen abzuhalten, ist ein Unfug. Leider ist es ein Tatsachenbeispiel aus meiner eigenen Praxis. So etwas lässt sich unbedingt vermeiden, es macht den volkswirtschaftlichen Wert unserer Bestrebungen bei allen einsichtigen Leuten nur lächerlich. Wir müssen auch in unseren eigenen Kreisen mehr in uns, um uns, über uns schauen und danach arbeiten, denn letzten Endes sind doch die Kaninchenzüchter nicht die einzigen Leute auf dieser Welt, die mit ihren Bestrebungen ernst genommen sein wollen.

Bernhard Pickert
Anmerkungen und redaktionelle EinordnungBernhard PickertRedaktioneller Zusatz zum historischen Originaltext

Zusammenfassung / Fazit

Königs, K. (1926): Grundsätze der zeitgemäßen Kaninchenzucht

Inhalt

K. Königs legt 1926 eine programmatische Analyse der Kaninchenzucht vor, die wirtschaftliche Vernunft, praktische Zuchtführung und organisatorische Reformen in den Mittelpunkt stellt. Seine Schrift kritisiert Fehlentwicklungen der damaligen Vereins und Ausstellungspraxis und formuliert zugleich Grundsätze, die bis heute Gültigkeit besitzen.

Werbearbeit und Züchtertage

Königs fordert, Züchtertage konsequent als Werbe und Schulungsveranstaltungen auszurichten. Vorträge sollen kurz, praxisnah und auf die Bedürfnisse von Einsteigern abgestimmt sein. Einseitige Themen wie reine Fellgewinnung lehnt er ab. Ziel ist die Gewinnung neuer Halter und die Vermittlung solider Grundlagen.

Fleisch und Fell

Die Kaninchenzucht wird primär als Fleischwirtschaft verstanden. Das Fell bleibt ein wertvolles Nebenprodukt, darf aber nicht zu unwirtschaftlichen Haltungszeiten oder übertriebener Fütterung führen. Königs betont die sachgerechte Fellbehandlung („vom Fett befreit, straff gespannt und im Schatten getrocknet“), um Qualitätsverluste zu vermeiden.

Züchter und Halter

Er unterscheidet klar zwischen Züchtern (fachlich geschult, genetische Verantwortung) und Halter (familienwirtschaftliche Fleischversorgung). Züchter sollen hochwertige Zuchtpaare liefern und zugleich als Lehrmeister in Haltung und Fellbehandlung wirken.

Ausstellungswesen

Königs kritisiert mehrere Missstände:

  • das Prinzip „gleiche Punkte – gleiche Preise“ als fachlich irreführend
  • die Überbewertung von Spezialrichtern
  • unkoordinierte Ausstellungstermine innerhalb eines Kreisverbandes

Er fordert transparente, gerechte Preisverteilungen und eine verbindliche Terminplanung.

Begriff „eigene Zucht“

Königs schlägt eine bis heute praktikable Definition vor: Züchter eines Tieres ist derjenige, dem das Muttertier am Wurftag gehörte. Er ergänzt eine Altersgrenze von 10–12 Wochen, bis zu der der Käufer eines Jungtiers selbst als Züchter gelten kann. Diese Regelung soll Streitigkeiten vermeiden und die Nachvollziehbarkeit sichern.

Bis heute gültige Grundsätze

Die Schrift enthält mehrere zeitlose Leitlinien der Kaninchenzucht:

  • Primat der Fleischnutzung als wirtschaftliche Grundlage
  • klare Rollenverteilung zwischen Züchtern und Haltern
  • korrekte Fellbehandlung als Voraussetzung für Qualität
  • faire, transparente Ausstellungspraxis
  • eindeutige Definition des Züchterbegriffs
  • Züchtertage als Bildung und Werbeinstrument

Diese Prinzipien bilden weiterhin tragfähige Grundlagen moderner Zucht und Vereinsarbeit.

Transparenz

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Quellennachweis

Historisches Original

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