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notwendige Voraussetzung für wirtschaftliche Kaninchenzucht.M. Wischer

M. Wischer 1928 Seiten 125–132
Redaktionell aufbereitet

Die notwendige Voraussetzung für wirtschaftliche Kaninchenzucht

Von Max Wischer; Wahls Taschenkalender für Kaninchenzüchter 1928

Ohne Zweifel hat die Kaninchenzucht nur dann wirtschaftliche Berechtigung, wenn Fleisch- und Fellgewinnung in den Vordergrund der Kaninchenzuchtbewegung gestellt werden. Damit soll nicht etwa gesagt werden, dass die ziel- und wahllose Kreuzungszucht nunmehr das Gegebene wäre, da sie ja im Wesentlichen auf Fleischgewinnung eingestellt ist. Rentabilität und Zuchterfolge sprechen gegen die sogenannte Fleischzucht und lassen nur die Rassezucht als berechtigt gelten. Aber in dieser Rassezucht muss gefordert werden, dass der wirtschaftlichen Bedeutung der Kaninchenzucht weitestgehend Rechnung getragen und sie auf den höchsten Stand der Leistungsfähigkeit gebracht wird. Die neuen Bewertungsbestimmungen sollen, wenn auch nur sehr bedingt und außerordentlich beschränkt, uns auf den rechten Weg bringen. Einheitlich ist für alle Rassen, sofern die Eigenart der Rasse dem nicht entgegenstand, die Hälfte der zur Verfügung stehenden Punkte auf die wirtschaftlich bedeutungsvollen Positionen gelegt worden. Ein größerer Teil unserer Züchter glaubt, damit sich nicht einverstanden erklären zu sollen, weil nach ihrer Ansicht dadurch das weitere Streben des Rassezüchters nach höherer Veredlung der Rasse und zur Erreichung des höchsten Grades der Vervollkommnung in Bezug auf Schönheit gehemmt wird. Das ist ein Streitsatz, der erst noch zu beweisen wäre, während andererseits feststeht, dass man bisher. über allen Äußerlichkeiten die realen Notwendigkeiten vergaß, und dass man verabsäumte, die wirtschaftlichen Merkmale von Generation zu Generation zu verbessern. Äußerliche Rassemerkmale, also die Zeichnungen bleiben bei ihnen die Hauptsache, ohne den Erfordernissen der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit, die neben der Schönheit der Tiere allein das ist, was den Wert derselben ausmacht, entsprechend gerecht zu werden, und ohne darauf bedacht zu sein, in erster Linie darauf bedacht zu sein, Tiere zu erzüchten, welche sichere Zuchtfähigkeit, Fruchtbarkeit, Gesundheit, Widerstandsfähigkeit und alle weiteren Nutzeigenschaften in sich vereinen, mit einem Wort, die das höchste Maß der Nutzbarkeit besitzen. Nicht der geringste am Zuchttier festgestellte Fortschritt in Bezug auf die Leistungsfähigkeit darf zum Vorteile der äußeren Rassemerkmale wieder vernachlässigt werden, sondern gerade auf diesem Fortschritt muss in Zukunft die Zucht gleichmäßig aufgebaut werden.

Wir vergeben für Körperform 20 Punkte, müssen aber dabei beachten, dass sich diese sowohl auf die Konstitution als auch auf den Körperbau beziehen. Unter Konstitution verstehen wir die allgemeine Körperverfassung, von der die ganze Lebenskraft und die Widerstandskraft gegen Krankheit und äußere Einflüsse abhängt, die aber auch für die Leistungsfähigkeit von Bedeutung ist. Der Körperbau muss den Forderungen entsprechen, welche an die Rassenutzkaninchenzucht zu stellen sind: breiter Rücken – der Gradmesser für den Zucht- und Nutzwert der Tiere; kurzer Hals das Zeichen der Frühreife; breite Brust mit großem Brustkorb leichte Ernährbarkeit und Schnellwüchsigkeit erkennen lassend; breites, fast quadratisches Becken ein Merkmal der Gebärfähigkeit, zugleich aber auch wertvoll für reichliche Fleischentwicklung – alles das bedingt kräftige breite Muskellagen und kennzeichnet den Fleischträger. Und schließlich kommt die Körperform, das Ebenmaß des Körperbaues, das gefällige Verhältnis von Länge, Höhe und Breite an Kopf, Hals, Rumpf und Gliedmaßen in Frage; die Formen der Muskulatur, der Sehnen, der Knochen und Gelenke müssen für eine straffe Verbindung sprechen, und der Geschlechtscharakter muss deutlich in die Erscheinung treten. Bei alledem soll der Typ der Rasse hier seine Beurteilung und Bewertung finden, der Hand in Hand mit dem Zuchtwert und dem Körperbau geht. Das ist eine reichliche Liste, welche auf die eine Position entfällt, und der Preisrichter hat viel zu wägen, wenn er allen unter Körperform fallenden Gesichtspunkten streng gerecht werden will. Eng hiermit verbunden ist das Gewicht. Nach unseren Bewertungsbestimmungen muss die Größe der Tiere dem ermittelten Gewicht entsprechen, das heißt nichts anderes, als dass die Körperoberfläche zum Gewichte in einem entsprechenden Verhältnis steht.

Damit ist die Wesentlichkeit der Form des Körpers unserer Kaninchen für den Gradmesser des Fleischnutzungswertes derselben gegeben. Nach wissenschaftlichen Erfahrungen sind die Tiere die besten Futterverwerter, also Fleischlieferanten, deren Körperoberfläche und Gewicht die besten Verhältniszahlen aufweisen. Das gilt vom kurzen gedrungenen Körperbau, der demnach die beste Fleischnutzung ergibt. Es kommt also keineswegs auf die Länge eines Kaninchens an, auch nicht auf die Erhöhung des relativen Gewichtes desselben, sondern vielmehr auf die Erzielung einer Körperform, die der unserer fleischliefernden Haustiere, wie Rind, Schwein, Schaf möglichst nahekommt. Das trifft im Allgemeinen bei allen Kaninchen zu, welche einen kurzen gedrungenen Körperbau, kurzen Hals, hohe, breite, schräge, lange Schulterbildung, breite Brust mit großem Brustkorb, breiten geraden Rücken, weit nach hinten reichende Hinterrippen, runden vollen Bauch, breite, lange, runde Kuppe, breite ebene Lende und breites Becken aufweisen.

Der Rumpf des so geformten Tieres lässt sich nach verschiedenen Richtungen von einem, Parallelogramm derart umschreiben, dass die Linien des letzteren die Umrisse der Gestalt des Tieres in diesen Punkten berühren. Dom wirtschaftlichen Standpunkt aus muss also auf die Erreichung der Parallelogrammform bei unseren Kaninchen als der den fleischliefernden Tieren eigenen Körperform größter Wert gelegt werden. Die folgenden Abbildungen zeigen uns die Einfügung des fleischliefernden Tierkörpers in das Parallelogramm. Bei unseren BR spielt die Länge eine nicht unbedeutende Rolle. Das wäre außerordentlich wertvoll, wenn verlangt würde, dass sich auch die Höhe des Rumpfes entsprechend gleichmäßig entwickeln müsste, also die Parallelogrammform, wie sie beispielsweise die BR um die Jahrhundertwende nach damaligen Photographien nahezu aufwiesen, gewahrt bliebe. Dadurch aber, dass man diese Bedingung außer Acht ließ, und die Zunahme der Länge durch Strecken und Recken, anstatt durch die Ernährung und die Form bedingende Kunst des Züchtens zu erreichen suchte, ging die wirtschaftlich wertvolle Form verloren, und so wurden wohl Knochen, jedoch nicht Fleischmengen gewonnen.

Es scheint mir die jetzige Bedingung, dass die Länge zu schätzen ist, wohl geeignet, den begangenen Fehler wieder gut zu machen, sofern der Preisrichter sein Urteil über die Länge dahin fasst, dass er diese nicht nur zu dem Gewicht des Tieres, sondern vornehmlich und hauptsächlich auch zu der Körperform und Körperoberfläche ins Verhältnis setzt.

BR nach einer Photographie a. d. J. 1901.

Größte Beachtung verdient der Zuchtwert der Kaninchen. Wenngleich wir ihn durch manche Äußerlichkeiten in den Positionen Körperform und Fell berücksichtigen, so wird man mir ohne weiteres beipflichten, dass nach unserem heutigen Bewertungssystem auch Tiere eine hohe Punktzahl erlangen können, die impotent oder steril sind, also keinerlei Zuchtwert haben.

BR nach einer neuzeitlichen Photographie (aus dem „Kaninchenzüchter"-Leipzig, Jahrg. 1920, Heft 24).

Der Käufer, welcher auf der Ausstellung ein derart hoch punktiertes, in allem äußeren vornehmes Tier für Zuchtzwecke erwirbt, ist betrogen. Es genügt für die Feststellung des Zuchtwertes nicht allein, dass der Preisrichter auf die Gesundheit ganz allgemein und im Besonderen auf gesunde Geschlechtsorgane achtet, dass das Tier den Typ seines Geschlechtes zeigt, dass es eine nervige, Gesundheit bedingende Beschaffenheit der Haut und des Haares aufweist, um den Zuchtwert festzustellen, dazu gehört außerdem und vornehmlich die Gewissheit und der Nachweis, dass das Kaninchen aus gut züchtenden Stämmen herrührt, sich in der Zucht einwandfrei bewährt hat und vorzügliche, d. h. lebenskräftige, gesunde Nachzucht liefert. Von alledem enthalten aber unsere Bewertungsbestimmungen nichts. Es ist das für die wirtschaftliche Kaninchenzucht fraglos ein großer Mangel. Die Bewertungsbestimmungen würden erst dann allen Forderungen gerecht werden, wenn es durch sie unmöglich gemacht würde, dass Tiere ohne jeden Zuchtwert mit höchster Punktzahl bewertet als erstklassig dem kaufenden Publikum gegenüber von autoritativer Seite, dem Preisrichter, hingestellt werden.

Wir sind doch gewohnt, sofern nichts anderes angegeben ist, auf einer Ausstellung Zuchttiere zu sehen und zu kaufen. Als solche dürfen aber nur Kaninchen bezeichnet werden, die sich in der Zucht schon bewährt und als zuverlässig – und zwar in letzter Zeit bewiesen haben. Deshalb dürfte kein Tier unter acht bis zehn Monaten, je nach der Rasse, keins, das nicht schon zu Zuchtzwecken benutzt worden wäre, ausgestellt werden; deshalb müsste jeder Aussteller den Nachweis erbringen, dass seine Kaninchen Zuchttiere sind. Das ist ja unmöglich, wird man sagen. Wie wäre es, wenn man den Stallschaukommissionen aufgäbe, diese Nachweise vor den Ausstellungen zu bestätigen, und von dem Aussteller verlangte, Nachweis und Bestätigung der Anmeldung beizufügen. Jeder eifrige Züchter führt heute ein Sprung-, Zucht- und Jungtierregister, zum mindesten das Zuchtbuch, und diesen eifrigen, fleißigen, strebsamen Züchtern würde es sicher nicht schwer fallen, einer derartigen eventuellen Forderung in den Bewertungsbestimmungen zu genügen; ihnen vor allen Dingen müssten die Auszeichnungen vorbehalten bleiben. Dann kämen wir auch weiter dem näher, dass nicht der Geldbeutel, sondern die geleistete Arbeit belohnt würde. Als ich in früheren Jahren als Obmann der Landwirtschaftskammer für die Provinz Brandenburg und Berlin damit betraut war, auf den Ausstellungen Staats- und Kammerauszeichnungen zu vergeben, bekam ich stets über Zucht, Zuchterfolge des Auszuzeichnenden, also über alles, was ich zur Beurteilung der Kaninchen für wünschenswert und notwendig hielt, die genaueste Auskunft, und es ist mehr als einmal vorgekommen, dass ich in Übereinstimmung mit der jeweiligen Ausstellungsleitung Auszeichnungen der genannten Art auf Tiere vergeben habe, die der Preisrichter nicht dazu gestempelt hatte. Und aus der gemachten Erfahrung heraus behaupte ich, dass der Nachweis der Zuchtfähigkeit, des Zuchtwertes und der Durchzüchtung ohne große Mühe schriftlich festgestellt werden kann. Vereinsvorstände und Stallschaukommissionen, die ja in der Regel den Tierbestand ihrer Mitglieder genau kennen, würden ohne Schwierigkeiten diese Nachweise bestätigen können, und wenn sie dann der Preisrichter unter Anschauen des Tieres in die Hand nähme, würde er den Zuchtwert desselben sehr wohl ergiebig bemessen können. Ich halte diese Forderung für eine wichtige notwendige Voraussetzung wirtschaftlicher Kaninchenzucht und bin der Meinung, dass sie im Interesse unserer gesamten Züchterwelt liegt. Dem Betruge ist weiter ein Riegel vorgeschoben; denn ausgestellte Tiere, bei denen der Zuchtwert an der Hand von Unterlagen nicht festgestellt werden kann oder worden ist, gehen der hierfür notwendig einzusetzenden Punkte verlustig, geraten also schon dadurch in der Gesamtpunktzahl ins Hintertreffen, und zum anderen würde es sich der Käufer, welcher das Tier zur Verbesserung oder Auffrischung seiner Zucht haben will, tausendmal überlegen, ehe er den eventuellen Kauf abschlösse. Auf jeden Fall aber wäre er gewarnt und hätte die Möglichkeit, sich durch Garantien seitens des Ausstellers zu sichern. Ich kann mir nicht helfen, ich bin der festen Überzeugung, dass wir durch eine derartige Maßnahme und entsprechende Erweiterung unserer Bewertungsbestimmungen um die Position Zuchtwert nicht nur den Züchtern und der Zucht dienen, sondern auch zur Gesundung unseres Ausstellungswesens und zur Förderung der wirtschaftlichen Kaninchenzucht wesentlich beitragen würden. Wenn man freilich daran denkt, welche Aufnahme, die die wirtschaftliche Kaninchenzucht doch immer noch recht minimal berücksichtigenden Bewertungsbestimmungen in gewissen Kreisen unserer Züchter gefunden haben, weil nach ihrer Meinung das rein „Sportliche“ zu kurz gekommen ist, dann wird man wenig Hoffnung haben können, dass je der Tag erscheint, an dem wir von Bewertungsbestimmungen sprechen können, welche allen Voraussetzungen für wirtschaftliche Kaninchenzucht gerecht werden.

Dem Fell brauchen wir heute weiter nicht Erwähnung zu tun, weil wir diese Materie in dem Taschenkalender 1926/27 ausführlich behandelt haben. Hervorgehoben sei aber, dass die Bewertungsbestimmungen dankenswerterweise dem wirtschaftlichen Moment gebührend Rechnung getragen haben, indem sie ausschließlich für das Fell 20 Punkte vorgesehen haben, die Farbe also, wie vielfach gewünscht wurde, bei dieser Position keine Beachtung findet.

Alles in allem: die notwendigen Voraussetzungen für wirtschaftliche Kaninchenzucht haben in den geschaffenen Reichsbewertungsbestimmungen gewisse Beachtung gefunden. Zu erstreben ist, dass als weitere sehr gewichtige Forderung bei späterer Revision der Bewertungsbestimmungen der Zuchtwert der Kaninchen durch eine besondere Position berücksichtigt wird.

Bernhard Pickert
Anmerkungen und redaktionelle EinordnungBernhard PickertRedaktioneller Zusatz zum historischen Originaltext

redaktioneller Zusatz

Rezension:

Die notwendige Voraussetzung für wirtschaftliche Kaninchenzucht (Max Wischer, 1928)

Zentrale Erkenntnis des Textes

Die Hauptbotschaft Wischers lässt sich in einem Satz bündeln:

Wirtschaftliche Kaninchenzucht ist nur möglich, wenn Zuchtziele konsequent auf Nutzleistung – Fleisch, Fell, Fruchtbarkeit, Gesundheit – ausgerichtet werden und nicht auf reine Schönheitsmerkmale.

Diese Erkenntnis zieht sich durch den gesamten Text. Wischer kritisiert, dass viele Züchter der 1920er Jahre Zeichnung, Farbe und äußere Eleganz überbewerteten, während Fruchtbarkeit, Zuchtwert, Konstitution und Fleischansatz vernachlässigt wurden. Er schreibt etwa: „…dass man bisher über allen Äußerlichkeiten die realen Notwendigkeiten vergaß…“

Sein Kernanliegen ist die Rückbesinnung auf das Kaninchen als Nutztier – nicht als Ausstellungsobjekt.

Wischers Hauptforderungen (1928)

1. Stärkere Gewichtung wirtschaftlicher Merkmale in der Bewertung

Er begrüßt, dass die Reichsbewertungsbestimmungen erstmals 50 % der Punkte auf wirtschaftliche Merkmale legen. Er fordert aber noch mehr:

  • Körperform als Indikator für Fleischleistung
  • Konstitution, Gesundheit, Widerstandskraft
  • Fruchtbarkeit und sichere Zuchtfähigkeit
  • Nachweis des Zuchtwertes durch Zuchtbuchführung

2. Parallelogrammform als Ideal des Fleischkaninchens

Wischer argumentiert anatomisch: Ein kurzer, gedrungener Körper mit breitem Rücken, Brustkorb und Becken sei der beste Fleischträger. Er kritisiert die damalige Mode, Tiere „lang zu strecken“, wodurch Fleischansatz verloren gehe.

3. Verpflichtender Nachweis des Zuchtwertes

Ein revolutionärer Gedanke für 1928: Nur Tiere, die bereits erfolgreich gezüchtet haben, sollten ausgestellt werden dürfen. Er fordert Zuchtbuchnachweise und Stallkontrollen.

Wie weit kommen diese Forderungen heute zum Tragen?

1. Wirtschaftliche Merkmale stehen heute im Mittelpunkt – aber nur in der Nutzkaninchenzucht

In der modernen professionellen Fleischkaninchenzucht (z. B. Hybridsysteme wie Hycole, Hyla, Zika) gelten Wischers Forderungen vollständig:

  • Fruchtbarkeit
  • Wurfgröße
  • Aufzuchtleistung
  • Futterverwertung
  • Schlachtausbeute
  • Gesundheit

Diese Linien werden streng nach Leistungsdaten selektiert – genau das, was Wischer verlangte.

Hier ist Wischer zu 100 % erfüllt.

2. Im Rassekaninchenwesen gilt seine Forderung nur teilweise

Die heutigen Standardwerke (z. B. ZDRK-Standard) berücksichtigen:

  • Körperform
  • Gewicht
  • Fellqualität

Aber: Fruchtbarkeit, Zuchtwert und Leistungsdaten spielen in der Bewertung weiterhin keine Rolle. Genau das kritisierte Wischer bereits 1928.

Viele Rassen werden weiterhin primär nach:

  • Farbe
  • Zeichnung
  • Typ
  • Fellstruktur

gezüchtet – nicht nach Nutzleistung.

Hier ist Wischer nur teilweise umgesetzt.

3. Seine Forderung nach verpflichtendem Zuchtwertnachweis ist bis heute unerfüllt

Wischer wollte:

  • keine Ausstellung ohne Zuchtbuchnachweis
  • keine Bewertung ohne belegte Zuchtleistung
  • keine Prämierung steriler Tiere

Bis heute gilt:

  • Ausstellungen bewerten Phänotyp, nicht Zuchtwert.
  • Zuchtbücher sind freiwillig.
  • Zuchtleistung wird nicht kontrolliert.

Hier ist Wischer bis heute nicht umgesetzt – sein Appell bleibt aktuell.

Fazit der Rezension

Max Wischer formulierte 1928 eine erstaunlich moderne, fast visionäre Kritik am Rassezuchtwesen. Seine zentrale Erkenntnis – dass wirtschaftliche Kaninchenzucht nur durch konsequente Ausrichtung auf Nutzleistung möglich ist – ist zeitlos gültig und bildet heute die Grundlage der professionellen Fleischkaninchenzucht.

Doch im Bereich der Rassekaninchenzucht bleibt sein Appell weitgehend unerfüllt. Die Bewertungssysteme orientieren sich weiterhin stark an äußeren Merkmalen, während Fruchtbarkeit, Zuchtwert und Leistungsfähigkeit kaum berücksichtigt werden.

Wischers Text wirkt daher heute wie ein früher,

klarer Ruf nach einer Zucht auf Gesundheit, Nutzwert und Nachhaltigkeit

– ein Ruf, der aktueller ist denn je.

Transparenz

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Quellennachweis

Historisches Original

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