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Dr. G. Schwenkenbecher, Unna – „Das Blaue Jahrbuch“ 1976

Eine Tierwelle wie noch nie rollt seit längerem über das Bundesgebiet. Bereits in jedem 3. Haushalt zwischen Flensburg und Garmisch-Partenkirchen kreucht und fleucht, mauzt und bellt, pfeift und singt es. Noch nie brachten die Fernsehanstalten so viel „Tierisches“ in ihrem Programm wie in diesem Frühjahr. Die Mattscheiben quillen bald über von zoologischen Sendungen, Berichten und Aufklärungsfilmen über Heimtiere, Exoten, Fische und Vögel. Da sind es die Herren Jacques Cousteau oder Horst Stern oder Professor Grzimek und Sielmann sowie viele andere. Tiere sind auf allen Kanälen und zu allen Zeiten in jeder guten deutschen Stube zu erblicken. Sie bilden im Augenblick die Spitzenstars im Fernsehen.

Diese plötzliche Liebe zum Tier ist noch verhältnismäßig jung. Sie hat wie Grzimek äußert ihre Ursache in der Verstädterung unserer Menschheit. Vor ca. 100 Jahren, als noch 90 % der Bevölkerung auf dem Lande lebten, hatte man die Natur ja täglich um sich.

Oftmals befriedigt die Mattscheibe die Sehnsucht nach Tieren nicht allein; man geht zum Zoo, aber auch hier ersetzt der Tiger oder die Wildkatze nicht den Goldhamster oder das Meerschweinchen oder das Zwergkaninchen.

In bundesdeutschen Eigenheimen und Mietwohnungen sollen Z. Z. leben:

3 Millionen Hunde

3,5 Millionen Katzen

10 Millionen Vögel

150 Millionen Zierfische

100tausende von Meerschweinchen, Goldhamstern, Schildkröten, weißen Mäusen und Zwergkaninchen.

Außerdem gibt es ja auch noch Reitpferde, denn Reiten wurde zum Volkssport erklärt. Die Haltung von Hunden und Katzen u. a. Tieren wurde durch den Einsatz von Fertigfutter und durch die Errichtung von Tierpensionen äußerst erleichtert.

Drastische Erhöhungen der Hundesteuer und die Klagen über das abendliche „Gassigehen“ auf Bürgersteigen und Kinderspielplätzen haben wohl kaum jemanden bewegt, sich von seinem „Foxi“ zu trennen.

Die Tierwelle hat die Rubel in den Zoohandlungen, Kaufhäusern und auch Tierfutterhersteller-Firmen zum Rollen gebracht. Über 500 Mio. DM sollen jährlich für den Kauf an Dosen- und Tütenfutter für unsere Heimtiere ausgegeben werden.

Jedes Jahr nach Ostern haben es unsere Kaninchenzüchter besonders schwer, weil nach diesen Feiertagen Zwergkaninchen eingefangen werden müssen, die als Osterhasen verschenkt wurden. Sie waren oft mit knapp 40,00 DM – nicht teurer als ein dekoratives Osterei und stellten damit die Renner der letzten Saison dar. Haben aber diese kleinen Kaninchen den Reiz als Kinderspielzeug verloren, weil sie statt an Möhren auch an Teppichen und Schuhen nagen, dürfte etlichen von ihnen die tödliche Freiheit drohen.

So wurde das Tier immer mehr vermenschlicht, und man hat ihnen Eigenschaften zugewiesen, die es überhaupt nicht hat.

Im Vorwort zum neuen Tierschutzgesetz vom 24. Juli 1972 hat der Bundesminister für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten erklärt, dass die Grundeinstellung des Menschen zum Tier, das seiner Obhut anheimgegeben ist, sich im Laufe der Zeit ständig fortentwickelt hat. Aber auch Wirtschaftsformen, Wissenschaft und Technik haben – vor allem in den letzten Jahrzehnten – eine Entwicklung genommen, in der sich die Interessen des Menschen und die Belange des Tieres nicht selten voneinander weit entfernten. Der Gedanke des Tierschutzes hat immer mehr an Gewicht und Bedeutung gewonnen, da das über 40 Jahre alte Gesetz nicht mehr den praktischen Erfordernissen und den wissenschaftlichen Erkenntnissen entsprach.

Nunmehr ist eine bundeseinheitliche Regelung getroffen worden. So ist der Schutz des Tieres nicht aus den Empfindungen des Menschen zu begründen und gefühlsbetont zu sehen, sondern durch exakte wissenschaftliche Erkenntnisse über tierartgemäße und verhaltensgerechte Normen und Erfordernisse zu ersetzen. So erhält das Gesetz den Rang einer grundsätzlichen Regelung des Rechtes des Tieres auf Schutz in unserer Gesellschaft.

Wichtig dürfte das neue deutsche Tierschutzgesetz für die Arbeiten an einer europäischen Tierschutzkonvention sein. Bislang ist auf EG-Basis noch keine einheitliche Regelung getroffen worden. Sie ist aber notwendig wegen der Wettbewerbsgleichheit innerhalb der europäischen Länder.

Für unsere Kaninchenzüchter dürften die §§ 1, 2 und vielleicht auch noch 13 von besonderer Wichtigkeit sein, denn sie lauten:

§1

Dieses Gesetz dient dem Schutz des Lebens und Wohlbefindens des Tieres. Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen.

§ 2

Wer ein Tier hält, betreut oder zu betreuen hat, muss dem Tier angemessene artgemäße Nahrung und Pflege sowie eine verhaltungsgerechte Unterbringung gewähren und darf das artgemäße Bewegungsbedürfnis eines Tieres nicht dauernd und nicht so einschränken, dass dem Tier vermeidbare Schmerzen, Leiden oder Schäden zugefügt werden.

Wird ein Tier in Haltung, Pflege oder Unterbringung erheblich vernachlässigt, so kann das Tier dem Halter fortgenommen und anderweitig untergebracht werden oder sogar die Haltung bei dem Betreffenden verboten werden. Kranke, gebrechliche oder alte im Haus, Betrieb oder sonst in Obhut gehaltene Tiere, für die ein Weiterleben mit nicht behebbaren Schmerzen oder Leiden verbunden ist, sind schmerzlos zu töten.

Verboten ist es, ein gehaltenes Tier auszusetzen oder es einfach zurückzulassen, um sich seiner zu entledigen.

Alle Wirbeltiere dürfen nur nach Betäubung geschlachtet werden. Eine Betäubung ist dagegen nicht erforderlich für das Kastrieren von noch nicht geschlechtsreifen männlichen Kaninchen, während andere Eingriffe nur mit Betäubung durch den Tierarzt vorgenommen werden dürfen.

Ohne Einwilligung der Erziehungsberechtigten dürfen Tiere an Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr nicht verkauft werden.

§ 13

Wichtig erscheint mir für unsere Kaninchenzüchter noch der o. a. § 13 des neuen Tierschutzgesetzes insofern, weil das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten durch Rechtsverordnung befugt ist, Vorschriften über die Haltung, Pflege und Unterbringung der Tiere zu erlassen. Diese Rechtsverordnung kann insbesondere Vorschriften enthalten über:

1. Art und Umfang einer Beschränkung der natürlichen Bewegungs- oder Gemeinschaftsbedürfnisse von Tieren,

2. Anforderungen an Räume, Käfige, andere Behältnisse oder sonstige Einrichtungen zur Unterbringung von Tieren sowie an die Beschaffenheit von Anbinde- und Fütterungsvorrichtungen,

3. Anforderungen an Lichtverhältnisse, Lufttemperatur, Luftfeuchte, Luftbewegung sowie Frischluftzufuhr bei der Unterbringung von Tieren,

4. Wartung und Pflege sowie Überwachung von Tieren durch den Tierhalter oder Betreuer,

5. Beförderung, Verladung, Unterbringung beim Transport sowie die Versorgung und Betreuung während dieses Transportes.

Das neue Tierschutzgesetz räumt auch die Möglichkeiten ein, Zoohandlungen, Versuchstierhaltungen sowie Grundstücke, Geschäfts- und Wirtschaftsgebäude sowie Transportmittel, in denen Tiere gehalten werden, zu betreten und die Unterlagen einzusehen. Als Bestrafung ist eine Geldbuße bis zu 10 000,00 DM vorgesehen. Außerdem können Tiere eingezogen und auf Kosten des Züchters versorgt werden, wenn bei ihm die Haltung gegen dieses neue Gesetz verstößt. Die Haltung kann auch ganz verboten werden, entweder auf 1 bis 5 Jahre oder für immer, wenn der betreffende Tierhalter mehrfach in gröblichster Form gegen die neuen Schutzbestimmungen verstößt.

Wenn auch Zucht und Haltung von Nutztieren seit alters her der Ernährung und Bekleidung des Menschen dienen, so wird der Mensch als Betreuer der Tiere verpflichtet, sich mit allen gebotenen Mitteln für die Wahrung und Erfüllung der notwendigen Lebensbedürfnisse, für die Aufrechterhaltung ihrer Gesundheit und, im Falle der Erkrankung, für eine zweckmäßige Behandlung der Tiere einzusetzen. So bietet der Kaninchenzüchter seinen Tieren einen ganzjährigen Schutz vor den Unbilden der Witterung, die Möglichkeit zur Einstellung optimaler Temperaturen, regelmäßige Wasser- und Futterversorgung, Verbesserung der Gesundheitsüberwachung und Bekämpfungsmöglichkeiten vor übertragbaren Krankheiten. Ihm obliegt die Beobachtung und Kontrolle der Tiere. Da er in den überwiegenden Fällen ein Hobbyzüchter ist und damit ein besonderes Verhältnis zu seinen Tieren besitzt, wird er es nie zu irgendwelchen Ansätzen kommen lassen, die gegen das Tierschutzgesetz verstoßen. Er wird stets optimale Lebensbedingungen seinen Tieren einräumen. Eine tierschutzgerechte Haltung von Kaninchen in neuzeitlichen Haltungssystemen dürfte deshalb stets gegeben sein.

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Bernhard Pickert
1948 am Stadtrand von Berlin geboren und im elterlichen Einfamilienhaus mit großem Garten aufgewachsen, kam ich seit frühester Kindheit in den Kontakt mit dem dort gehaltenen Kleinvieh, wie etwa der Milchziege, Hühnern, Enten, Kaninchen und einem großen Haushund. Damals eine normale Situation, denn Kleintierhaltung nebst Bewirtschaftung der eigenen Scholle war weit verbreitet, denn die Erzeugung von Gartenbau- und Tierischen Erzeugnissen unterstützte die familiäre Eigenversorgung, in einer gerade nicht im Überfluss strotzenden Zeit, gleich nach dem 2. Weltkrieg. Erinnerung an diese Zeit ist noch wach, als ich als Grundschüler bei der Futterbeschaffung des heimischen Viehs helfen musste. Für die Enten wurde beispielsweise in den damals vorhandenen Entwässerungsgräben Entengrütze gefischt und für die Kaninchen Grünfutter von den überall noch vorhandenen, brach liegenden Freiflächen geholt. Derweil sich die Zeit hinsichtlich der Versorgungslage verbesserte, wurde von den Eltern das Kleinvieh alsbald reduziert. Kaninchen, die für den Festtagsbraten vorgesehen waren, aber blieben. Als in der Nachbarschaft einer der heimischen Kleintierzuchtvereine eine Ausstellung veranstaltete, kamen mir erstmals Rassekaninchen zu Gesicht. Die Veranstalter erkannten meine Begeisterung für Tiere und in dessen Folge wurde ich als 12jähriger Junge in den ortsansässigen Verein aufgenommen. Meine leidenschaftliche Verbundenheit zur organisierten Rassekaninchenzucht wurde somit geweckt, was schließlich dazu führte, mich umfassend mit diesem Thema zu beschäftigen und über Jahrzehnte Literatur und anderweitige schöne Dinge zusammenzutragen, die irgendwie eine Verbindung zum Kaninchen haben. Wohlwissend, dass es andere ähnlich begeisterte Idealisten gibt, ist über Jahrzehnte ein Archiv entstanden, welches Elemente dokumentiert, auf welche anderswo kaum direkter Zugriff besteht. Initiator für diese bleibende „Leidenschaft“ ist eigentlich der 1983 verstorbene Fachautor und Kleintierkenner Werner Karl Georg Moebes, welchen ich 1970 bei einer Kleintierausstellung kennen lernte und sogleich von seiner Persönlichkeit und seinem umfassenden Wissen begeistert war.

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