Anleitung zur Gründung und Leitung von Jugendabteilungen
Von März, Wermelskirchen; Wahls Taschenkalender für Kaninchenzüchter 1928
Motto:
Immer vorwärts musst du streben, nie ermüdet stille stehen willst du die Vollendung sehn!
Goldene Worte; wirklich wert auch von der deutschen Kaninchenzüchter-Organisation beachtet zu werden. Be sonders dürften sie den Vereinen, im Sinne der durch den Reichsbund Deutscher Kaninchenzüchter ins Leben gerufenen Jugendpropaganda als guter Leitstern dienen. Vorwärts müssen wir streben, wollen wir die Jugendbewegung zur Vollendung bringen. Nie ermüden, sondern wir haben föderative Arbeit zu leisten. Lassen wir es nicht mit der Führung einer Jugendabteilung bewenden, sondern suchen wir alle Vereine restlos für die weitere Entwicklung der Jugendbewegung zu gewinnen. Denn hier gilt es, durch geeignete Werbetätigkeit einen Nachwuchs heranzubilden, der wert ist, unser Werk zur höchsten Vollendung zu bringen, zum Wohle der deutschen Volkswirtschaft. Möchten in diesem Sinne nachstehende Anleitungen bei den Vereinen wohlgefällige Beachtung finden und sie zur tätigen Mitarbeit anregen.
Zweck der Jugendbewegung:
Durch Gründung von Jugendabteilungen soll die deutsche Kaninchenzucht gefördert, das Organisationswesen gestärkt, sowie die geistige Jugendpflege gehegt und gepflegt werden.
Gründung von Jugendabteilungen:
Der vom Verein bestellte Jugend-Obmann ladet alle zu erfassenden Jugendlichen nebst deren Eltern zu einer Zusammenkunft ein, und unterrichtet beide Teile über Zweck und Ziel der Jugendbewegung. Werbende Hinweise sind vor und nach erfolgter Gründung mit Wiederholungen durch die Ortszeitungen zur Veröffentlichung zu bringen.
Mitgliedschaft: Mitglied der Jugendabteilung kann jeder Jugendliche vom 8. bis 16. Lebensjahr werden ohne Unterschied des Standes und Geschlechts. Auch soll es gleichgültig bleiben, ob der Jugendliche Kaninchenzucht betreibt oder Interesse dafür zeigt. Zu beachten ist, dass er im Gründungsort oder der näheren Umgebung wohnhaft ist.
Beiträge: Aufnahmegebühren sind von den Jugendlichen nicht zu erheben, auch dann nicht, wenn der Jugendliche aus der Jugendabteilung in den Mutterverein übertritt. Zur Beschaffung von Lehrmitteln oder sonstigen Notwendigkeiten ist monatlich ein kleiner Beitrag zu erheben. Alle Gelder, Beiträge wie Zuwendungen bleiben ausschließliches Eigentum der Jugendkasse. Sonderbeiträge sind von den Jugendabteilungen nicht zu erheben, weder durch den jugendführenden Verein noch von einer übergeordneten Organisationsstelle.
Jugend-Geschäftsführung: Zur Erledigung der Geschäftsführung der Jugend- Abteilung hat der Jugendleiter je einen Jugendkassierer und -schriftführer zu bestimmen. Anleitung und Überwachung derselben ist erforderlich. Für alles andere ist der Jugendleiter zuständig und verantwortlich. Als Ausweis der Zugehörigkeit zur Jugendabteilung sind Mitgliedskarten zu verwenden; und zwar solche, die mit Quittungsfeldern versehen sind. Versammlungswesen: Jugendversammlungen sind stets so zu legen, dass allen Jugendlichen die regelmäßige Teilnahme möglich ist. Zu empfehlen ist es, zu den Versammlungen schriftlich als auch durch Ortszeitung einzuladen. Versammlungen im Freien sind in gesundheitlicher Hinsicht von höchster Bedeutung. Sind Themen vorgesehen, die zur besseren Aufklärung eine natürliche Veranschaulichung erfordern, so sind Aufklärungsspaziergänge zu unternehmen. Im Übrigen sind Vorträge und Vorlesungen durch bildliche Darstellungen zu unterstützen und zu veranschaulichen. Dem Ermessen des Leiters bleibt es belassen, wieviel Versammlungen monatlich stattfinden, da er sich seinem Lehrplan anzupassen hat.
Jugendleiter: Neben allseitiger Zuchterfahrung muss ein Jugendleiter die Fähigkeit haben, sich den Jugendlichen in jeder Hinsicht anpassen zu können. Beide Eigenschaften sind ausschlaggebend. Herrisches Auftreten entzieht dem Jugendleiter die nötige Sympathie der Jugendlichen. Fragestellung, Fragebeantwortung, Vorträge und Vorlesungen sind dem geistigen Auffassungsvermögen der Jugendlichen entsprechend in wohlverständlicher Form bis ins Kleinste zu erklären und darzustellen. Die Behandlung jeglichen Belehrungsstoffes macht eine Wiederholung notwendig, um eine Festigung bei den Jugendlichen zu erzielen. Der erfolgreich arbeiten wollende Jugendleiter muss sich also gründlich vorbereiten.
Jugendführung: Grundsätzlich empfiehlt es sich, Jugendabteilungen vom Mutterverein gesondert zu führen. Gemeinsame Verwaltung mit demselben stellt eine ersprießliche Aufklärung bzw. Zusammenhaltung der Jugendlichen außer Frage. Hierfür spricht die Befangenheit der Jugendlichen während der Vereinssitzung, Missbilligung der Eltern am Besuch der abendlichen Vereinssitzungen, unliebsame Debattenführungen, sowie die jugenderzieherische Verpflichtung des Vereins, die Jugendlichen möglichst den Gasthäusern fernzuhalten. Der Leiter ist gehalten, jeweils über den Stand der Jugend zu berichten.
Unterstützung der Jugendabteilung: Der jugendführende Verein muss auf die Unterhaltungspflicht seiner Jugendabteilung bedacht sein. Es gilt der Jugendbewegung im Anfang mancherlei Opfer darzubringen; sei es kostenlose Gestellung von Tieren jeden Alters; Überlassung von Futtermitteln und Gerätschaften, Trögen, Raufen, Broschüren und Fachzeitschriften. Deckgebühren erlassen oder ermäßigen, Erlassung von Eintrittsgeld für den Besuch von Ausstellungen, Hilfeleistung bei Stallbauten sowie in allen sonstigen Zuchtangelegenheiten beratend mitzuwirken. Die Vereinskasse wird ebenfalls opfern müssen, um Belohnungen und dergleichen mehr auszuteilen. Die übergeordneten Organisationsstellen werden gleichfalls dafür Sorge tragen müssen, dass zur Förderung der Jugendbewegung Mittel zur Verfügung gestellt werden.
Verhältnis der Jugendabteilung zum Verein, Verband usw. Jegliche Jugendabteilung ist dem jugendführenden Verein sowie dem übergeordneten Verbande als zugehörig anzuerkennen. Alle Vergünstigungen und Vorrechte, die die alten Züchter durch ihre Organisation genießen, sind den Jugendlichen ebenfalls einzuräumen. Was zur Folge hat, bei den Jugendlichen einen gewissen Ansporn zu erzielen.
Jugend-Ausschuss: Zur weiteren Förderung der Jugendbewegung, sowie zur Überwachung derselben, empfiehlt sich die Bildung von Jugend-Ausschüssen innerhalb der Vereine und Verbände. Aufgabe des Jugend-Ausschusses ist es, die Interessen der Jugendbewegung innerhalb ihres Bereiches wahrzunehmen und zu pflegen. Engste Fühlungnahme der tätigen Jugendleiter untereinander und mit dem Ausschuss des Verbandes, sowie letzterer mit dem Reichsjugend-Ausschuss des Reichsbundes Deutscher Kaninchenzüchter, ist anzustreben. Desgleichen der Anschluß an den örtlichen Jugendpflege-Ausschuss.
Ausstellungswesen für Jugendliche: Um den Jugendlichen Ausstellungsgelegenheit zu bieten, empfiehlt es sich, den üblichen Abteilungen eine Sonderabteilung nur für Jugendliche anzuschließen. Als Standgeld wäre die Erstattung von Futterkosten und eventuell der Käfigleihgebührensatz zu erheben. Jedoch soll das Standgeld nicht über 1 Mark betragen. Ist das Jugendmitglied bemittelt, so soll dem Ausstellen seiner Tiere in den üblichen Abteilungen keine Schwierigkeit bereitet werden. Alle Anmeldungen von den Jugendlichen sind mit der Unterschrift des Jugendleiters, des Vorsitzenden vom jugendführenden Verein, sowie bei Provinzial-, Landesverbands- und Reichsbundes-Ausstellungen mit dem Stempel des zuständigen Kreis-, Bezirks- oder Gauverbandes zu versehen. Als Preise empfehlen sich Urkunden oder sonstige das Interesse zur Kaninchenzucht anregende Gegenstände.
Lehrplan für Jugendliche:
a) Zuchtanlagen: Die kaninchenzüchterische Ausbildung unserer Jugend beginnt grundlegend mit der Belehrung über Stallanlagen. Zusagende Anlagen sind hierbei in Augenschein zu nehmen. Alle Einzelheiten bezüglich der Errichtung von Zuchtanlagen unter gehöriger Beachtung der Raum-, Licht- und Luftverhältnisse sind den Jugendlichen scharf einzuprägen, und wenn möglich, an Modellen zu demonstrieren. In der Folge Besichtigung der Anlagen der Jugendlichen. Sachliche, nicht verlegende Hinweisung auf Vorzüge und Mängel betr. Zuchtanlagen, sowie auf das Vorhandensein von Futtergerätschaften ist erforderlich.
b) Kaninchenhaltung und Pflege: Die Jugendlichen sind von ihrem Leiter stets zur ordnungsmäßigen Haltung und Pflege von Kaninchen anzuhalten. Der Umgang mit Tieren soll das Gemüt des Jugendlichen bilden. Zwangsformen sind zu meiden. Die Rassezucht ist zu fördern; wenn möglich, das Interesse zu ihr durch Stiftung von Rassekaninchen anzuregen. Dem Jugendlichen ist immer wieder nahezulegen, dass das Kaninchen nicht von einzelnen in Massen, sondern von der Masse einzeln zu züchten ist.
c) Fütterungslehre: Eindringliche Belehrung der Jugendlichen über den Wert einer regelmäßigen und abwechslungsreichen Fütterungsweise der Kaninchen ist unerlässlich. Die Belehrung über wertvolle Futterpflanzen, Kräuter und Giftpflanzen erfolgt am besten mit natürlicher Veranschaulichung. (Siehe Versammlungswesen.)
d) Zuchtfragen: Zuchttierbehandlung und deren Zusammenstellung ist eingehend zu erläutern. Paarungsgelegenheit für Tiere der Jugendmitglieder ist zu fördern. Kann dem nicht entsprochen werden, ist mit auswärtigen Züchtern dieserhalb in Verbindung zu treten. Deckgebühren sind nach Möglichkeit zu erlassen bzw. zu ermäßigen, sofern sich der Jugendliche durch Mitgliedskarte ausweist. Die Unterweisung der Jugend über Behandlung von Häsinnen vor und nach dem Werfen, Nestkontrolle, Ammenbenutzung, Entwöhnung und Aufzucht von Jungtieren muss mit eingehenden Erläuterungen erfolgen.
e) Kaninchenkrankheiten: Über die hauptsächlichsten Kaninchenkrankheiten sind die Jugendlichen eingehend zu unterrichten. Besonders Krankheitsart, ihre Entstehung und Heilung ist in wohlverständlicher Form zu erklären. Im Falle von Krätze, Räude, Ohrenräude und Ungeziefer ist den Jugendlichen Gelegenheit zu geben, Krankheitserreger sowie die Gefährlichkeit der Übertragung kennen zu lernen. Wertvolle Dienste leistet hier die Benutzung eines Vergrößerungsglases. In allen Fällen empfiehlt es sich, falls keine besondere Bedenken vorliegen, erkrankte Tiere vorzuführen. Auf die Art der unbedingt erforderlichen Desinfizierung der Zuchtanlagen, Futtergerätschaften usw. sind die Jugendlichen besonders hinzuweisen.
f) Schlachten der Kaninchen: Die Unterweisung der Jugend über ordnungsmäßiges Schlachten von Kaninchen ist ebenfalls ein wichtiger Faktor der Jugendbelehrung und kann gleichfalls mit natürlicher Veranschaulichung Erledigung finden. Doch achte der Leiter streng darauf, dass der Tod des Tieres kurz und schmerzlos herbeigeführt wird. Zappelnde Tiere sind geeignet, bei den Jugendlichen eine gewisse Abschreckung hervorzurufen. Das Abbalgen ist genau zu erklären. Fachmäßiges Aufbrechen des Tieres, wobei die nötige Aufklärung nicht fehlen darf, hat eine eingehende Besprechung der inneren Organe zur Folge. Auch in der Zerlegung des Tieres ist die Jugend zu unterweisen.
g) Fellbehandlung: In Verbindung der Jugendbelehrung über das Schlachten der Kaninchen kann die Unterweisung über Fellbehandlung gebracht werden. Der Leiter klärt die Jugend anhand des abgezogenen Felles über richtiges und falsches Spannen der Felle auf. Hierbei ist auch nochmals die richtige Fellbehandlung am lebenden Tiere zu wieder holen. Fellveredelung und Fellverwertung ist anhand von zugerichteten Fellen zu erklären. Beim Versand von Fellen zwecks Veredelung sind auch den Jugendlichen alle Vergünstigungen einzuräumen.
h) Rassenbesprechung: Nach Erledigung vorstehender Lehrfächer kann zur Rassenbesprechung übergegangen werden. Es empfiehlt sich hierbei grundsätzlich, würdige Vertreter der zu besprechenden Rasse vorzuführen. Ergibt sich in der Reihenfolge ein Mangel an der vorzunehmenden Rasse, so ist mit Nachbarvereinen dieserhalb in Verbindung zu treten. Unter Berücksichtigung der Wirtschaftlichkeit der betr. Rasse sind Rasseeigenschaften und Ausstellungswert derselben eingehend zu erläutern. Zur weiteren Vertiefung des Erlernten empfiehlt sich der gemeinsame Besuch von Ausstellungen. Das über Rassen bisher Durchgenommene soll hier seine Wiederholungen erfahren. Nach Möglichkeit sind dann weitere Aufklärungen in einem besonderen Raume zu geben; jedoch ist die Ausstellungsleitung vorher in Kenntnis zu sehen und um Unterstützung nachzusuchen. Anwesende Preisrichter sind ebenfalls um Unterstützung der Jugendbelehrung zu bitten.
i) Organisationswesen: Auch über das Organisationswesen der deutschen Kaninchenzüchter ist die Jugend genau zu unterrichten. Zweck und Ziel der Organisation, ihre Zusammensetzung vom Einzelzüchter, Verein und Klub bis zur Spitzenorganisation, dem Reichsbund Deutscher Kaninchenzüchter, sowie ihr Verhältnis zu den Landwirtschaftskammern und dem Ministerium für Landwirtschaft, Forsten und Domänen ist den Jugendlichen zu erklären. Unterweisung über Zweck und Ziel der bestehenden Spezialklub- und Preisrichter-Organisationen ebenfalls unerlässlich. Desgleichen auch über die Jugendorganisation.
k) Allgemeines. Zur weiteren Ausbildung unserer Jugend ist auch für die Erwerbung theoretischer Kenntnisse Sorge zu tragen. Alle verfügbaren Spezial-Broschüren, Zeitschriften usw. sind den Jugendlichen zu überlassen. Neben der züchterischen Tätigkeit muss auch der geistigen Jugendpflege Rechnung getragen werden. Sie kann gepflegt werden bei Aufklärungsspaziergängen, wiewohl auch bei Ausstellungsbesuchen, wo eine Wandertour vorausgesetzt werden kann. Teilnahme der Jugendlichen an allen Vereinsveranstaltungen ist nur mit Einverständnis der Eltern zu empfehlen. Desgleichen die abwechselnde Teilnahme von zwei bis drei Jugendlichen an den Vereins-, Klub-, Bezirks-, Verbands- oder Gau-Versammlungen, um möglichst alle Jugendliche in das Organisationswesen einzuweihen. Mit einjährigem Bestehen der Jugend-Abteilung ist eine Jugend-Ausstellung bzw. -Tischbewertung zu veranstalten, zu der die Eltern, der jugendführende Verein, Behörde, Freunde und Gönner einzuladen sind. Alle Schwierigkeitsfälle betr. Jugendbelehrung sind schrittweise mit hinreichenden Aufklärungen zu beheben. Der Lehrplan des ersten Jahres findet im zweiten Jahre seine Wiederholung.
Abbildungen aus der Originalquelle
redaktioneller Zusatz
Rezension:
„Anleitung zur Gründung und Leitung von Jugendabteilungen“ (Wahls Taschenkalender 1928)
Eine historische Quelle zwischen pädagogischem Ideal, Vereinskultur und Zeitgeist
Die vorliegende Anleitung aus dem Jahr 1928 ist ein bemerkenswertes Dokument der frühen organisierten Jugendpflege im Umfeld der deutschen Kaninchenzucht. Schon der einleitende Satz — „Immer vorwärts musst du streben, nie ermüdet stille stehen…“ — zeigt den Geist der Zeit: Fortschrittsglaube, Pflichtethos und ein stark normatives Verständnis von Jugendbildung.
Inhaltliche Stärken aus damaliger Sicht
Das Dokument beeindruckt durch seine Systematik und den klaren Willen, Jugendlichen eine strukturierte, sinnstiftende Freizeitgestaltung zu bieten. Besonders hervorzuheben:
- Niedrige Zugangsschwellen: Mitgliedschaft ab 8 Jahren, unabhängig von Stand, Geschlecht oder Besitz von Tieren.
- Didaktische Ambition: Der Lehrplan ist erstaunlich umfassend — von Stallbau über Fütterungslehre bis hin zu Organisationskunde.
- Praktische Förderung: Vereine sollen Tiere, Futter, Geräte und Gebühren erlassen — ein frühes Beispiel sozialer Teilhabe.
- Jugendpflege als Charakterbildung: Der Umgang mit Tieren wird als Mittel zur Persönlichkeitsentwicklung verstanden.
Diese Passagen zeigen, wie ernst man die Nachwuchsarbeit nahm. Die Jugend sollte nicht nur „Züchter“ werden, sondern verantwortungsbewusste Mitglieder einer organisierten Gemeinschaft.
Kritische Betrachtung aus heutiger Perspektive
Mit dem Abstand von fast 100 Jahren treten jedoch Aspekte hervor, die wir heute anders bewerten würden.
1. Pädagogik im Geist der 1920er Jahre
Die Anleitung ist stark von einem autoritären, normierenden Erziehungsstil geprägt. Der Jugendleiter soll zwar „nicht herrisch“ auftreten, aber dennoch:
„Fragestellung, Fragebeantwortung, Vorträge und Vorlesungen sind […] bis ins Kleinste zu erklären.“
Die Jugendlichen erscheinen weniger als selbstbestimmte Akteure, sondern als zu formende Objekte. Moderne Jugendarbeit würde stärker auf Partizipation, Selbstwirksamkeit und Mitgestaltung setzen.
2. Frühe Einbindung in Organisationsstrukturen
Die Betonung des „Organisationswesens“ wirkt aus heutiger Sicht ungewöhnlich stark. Die Jugendlichen sollen früh lernen, wie Vereine, Verbände und Reichsbund funktionieren. Das ist historisch interessant, aber zeigt auch:
- ein stark hierarchisches Denken
- eine frühe Sozialisation in Verbandsdisziplin
- eine Nähe zu zeittypischen Vorstellungen von „Volkswirtschaft“ und „Gemeinschaftspflicht“
3. Umgang mit Tieren und Schlachtung
Die Anleitung beschreibt detailliert das Schlachten, Abbalgen und Zerlegen von Kaninchen — inklusive der Empfehlung, erkrankte Tiere zur Anschauung vorzuführen:
„Doch achte der Leiter streng darauf, dass der Tod des Tieres kurz und schmerzlos herbeigeführt wird.“
Aus heutiger Sicht wirkt dies pädagogisch heikel. Moderne Tierethik, Jugendschutz und Tierschutzrecht würden eine solche Praxis deutlich restriktiver handhaben.
4. Geschlechterrollen und soziale Normen
Obwohl die Mitgliedschaft „ohne Unterschied des Geschlechts“ möglich ist, bleibt das gesamte Dokument in Sprache und Rollenbildern klar männlich geprägt. Die Jugendleiter sind selbstverständlich Männer; Mädchen werden zwar erwähnt, aber nicht als eigenständige Zielgruppe gedacht.
Historischer Wert
Trotz (oder gerade wegen) dieser kritischen Punkte ist das Dokument eine wertvolle Quelle:
- Es zeigt, wie Vereinskultur und Jugendpflege in der Weimarer Republik funktionierten.
- Es dokumentiert eine frühe Form von organisierter Nachwuchsarbeit im Kleintierwesen.
- Es spiegelt die pädagogischen Leitbilder der Zeit wider — zwischen Fürsorge, Disziplin und Gemeinschaftsideal.
- Es ist ein Beispiel für die Verknüpfung von Hobby, Volkswirtschaft und Verbandswesen, wie sie typisch für die 1920er Jahre war.
Fazit
Die Anleitung ist ein beeindruckendes Stück Vereinsgeschichte: engagiert, strukturiert und voller pädagogischer Ambitionen. Gleichzeitig zeigt sie deutlich die Grenzen und Prägungen ihrer Zeit — autoritäre Pädagogik, hierarchisches Organisationsdenken und ein Umgang mit Tieren, der heutigen Standards nicht mehr entspricht.




