Heinrich Mörlein, Bayreuth „Das Blaue Jahrbuch“ 1960

Es ist eine Erfahrungstatsache, dass der Mensch zu schnell schlechte Zeiten vergisst, wenn bessere darauf folgen. Gerade wir Kaninchenzüchter wurden in allen Notzeiten scharf unter die Lupe genommen, damit unsere in der Freizeit gewonnenen Erzeugnisse, wie Felle und Wolle, beschlagnahmt werden konnten, und für die Krankenhäuser und Lazarette musste eine gewaltige Menge Fleisch freiwillig jährlich abgeliefert werden. Der Staat stellte also hohe Anforderungen an jeden einzelnen Kaninchenzüchter für das in Friedenszeiten ausgegebene Geld als Beihilfe bei Anschaffung von Zuchttieren und Stallneubauten. Da niemand weiß, was uns die Zukunft noch alles bringen wird, ist der Staat verpflichtet, die gesamte Tierzucht zu fördern und auf Höchstleistungen zu bringen.

In Bayern hat der Landesverband beim Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten schon vor Jahren darauf hingewiesen, dass zur Hebung und Förderung der Rassekaninchenzucht auf breiter Landesbasis unbedingt Ankaufsbeihilfen für Zuchttiere dringend notwendig sind, um im Notfalle auf die dann vorhandenen guten Tierbestände zurückgreifen zu können. Denn hier werden jährlich große Summen zur Förderung und Verbesserung der gesamten Tierzucht ausgegeben. Warum sollten gerade wir Kaninchenzüchter zurückstehen, wo wir doch in unserer Freizeit Leistungen voll- bringen in der Erzeugung von Fleisch, Wolle und Felle den Dünger nicht zu vergessen die sich sehen lassen können. Das bayerische Staatsministerium ist hier, vorbildlich aufgeschlossen, für die Kaninchenzüchter eingetreten, und wir genießen wirklich volle finanzielle Unterstützung in jeder befriedigenden Weise und können nur dankbar sein, dass der zuständige Referent, Herr Regierungsrat Haneberg, immer und immer wieder für unsere Sache voll und ganz eintritt und unsere Leistungen anerkennt.

Es wurden zuerst Beihilfen für Zuchtrammler gewährt, doch stellte sich bald heraus, dass damit allein eine rasche Verbesserung und Ausbreitung der Zuchten nicht möglich ist. So wurde dann erreicht, dass diese Beihilfen für alle Zuchttiere nach besonderen Bedingungen zur Verfügung stehen. Diese zweckgebundenen Mittel werden nur den Zuchttierversteigerungen gegeben, so dass der Verband in den sieben Regierungsbezirken in einem Jahr je eine Regierungs-Bezirksverbandsausstellung mit Zuchttierversteigerung und im folgenden Jahr eine Landesschau (Bayern-Schau), ebenfalls mit Zuchttierversteigerung, veranstaltet. Bei diesen Versteigerungen hat jeder Kaninchenzüchter, ob er Mitglied des Verbandes ist oder nicht, das Recht, sich bestes Zuchttiermaterial mit Beihilfe zu erwerben. Für kleinere Ausstellungen in den Kreisvereinen können keine Versteigerungen zugelassen werden, weil keine Gewähr dafür gegeben ist, dass auch tatsächlich fremdes Blut angeboten werden kann. Die großen Ausstellungen mit etwa 1200 bzw. 2500 Tieren werden gegliedert in:

a) Familienzuchten,

b) Wurfgeschwister,

c) Stämme,

d) Einzeltiere.

Aus diesen sämtlichen Abteilungen können Tiere herausgesteigert werden. Es ist ganz klar, dass hier die Gruppen a) und b) die größte Nachfrage und den besten Absatz haben, weil der Züchter sofort erkennen kann, wie weit der einzelne Aussteller seine Rasse durchgezüchtet hat. Die bayerischen Züchter sind heute bereits auf diese Versteigerung so eingespielt, dass sie auf dem Anmeldebogen schon eintragen, welche Tiere zur Versteigerung (vst) zum Verkauf (vk) oder nur zur Schau gehören (uvk). Erfreulich ist es, dass gerade das beste Tiermaterial restlos der Versteigerung zur Verfügung gestellt wird, und zwar ohne Einsetzen eines Preises, weil jedem Aussteller bekannt ist, dass die großen Rassen mit 40 DM, die mittelgroßen mit 25 DM und die kleinen mit 15 DM Grundpreis aufgeworfen werden und dass nach oben keine Grenze gesetzt ist. Dass aber diese Tiere zur Versteigerung aufgerufen werden können, ist Voraussetzung, dass sie mit „sg" bewertet wurden und dass mit dem Anmeldebogen auch der vollständige Abstammungsnachweis bei der Ausstellungsleitung vorliegt. Wenn dies nicht zutrifft, dann werden diese Tiere mit „uvk" im Katalog gezeichnet.

Anders verhält es sich mit den Ankaufsbeihilfen. Diese beträgt für jedes Zuchttier 30 Prozent des ersteigerten Betrages, jedoch nur bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, und zwar für große Rassen bis zu 20 DM, für mittelgroße bis zu 15 DM und für kleine Rassen bis zu 10 DM; die Angora werden in die Klasse Mittelrassen eingereiht. Diese Zuchttierversteigerungen werden von der Verbandsleitung überwacht und vom 1. LV- Kassier an Ort und Stelle überprüft. Jeder Steigerer hat nach Zuschlagserteilung einen vorgedruckten Antrag auf Bewilligung der Beihilfe und eine Empfangsbescheinigung zu unterschreiben, die Höhe der Beihilfe wird dann bei Bezahlung des Tieres sofort in Abzug gebracht, so dass der Käufer nur den Differenzbetrag bei der Ausstellungsleitung einbezahlt. Abrechnung des Gesamt – Zuschussbedarfes erfolgt wieder mittels Vordruck über den LV-Kassier.

Die Versteigerung wird so durchgeführt, dass die im Katalog mit „,vst" gekennzeichneten Tiere, die, wie schon eingangs erwähnt, alle Voraussetzungen erfüllen müssen, von Nr. 1 aufwärts mit dem Grundpreis aufgerufen werden, und dann heißt es, wer bietet mehr. Nun haben die Züchter Täfelchen in der Hand und heben diese nach oben, der Versteigerer zählt nun 1 DM aufwärts so lange, bis nur noch eine Tafel zu sehen ist und diese dann den Zuschlag bekommt. So kann es vorkommen, dass mehrere Käufer auf ein und dasselbe Tier reflektieren und dabei den Preis sehr in die Höhe treiben, zugunsten des Ausstellers. Es ist dies eine sehr zeitraubende Angelegenheit, und es wird jedem Veranstalter dringend geraten, an drei Plätzen zu gleicher Zeit zu versteigern, und zwar die großen Rassen allein, dann die Mittelrassen und die Kleinen. Besonders vorteilhaft hat sich ausgewirkt, wenn nur am Sonntagvormittag ab 10 Uhr versteigert wird, weil dann alle Züchter mit den Frühzügen das Ausstellungslokal noch rechtzeitig erreicht haben und vom Anfang an, an dieser teilnehmen können. Diese Zuchttierversteigerungen erfreuen sich heute großer Beliebtheit, und es geht teilweise viel lebhafter zu als bei den Großviehversteigerungen. Die landwirtschaftlichen Geflügelzüchter haben diesen Vorteil schon viel früher erkannt als wir, denn ihre Hahnenversteigerungen brachten die Tiere zu sehr anständigen Preisen an den Mann.

Der Katalog spielt bei einer solchen Ausstellung eine große Rolle, und da ist es besonders wichtig, dass er fehlerfrei gedruckt ist, denn was nützt dem Züchter ein Katalog, der Verwechslungen bei den Punkten und bei den Prädikaten aufweist. Deshalb ist es notwendig, dass die Anmeldebogen nach rechtzeitigem Meldeschluss übersichtlich geordnet in die Druckerei kommen, damit der Katalog einstweilen bis zum Einsetzen der Bewertungen fertiggestellt werden kann. Dazu ist es unerlässlich, dass die Tiere bereits am Donnerstag von den Preisrichtern bewertet werden, damit am Freitag früh die Abschnitte der Bewertungslisten zur Druckerei kommen können. Am Nachmittag sind dann die Probeabzüge sorgfältig mit den Original-Bewertungslisten zu vergleichen und können dann evtl. ergänzt und richtiggestellt werden. Nur so ist es möglich, am Samstagvormittag bei der Eröffnung der Ausstellung einen fehlerfreien Katalog zu besitzen. Dazu gehört natürlich auch noch, dass jeweils bei den Ausstellern nicht nur der Name und Wohnort, sondern auch die Straße mit der Hausnummer eingedruckt wird. Das Anschriftenverzeichnis als Anhang kann m. E. aus Ersparnisgründen unterbleiben. Denn die Mehrkosten gegenüber dem „Anhang" dürften gering sein.

Damit der Katalog verbilligt wird bzw. der Ausstellungsleitung gar nichts kostet, müssen unbedingt die Firmen persönlich besucht und Inserate geholt werden, so dass die Einnahmen für den Katalog zur Bestreitung der Unkosten verwendet werden können.

Weißer Wiener in Paradestellung Foto: von Hornstein, München

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Bernhard Pickert
1948 am Stadtrand von Berlin geboren und im elterlichen Einfamilienhaus mit großem Garten aufgewachsen, kam ich seit frühester Kindheit in den Kontakt mit dem dort gehaltenen Kleinvieh, wie etwa der Milchziege, Hühnern, Enten, Kaninchen und einem großen Haushund. Damals eine normale Situation, denn Kleintierhaltung nebst Bewirtschaftung der eigenen Scholle war weit verbreitet, denn die Erzeugung von Gartenbau- und Tierischen Erzeugnissen unterstützte die familiäre Eigenversorgung, in einer gerade nicht im Überfluss strotzenden Zeit, gleich nach dem 2. Weltkrieg. Erinnerung an diese Zeit ist noch wach, als ich als Grundschüler bei der Futterbeschaffung des heimischen Viehs helfen musste. Für die Enten wurde beispielsweise in den damals vorhandenen Entwässerungsgräben Entengrütze gefischt und für die Kaninchen Grünfutter von den überall noch vorhandenen, brach liegenden Freiflächen geholt. Derweil sich die Zeit hinsichtlich der Versorgungslage verbesserte, wurde von den Eltern das Kleinvieh alsbald reduziert. Kaninchen, die für den Festtagsbraten vorgesehen waren, aber blieben. Als in der Nachbarschaft einer der heimischen Kleintierzuchtvereine eine Ausstellung veranstaltete, kamen mir erstmals Rassekaninchen zu Gesicht. Die Veranstalter erkannten meine Begeisterung für Tiere und in dessen Folge wurde ich als 12jähriger Junge in den ortsansässigen Verein aufgenommen. Meine leidenschaftliche Verbundenheit zur organisierten Rassekaninchenzucht wurde somit geweckt, was schließlich dazu führte, mich umfassend mit diesem Thema zu beschäftigen und über Jahrzehnte Literatur und anderweitige schöne Dinge zusammenzutragen, die irgendwie eine Verbindung zum Kaninchen haben. Wohlwissend, dass es andere ähnlich begeisterte Idealisten gibt, ist über Jahrzehnte ein Archiv entstanden, welches Elemente dokumentiert, auf welche anderswo kaum direkter Zugriff besteht. Initiator für diese bleibende „Leidenschaft“ ist eigentlich der 1983 verstorbene Fachautor und Kleintierkenner Werner Karl Georg Moebes, welchen ich 1970 bei einer Kleintierausstellung kennen lernte und sogleich von seiner Persönlichkeit und seinem umfassenden Wissen begeistert war.