Rainer Sondershaus, Fürth – „Das Blaue Jahrbuch“ 1989

Die Preisrichterausbildung ist eine der wichtigsten Aufgaben des Deutschen Preisrichterverbandes bzw. der 20 Preisrichtervereinigungen in den einzelnen Landesverbänden sowie der Preisrichtergruppen, die es in den größeren Landesverbänden gibt. Dass diese Aufgabe dort sehr ernst genommen und zielstrebig vorangebracht wird, beweisen die Mitgliederzahlen in den einzelnen Vereinigungen bzw. im Deutschen Preisrichterverband (DPV). So stieg die Mitgliederzahl im DPV von 1994 (1345) auf 1360 Mitglieder im Jahr 1995. 1996 konnte noch einmal eine Steigerung um 4 Mitglieder auf nunmehr 1364 Mitglieder erreicht werden. Damit ist sichergestellt, dass für alle Kaninchenschauen ausreichend viele gut ausgebildete Preisrichter zur Verfügung stehen. Trotzdem ist es eine ständige Aufgabe, geeignete Personen für das Preisrichteramt auszubilden. Bevor man die Preisrichterlaufbahn einschlägt, ist es wichtig, sich umfassend zu informieren. Nur aktive Züchterinnen und Züchter, die mit viel Engagement und Freude bei der Sache sind, können die Ausbildung erfolgreich bestehen.

Persönliche Voraussetzungen für das Preisrichteramt

Die Voraussetzungen, um als Anwärterin oder Anwärter in die zuständige Preisrichtervereinigung bzw. Preisrichtergruppe aufgenommen zu werden stehen in der Aufnahme- und Prüfungsordnung und sind relativ hoch angesetzt. Aufnahmealter ist mindestens das 20. Lebensjahr, höchstens das vollendete 50. Lebensjahr. Diese Voraussetzung wurde vor zwei Jahren etwas verändert. Das Eintrittsalter wurde hier von 22 auf 20 Jahre vermindert bzw. von 45 auf 50 Jahre angehoben. Außerdem muss der Anwärter eine Bescheinigung seines Kaninchenzüchtervereins vorlegen, worin ihm bestätigt wird, dass er mindestens 5 Jahre aktiv in der Rassekaninchenzucht tätig und als Aussteller, auch auf größeren Schauen, erfolgreich hervorgetreten ist. Ferner muss ihm darin bescheinigt werden, dass er sich in der Organisation bisher kameradschaftlich und untadelig betragen hat. Es wird also größter Wert darauf gelegt, dass nur bewährte und erfolgreiche Züchter die Preisrichterlaufbahn einschlagen. Weiterhin muss der Anwärter einen selbstgeschriebenen Lebenslauf und auf besonderes Verlangen ein polizeiliches Führungszeugnis bei seiner Anmeldung vorlegen. Erfüllt eine Züchterin oder ein Züchter diese genannten Voraussetzungen, so ist eine Anmeldung bei dem zuständigen Vorsitzenden der Preisrichtervereinigung oder der Preisrichtergruppe möglich.

Zu beachten ist dabei, dass jeweils der Wohnort entscheidet, bei welcher Preisrichtervereinigung bzw. -gruppe die Anmeldung er folgen kann.

Der Anmeldung mit den genannten Unterlagen folgt nun eine Aufnahmeprüfung. Hier wird ein Aufsatz über ein züchterisches Thema verlangt, die Grundrechenarten müssen beherrscht werden und es findet ein Test über eine gewisse Rassegrundkenntnis statt. Ist auch die Hürde der Aufnahmeprüfung geschafft, ist es erforderlich, dass der Anwärter sämtliche Schulungen der Preisrichtervereinigung oder Preisrichtergruppe bzw. deren Versammlungen besucht. Es muss sich jede Züchterin oder jeder Züchter darüber im Klaren sein, dass die Preisrichterausbildung bzw. die Ausübung des Preisrichteramtes außerordentlich viel Freizeit in Anspruch nehmen. Ein Hilfspreisrichter oder Preisrichter kann über seine wertvolle Freizeit nicht mehr frei und im vollen Umfang verfügen. Die angesetzten Schulungen und Versammlungen gelten als Pflicht und es besteht unter normalen Umständen keine Möglichkeit, nicht daran teilzunehmen. Dies ist aus guten Gründen so streng vorgeschrieben. Schließlich müssen sich die Preisrichter durch stetige Schulung auf dem gleichen Ausbildungs- und Wissensstand halten. Dies gilt für die Anwärter und Hilfsrichter umso mehr. Wer sich entschließt, Preisrichter zu werden, kann z. B. nicht in den Urlaub fahren, wenn in diesen Zeitraum eine Preisrichterschulung fällt. Dies ist nur ein Beispiel von vielen Einschränkungen im privaten Bereich. Möchte eine Züchterin oder ein Züchter diese Pflichten nicht auf sich nehmen, so sollte davon Abstand genommen werden, die Preisrichterlaufbahn zu beginnen.

Die Ausbildung

Die Ausbildung besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil. Neben dem Besuch der Schulungen und Versammlungen seiner Preisrichtergruppe bzw. Preisrichtervereinigung muss der Anwärter bzw. Hilfspreisrichter praktische Erfahrungen sammeln. Deshalb ist es notwendig, möglichst viele Bewertungen bei einem aktiven Preisrichter vor Ort auf den Kaninchenschauen zu begleiten. Als Mindestvoraussetzung für die Zulassung zur Hilfspreisrichterprüfung gelten fünf mitgemachte Bewertungen. Dies ist jedoch erfahrungsgemäß zu wenig. Je öfter sich der Anwärter einem aktiven Preisrichter zur praktischen Ausbildung anvertraut, je besser sind seine Voraussetzungen, um die Hilfspreisrichterprüfung zu bestehen. Nach einem Jahr Anwärterzeit kann die Anwärterin oder der Anwärter vom Gruppenvorsitzenden bzw. Vorsitzenden der Preisrichtervereinigung zur Hilfspreisrichterprüfung angemeldet werden. Die eben genannten Voraussetzungen müssen natürlich vollständig vorliegen. Die Hilfspreisrichterprüfungen werden von den zuständigen Preisrichtervereinigungen gewöhnlich einmal im Jahr an einem bestimmten Termin durchgeführt. Diese zweite Hürde, nämlich die Prüfung zum Hilfspreisrichter, erfordert von den Prüflingen schon ein gewisses Grundwissen. Die Prüfung besteht aus vier Aufgaben. Der Prüfling muss in einem Diktat seine Rechtschreibkenntnisse unter Beweis stellen, ferner werden Rechenaufgaben von ihm verlangt. Eine weitere Aufgabe besteht darin, ohne Hilfsmittel einen Aufsatz über ein vorgegebenes Thema aus dem Gebiet der Kaninchenzucht zu erstellen. Die Beantwortung eines Fragebogens mit 20 Fachfragen aus der Materie der Kaninchenzucht ist schließlich die vierte Aufgabe, die ein Anwärter bei der Hilfspreisrichterprüfung bewältigen muss. Bekommt ein Prüfling in einer der vier verlangten Aufgaben die Note „ungenügend“, so ist die Prüfung nicht bestanden. Hat ein Prüfling die Prüfung nur in einer Aufgabe nicht bestanden, so muss er nach einem Jahr nur das nicht bestandene Fach wiederholen.

Nach der bestandenen Prüfung zur Hilfspreisrichterin bzw. zum Hilfspreisrichter ist es weiterhin unerlässlich, sämtliche Schulungen bzw. Versammlungen zu besuchen. Stetes Erweitern und Vertiefen des theoretischen Fachwissens anhand der vom Deutschen Preisrichterverband herausgegebenen Lehr- und Ausbildungsschrift stehen nun an. Der Hilfspreisrichter muss sein theoretisches Wissen in mehreren Fachgebieten vertiefen und ausbauen. Beispielsweise ist es notwendig, zu wissen, wie das Amt des Preisrichters im Rahmen der Kaninchenzüchterorganisation und ihrer allgemeinen Bestimmungen zu sehen ist. Die Herkunft und das Erscheinungsbild des Kaninchens ist ein weiteres Gebiet, in dem die Hilfspreisrichter ausgebildet werden. Sehr wichtig ist es, die Grundlagen der Vererbungslehre unserer Rassekaninchen zu lernen und zu verstehen. Aber auch die Haltung und die Pflege der Kaninchen sind Lehrstoff bei der theoretischen Hilfspreisrichterausbildung. Die Kenntnis des Standards, also die allgemeine Rassekunde und -bewertung ist ein weiteres sehr großes Fachgebiet, das bei der Schulung einen großen Stellenwert einnimmt. Es ist absolut notwendig, dass die Vorschriften des Standards überwiegend auswendig beherrscht werden. Ein fundiertes theoretisches Wissen über die Erzeugnisse aus der Kaninchenzucht sowie deren Bewertung ist ein weiteres Fachgebiet. Oft ist nicht bekannt, dass die Preisrichterausbildung auch die Bewertung der Erzeugnisse unserer Frauengruppen einschließt. Es gibt lediglich die Möglichkeit, dass sich Züchterinnen für eine Ausbildung zur Preisrichterin entschließen, die ausschließlich für Erzeugnisse zuständig ist. Andererseits ist es nicht möglich, eine Preisrichterprüfung abzulegen, die ausschließlich zur Bewertung der Kaninchen berechtigt. Jeder aktive Kaninchenpreisrichter ist berechtigt und verpflichtet, auch Erzeugnisse zu bewerten.

Neben der theoretischen Ausbildung nimmt natürlich auch die Praxis einen hohen Stellenwert ein.

Die Hilfspreisrichter bei der praktischen Bewertung

Neben der umfangreichen theoretischen Ausbildung ist es äußerst wichtig, dass die Hilfspreisrichterinnen bzw. Hilfspreisrichter bei möglichst vielen Tierbewertungen von anerkannten Preisrichtern mitwirken. Während der zweijährigen Ausbildung sind mindestens zehn mitgemachte Bewertungen vorgeschrieben. Diese müssen am Tag der Preisrichterprüfung schriftlich nachgewiesen werden. Allerdings ist es natürlich sehr von Vorteil, wenn Hilfspreisrichter wesentlich mehr Bewertungen begleiten können. Hier kann das erlernte theoretische Wissen mit der Praxis in Verbindung gebracht und am Tier vertieft werden. Jeder ausgebildete Preisrichter wird gerne bereit sein, sein Wissen an den Nachwuchskollegen weiter zu geben. In diesem Zusammenhang möchte ich auf § 16 unserer allgemeinen Ausstellungsbestimmungen hinweisen. Dort ist vorgeschrieben, dass die Ausstellungsleitungen Hilfspreisrichter bei der Bewertung zulassen müssen. Die Hilfspreisrichter ihrerseits müssen sich jedoch rechtzeitig bei der Ausstellungsleitung anmelden. Es ist untersagt, Hilfspreisrichter als Zuträger zu verwenden. Damit ist sichergestellt, dass sie auch wirklich von den anwesenden Preisrichtern in der praktischen Bewertung ausgebildet werden können. Unkosten dürfen der Ausstellungsleitung durch den Einsatz von Hilfspreisrichtern nicht entstehen. In der Praxis wird es jedoch schon so sein, dass auch ein anwesender Hilfspreisrichter eine Brotzeit und ein Mittagessen zur Verfügung gestellt bekommt. Ein Anrecht hat er darauf jedoch nicht. Hier sind wir bei einem Aspekt angelangt, den sich interessierte Züchterinnen und Züchter ebenfalls überlegen sollten, bevor sie die Preisrichterausbildung beginnen. Während der gesamten Ausbildungszeit müssen die „Lehrlinge“ für sämtliche Unkosten selbst aufkommen. Dazu zählen die Mitgliedsbeiträge, die Fahrtkosten, eventuell die Verpflegung auf Ausstellungen, notwendige Übernachtungen sowie die Prüfungsgebühren zur Hilfs- und Preisrichterprüfung. Dazu kommen Kosten für Lehr- und Schulungsmaterial. Zusammengerechnet sind dies nicht unerhebliche Geldbeträge, die mancher vielleicht nicht leicht aufbringen kann. Die finanziellen Gesichtspunkte sollen deshalb nicht unberücksichtigt bleiben, wenn es um die Frage geht, ob ein Züchter die Preisrichterausbildung beginnen soll oder nicht. Auf eine weitere Vorschrift in den allgemeinen Ausstellungsbestimmungen muss in diesem Zusammenhang hingewiesen werden. § 18 der AAB bestimmt, dass Preisrichter und Hilfspreisrichter nicht in Klassen eingesetzt werden dürfen, in denen sie selbst ausgestellt haben.

In diesem Zusammenhang muss noch einmal eine unbedingte Voraussetzung für die Ausbildung zum Preisrichter aufgegriffen werden: ein Preisrichter muss auch aktiver Züchter sein. Diese Vorschrift ist deshalb so wichtig und auch vollkommen berechtigt, weil die Tätigkeit als Preisrichter auf unseren Ausstellungen sehr viel theoretisches Wissen und fachliches Können erfordert und dazu noch eine Menge Fingerspitzengefühl notwendig ist. Nur wer sich täglich mit seinen Kaninchen befasst, wer die Schwierigkeiten in der Zucht kennt, wer sich als Aussteller aktiv an den Ausstellungen beteiligt und mit seinen Tieren am Wettbewerb teilnimmt, kann das notwendige Einfühlungsvermögen für die Bewertung mitbringen. Dies gilt für die Hilfspreisrichter ebenso wie für die Preisrichter.

Die Preisrichterprüfung

Nach einem Jahr Anwärterzeit und zwei Jahren Hilfspreisrichtertätigkeit kann die Hilfspreisrichterin bzw. der Hilfspreisrichter an der Preisrichterprüfung teilnehmen, sofern alle genannten Voraussetzungen erfüllt sind. Hier müssen die Prüflinge das in der relativ langen, dreijährigen Ausbildungszeit erlernte Wissen unter Beweis stellen. Eine Preisrichterprüfung kann nur bestehen, wer sich sowohl in der theoretischen wie auch in der praktischen Ausbildung engagiert und weitergebildet hat. Die fünf vorgeschriebenen Prüfungsaufgaben müssen alle erfolgreich abgelegt werden, sonst gilt die Prüfung als nicht bestanden. Die Ausarbeitung eines Aufsatzes über ein vorgeschriebenes Thema aus der Kaninchenzucht stellt eine Prüfungsaufgabe dar. Weiterhin wird das theoretische Wissen in einem umfangreichen Fragebogen geprüft. Das praktische Können muss bei der Bewertung von zwanzig Kaninchen, fünf Erzeugnissen und zwei Fellsortimenten unter Beweis gestellt werden.

Ein weiteres Prüfungsgebiet stellt die Ausfertigung einer Preisverteilungsliste für eine klassenweise Preisverteilung dar. Ein mündlicher Fachvortrag über ein Thema aus dem Gebiet der Kaninchenzucht schließt die Preisrichterprüfung ab.

Nach bestandener Prüfung liegt es an den Vereinen, jungen, ausgebildeten Preisrichtern die Gelegenheit zu geben, ihr Können unter Beweis zu stellen.

Für unsere Organisation ist es wichtig, dass sich engagierte Züchterinnen und Züchter für die interessante Aufgabe als Preisrichter zur Verfügung stellen und ausbilden lassen. Deshalb wäre es erfreulich, wenn dieser Beitrag einige Züchterinnen und Züchter ermutigen würde, die Preisrichterlaufbahn zu beginnen.

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Bernhard Pickert
1948 am Stadtrand von Berlin geboren und im elterlichen Einfamilienhaus mit großem Garten aufgewachsen, kam ich seit frühester Kindheit in den Kontakt mit dem dort gehaltenen Kleinvieh, wie etwa der Milchziege, Hühnern, Enten, Kaninchen und einem großen Haushund. Damals eine normale Situation, denn Kleintierhaltung nebst Bewirtschaftung der eigenen Scholle war weit verbreitet, denn die Erzeugung von Gartenbau- und Tierischen Erzeugnissen unterstützte die familiäre Eigenversorgung, in einer gerade nicht im Überfluss strotzenden Zeit, gleich nach dem 2. Weltkrieg. Erinnerung an diese Zeit ist noch wach, als ich als Grundschüler bei der Futterbeschaffung des heimischen Viehs helfen musste. Für die Enten wurde beispielsweise in den damals vorhandenen Entwässerungsgräben Entengrütze gefischt und für die Kaninchen Grünfutter von den überall noch vorhandenen, brach liegenden Freiflächen geholt. Derweil sich die Zeit hinsichtlich der Versorgungslage verbesserte, wurde von den Eltern das Kleinvieh alsbald reduziert. Kaninchen, die für den Festtagsbraten vorgesehen waren, aber blieben. Als in der Nachbarschaft einer der heimischen Kleintierzuchtvereine eine Ausstellung veranstaltete, kamen mir erstmals Rassekaninchen zu Gesicht. Die Veranstalter erkannten meine Begeisterung für Tiere und in dessen Folge wurde ich als 12jähriger Junge in den ortsansässigen Verein aufgenommen. Meine leidenschaftliche Verbundenheit zur organisierten Rassekaninchenzucht wurde somit geweckt, was schließlich dazu führte, mich umfassend mit diesem Thema zu beschäftigen und über Jahrzehnte Literatur und anderweitige schöne Dinge zusammenzutragen, die irgendwie eine Verbindung zum Kaninchen haben. Wohlwissend, dass es andere ähnlich begeisterte Idealisten gibt, ist über Jahrzehnte ein Archiv entstanden, welches Elemente dokumentiert, auf welche anderswo kaum direkter Zugriff besteht. Initiator für diese bleibende „Leidenschaft“ ist eigentlich der 1983 verstorbene Fachautor und Kleintierkenner Werner Karl Georg Moebes, welchen ich 1970 bei einer Kleintierausstellung kennen lernte und sogleich von seiner Persönlichkeit und seinem umfassenden Wissen begeistert war.

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