Dr. med. vet. S. Matthes, Celle

Auszug aus dem Buch „Kaninchenkrankheiten“, Verlag Oertel + Spörer, Reutlingen

2. Teil

1.2 Gesundheitskontrolle

Kaninchen bleiben gesund, wenn sie hygienisch einwandfrei gehalten, ausreichend gefüttert, sachgerecht gepflegt und vor übertragbaren Krankheiten geschützt werden. Um frühzeitig Hinweise auf krankhafte Zustände zu erhalten, sind sie regelmäßig einer Gesundheitskontrolle zu unterziehen.

Nestjunge:

Die Gesundheitskontrolle hat bei Nestjungen zu beginnen. Bald nach Beendigung des Geburtsvorganges sollte eine erste Nestkontrolle, zu der die Häsin aus dem Käfig genommen wird, damit man ungestört arbeiten kann, vorgenommen werden. Eventuell vorhandene Reste der Nachgeburt, tote und lebensschwache Junge sowie solche mit sichtbaren Missbildungen sind zu entfernen. Die Wurfgröße ist der Zahl der Zitzen des Muttertieres anzupassen, um eine ausreichende Versorgung der Jungtiere (maximal 8-9 pro Wurf) sicherzustellen. Überzählige Jungtiere legt man einem Ammentier unter. Die Nestkontrolle ist täglich zu wiederholen, um Entwicklungsstörungen bei den Jungtieren frühzeitig erkennen zu können. Bei Bedarf ist die Nesteinstreu zu ergänzen oder zu erneuern (Temperatur im Nest 35-37 °C!).

Gesunde ausreichend ernährte Nestlinge liegen ruhig im Nest, haben eine glatte, rosige Haut und nehmen ständig zu. Kranke und unzureichend ernährte Tiere sind unruhig, schlaff, haben eine faltige Haut und bleiben in der Entwicklung zurück.

Jungtiere und erwachsene Kaninchen: Nicht nur Nestjunge, sondern auch Jungtiere und erwachsene Kaninchen müssen regelmäßig beobachtet werden.

Gesunde Tiere sind dem Alter entsprechend entwickelt, munter und aufmerk- sam. Kranke Kaninchen sind teilnahmslos, sitzen mit gesenktem Kopf in einer Ecke und lassen sich meist ohne Widerstand anfassen und hochheben. Bei gestörtem Appetit magern sie rasch ab, ihr Fell ist glanzlos.

Neuerworbene Kaninchen:

Erreger ansteckender Krankheiten (Infektionskrankheiten) werden häufig durch infizierte Tiere aus fremden Beständen eingeschleppt. Die Keimträger müssen nicht unbedingt klinisch krank sein. Befinden sie sich in einer frühen Infektionsphase (Inkubationszeit), so sind Krankheitserscheinungen noch nicht erkennbar. Neuerworbene und von Ausstellungen zurückgekehrte Kaninchen sollten deshalb mindestens 4 Wochen lang in einem Quarantänestall gehalten, sorgfältig beobachtet und einer mehrmaligen Gesundheitskontrolle unterzogen werden, bevor man sie in den Bestand eingliedert. Die Betreuung dieser Kaninchen sollte durch eine Person erfolgen, die mit den übrigen Tieren nicht in Berührung kommt, um eine Übertragung von Krankheitskeimen zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, sind die abgesonderten Tiere stets zum Schluss zu versorgen. Bei der Gesundheitskontrolle sollte auf folgende Punkte geachtet werden:

Allgemeinbefinden

Hinweise auf Störungen des Allgemeinbefindens geben:

– verminderte Lebhaftigkeit (Mattigkeit, gesenkte Kopfhaltung, hängende Ohren, Desinteresse an der Umwelt)

– unregelmäßige Futteraufnahme (Appetitlosigkeit, Futterverweigerung)

– stumpfes Fell mit abstehenden Oberhaaren -Atembeschwerden (erhöhte Atemfrequenz, Stoßatmung mit verstärkter Bauchdeckenatmung)

– Schmerzäußerungen (Zähneknirschen, Aufschreien)

– erhöhte Erregbarkeit.

II. Ernährungszustand

III. Zustand einzelner Körper- und Organteile

1. Kopf

a) Augen und Bindehäute: Die Augen sollen klar und glänzend sein, die Pupille muss auf unterschiedlichen Lichteinfall reagieren. Zu achten ist auf Augenausfluss, Rötung und Schwellung der Bindehäute, Verklebung der Lider, Hornhautveränderungen.

b) Nase: Zu achten ist auf Ausfluss, Schwellungen, Niesen.

c) Ohren: Zu achten ist auf Haltung, Verletzungen, Schwellungen, Knotenbildung, Schuppen- und Borkenbildung in den Ohrmuscheln.

d) Mundhöhle: Zu achten ist auf Speichelfluss, Verletzungen, Schwellungen der Lippen, Stellung und Wachstum der Zähne, Mundgeruch.

2. Haut und Haarkleid

Das Fell soll sauber und glänzend sein, die Haare müssen glatt anliegen. Zu achten ist auf Verschmutzungen (besonders an Bauch und Aftergegend), Haarausfall, Schuppen- und Borkenbildung, Schwellungen, Knotenbildung, Verletzungen, Juckreiz, Parasitenbefall.

3. Atmungsorgane

Zu achten ist auf Atemrhythmus und -nebengeräusche (Schniefen, Röcheln, Husten, Niesen).

4. Verdauungsorgane

Zu achten ist auf Kotbeschaffenheit, Kotbeimengungen (Blut, Schleim, unverdaute Futterbestandteile, parasitäre Gebilde), Aufblähung. Der Kot soll zu Kügelchen geformt sein, nicht aneinanderhaftend, in frischem Zustand leicht glänzend. Bei Durchfall ist er breiig oder dünn- flüssig, mit Schleim oder Blut durchsetzt; bei Verstopfung ist er in frischem Zustand sehr fest, trocken und spröde.

5. Geschlechtsorgane

Zu achten ist auf Ausfluss, Rötung und Schwellung der Schleimhäute, Knötchenbildung, Verletzungen. 6. Gliedmaßen und Wirbelsäule (Knochen und Gelenke) Zu achten ist auf Stellung, Beweglichkeit, Auftreibungen, Verletzungen. Vorsicht bei der Untersuchung von trächtigen Häsinnen! Unsachgemäßes Abtasten des Bauches kann Anlass zum Verwerfen sein. Während der Quarantänezeit sollte eine Kotprobe auf parasitäre Gebilde (Wurmeier, Kokzidienoozysten) und pathogene Darmbakterien (E. coli, Clostridien) sowie ein Nasenabstrich auf potentielle Schnupfenerreger (Pasteurellen, Bordetellen) untersucht werden. Liegen keine Verdachtsmomente für eine Erkrankung vor, können die Tiere in den eigenen Bestand übernommen werden.

Desinfektion

Eine erfolgreiche Kaninchenzucht und -haltung ist nur möglich, wenn bestimmte hygienische Maßnahmen gewissenhaft durchgeführt werden. Eine dieser Maßnahmen ist die Desinfektion, deren Sinn die gezielte, aber für Mensch, Tier und Material unschädliche Vernichtung von Krankheitserregern in der Umgebung von empfänglichen Tieren ist. Sie trägt zur Verringerung des Infektionsrisikos durch Beseitigung von Infektionsquellen und Unterbrechung von Infektionsketten bei. Als „vorbeugende Desinfektion“ (in regelmäßigen Zeitabständen durchzuführen und besonders in größeren Beständen unentbehrlich) dient sie der Verminderung der Keimzahlen im Stall, als „spezielle Desinfektion“ soll sie im Anschluß an Infektionskrankheiten die Erreger beseitigen.

Jede ordnungsmäßig durchgeführte Desinfektion umfasst zwei Abschnitte:

1. die Reinigung

2. das Ausbringen des Desinfektionsmittels.

1. Reinigung:

Da Krankheitserreger meist in Kot, Einstreu und Staub eingeschlossen sind, ist die gründliche mechanische Reinigung Voraussetzung für eine wirksame Desinfektion. Der für die Reinigung erforderliche Aufwand an Zeit und Arbeits- kraft wird durch den Verschmutzungsgrad im Stall bestimmt und kann größer sein als für das Ausbringen des Desinfektionsmittels selbst. Die Sorgfalt, mit der die Reinigungsarbeiten erledigt werden, entscheidet jedoch in hohem Maße über den Erfolg der Desinfektion.

Die Reinigungsarbeiten beginnen mit der Entfernung von Kot, Einstreu und Futterresten. Danach wird der Stall „besenrein“ gemacht, d. h. Decke, Wände, Balken und Mauervorsprünge werden abgefegt, grober Schmutz wird abgekratzt. Im Anschluß daran werden Decke, Wände, Stallboden, Käfige und alle Gerätschaften mit viel Wasser (möglichst heiß, eventuell Zusatz von schmutzlösenden Mitteln, z. B. Soda o. a.) gereinigt, wobei Ritzen, Spalten und Löcher besonders zu bearbeiten sind. In größeren Betrieben wird sich der Einsatz eines Hochdruckreinigers oder eines Dampfstrahlgerätes, in dem gespannter Dampf (Temperatur bis zu 180 °C) erzeugt wird, zur Nassreinigung empfehlen, obwohl durch Reinigung von Hand mit der Bürste meist eine stärkere Keimreduzierung erreicht werden kann, besonders bei festsitzenden Schmutzkrusten. Beim Einsatz von Hochdruckreinigern mit üblichem Arbeitsdruck von 100-120 atm ist die richtige Düsenwahl und Laugenführung (Abstand zum Reinigungsobjekt 10-30 cm) für den Reinigungserfolg entscheidend. Je nach Verschmutzungsgrad und Empfindlichkeit des Reinigungsobjektes werden verschiedene Düsen eingesetzt:

– Rundstrahldüse für hartnäckige Verschmutzung und unempfindliche Reingungsobjekte,

– 15-Grad-Flachstrahldüse für mittelstarke Verschmutzung,

– 25-Grad-Flachstrahldüse für normale Verschmutzung,

– 40-Grad-Flachstrahldüse für empfindliche Reinigungsobjekte bzw. zum Ver- sprühen von Desinfektionsmitteln,

50- oder 65-Grad-Flachstrahldüse nur zum Versprühen von Reinigungs- und Desinfektionsmitteln.

2. Desinfektionsmittelanwendung:

Vor dem Ausbringen des Desinfektionsmittels müssen die nass gereinigten Flächen abgetrocknet sein, da sonst eine Verdünnung des Mittels durch noch verbliebene Feuchtigkeit eintritt. Wurden für die Nassreinigung Waschmittel verwendet, so ist vor dem Desinfizieren ein Nachspülen mit reinem Wasser notwendig, da Desinfektionsmittel durch Waschmittel inaktiviert oder in ihrer Wirkung stark beeinträchtigt werden können. An kalten Tagen sollte der Stall auf ca. 20 °C aufgeheizt werden (Desinfektionsmittel wirken bei höheren Temperaturen schneller).

Ein universell anwendbares Desinfektionsmittel, das gegen alle als Krankheitserreger möglichen Bakterien, Viren, Pilze und Parasiten wirksam ist, gibt es nicht. Es ist deshalb notwendig, von Fall zu Fall ein Präparat zu wählen, das den jeweiligen Anforderungen entspricht. Bei der Auswahl des anzuwendenden Mittels sind Wirksamkeit, Konzentration, Temperatur, Einwirkungsdauer sowie Beschaffenheit des zu entseuchenden Materials zu berücksichtigen. Um dem Tierhalter die Auswahl geeigneter Produkte zu erleichtern, veröffentlicht die Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft (DVG) eine „Liste der nach den Richtlinien der DVG geprüften und als wirksam befundenen Desinfektionsmittel“. Diese enthält Angaben über deren Wirkungsbereich, die notwendigen Anwendungskonzentrationen und Mindesteinwirkungszeiten.

Stalldesinfektionsmittel, welche die Wirksamkeitsprüfung der DVG bestanden haben, werden auf Antrag der Produzenten von der Deutschen Landwirtschafts-Gesellschaft (DLG) in einer Anwendungsprüfung auf weitere Kriterien wie Benetzungsfähigkeit auf Stallflächen, Verhalten gegenüber den wichtigsten Materialien für Stallbau- und -einrichtungen, Ausbringungseigenschaften mit Hochdruckgeräten und direkte Schadwirkung auf Mensch und Tier geprüft. Mittel, welche die Wirksamkeitsprüfung der DVG und die Anwendungsprüfung der DLG erfolgreich bestanden haben, werden mit dem DLG-Gütezeichen für Stalldesinfektionsmittel ausgezeichnet. Damit erhält der Tierhalter direkte Informationen über den Anwendungsbereich der Mittel und die Gewähr für die notwendige Sicherheit beim Einsatz.

Tabelle 1 auf Seite 23 des Buchs, gibt einen Überblick über gebräuchliche Desinfektionsmittel und deren Anwendungsmöglichkeiten. Beim Anmischen der gebrauchsfertigen Lösung sind die auf den Verpackungen aufgedruckten Angaben der Herstellerfirmen zu beachten.

Die Menge der erforderlichen Lösung richtet sich nach der Größe der zu desinfizierenden Fläche. Je nach Oberflächenbeschaffenheit des Materials reicht ein Liter der gebrauchsfertigen Lösung für 3-5 qm Stallfläche. Bei rauhem, porösem oder saugfähigem Material (Holz, Gips- und Dämmplatten, Ziegel, Wandputz) wird je Quadratmeter Fläche mehr Desinfektionslösung benötigt als für glatte Flächen (Ölanstriche, Metalle, Glas, glasierte Wandkacheln).

Das Ausbringen der Lösung erfolgt zweckmäßig mittels einer Druckspritze (z. B. Obstbaumspritze oder Hochdruckreinigungsgerät mit Niederdruckbetrieb und Spezialdüse, die bei einem Wasserdurchsatz von 1-1,5 l je Minute einen Strahl bis zu 2,5 m Reichweite zulässt). Bei zu hohem Druck ist eine ausreichende Benetzungshaftung nicht mehr gewährleistet.

Anleitung zur Herstellung gebrauchsfertiger Desinfektionsmittellösungen (Als Lösungsmittel Wasser ohne Zusatz von Reinigungsmitteln verwenden!)

Beim Arbeiten mit Desinfektionsmitteln und Kontaktinsektiziden (Chemikalien zur Vernichtung von Insekten, wie Fliegen, Mücken u. a.) sind zum Schutz vor Verätzungen, Verbrennungen, Vergiftungen und anderen Schäden gewisse Vorsichtsmaßnahmen zu treffen. Sofern die Mittel Haut, Schleimhäute, Augen oder Kleidung angreifen, ist entsprechende Schutzkleidung (Gummistiefel, -schürze, -handschuhe, Schutzbrille, Atemmaske oder notfalls als Atemschutz ein vor Mund und Nase gebundenes, feuchtes Tuch) erforderlich. Anwendungsvorschriften der Herstellerfirmen sind unbedingt zu befolgen.

Vorsichtsmaßnahmen beim Umgang mit Desinfektionsmitteln und Kontakt- insektiziden:

– Präparate nicht zusammen mit Lebens- und Futtermitteln lagern und vor Zugriff durch Unbefugte, insbesondere durch Kinder schützen!

– Vor Anwendung Kaninchen sowie Futtertröge und Tränken aus dem Stall entfernen!

– Während des Arbeitens weder essen, trinken oder rauchen; Zuschauer nicht dulden!

– Beim Ausspritzen für ausreichend Frischluft sorgen; verstopfte Düsen nicht mit dem Mund ausblasen!

– Hände und andere Körperteile möglichst nicht benetzen!

– Nach der Desinfektion alle benutzten Geräte sowie die Schutzkleidung mit heißem Wasser reinigen und ausgiebig nachspülen; Hände sorgfältig waschen!

– Nicht verbrauchte Lösungen und leere Packungen unschädlich beseitigen!

Hitzeentkeimung:

Das radikalste Mittel zur Vernichtung von Krankheitserregern ist Feuer. Es wird in Form von Ausglühen, Abflämmen bzw. Ansengen (Lötlampe, Propangasbrenner) oder Verbrennen angewendet, ist wegen der großen Brandgefahr jedoch nicht generell zu empfehlen.

Gegenstände aus Steingut, Porzellan oder Metall können durch Auskochen in Wasser oder 3%iger Sodalösung desinfiziert werden (Gegenstände müssen ganz von der Flüssigkeit bedeckt sein, Kochzeit ½ Stunde).

Desinfektion von Tränkeanlagen:

Zur Unterbindung der Ansiedlung von Bakterien, Algen und Pilzen in Vorlaufbehältern und Rohrsystemen von automatischen Tränkeanlagen eignen sich Quaternäre Ammoniumverbindungen und Iodophore Verbindungen, die in regelmäßigen Abständen von einigen Wochen dem Wasser zugesetzt werden.

Desinfektionsmatte/-wanne:

Ein gefährlicher Seuchenüberträger ist der Mensch (Krankheitskeime haften an den Schuhen und an der Kleidung). Vor allen Eingängen des Stalles sollte deshalb eine gegen Regen geschützte Desinfektionsmatte oder besser eine Desinfektionswanne (flache Blechwanne mit Schaumgummieinlage oder dichter Kokosmatte) angebracht werden. Die Matte muss so breit sein, dass sie nicht umgangen werden kann. Sie ist mit täglich frisch bereiteter Desinfektionslösung gleichmäßig zu beschicken (Gießkanne!).

Händedesinfektion:

Reinigung und Desinfektion der Hände nach Umgang, besonders mit kranken Kaninchen, zur Vermeidung der Verschleppung von Krankheitserregern. Gründliches Waschen der Hände und Unterarme mit Seife und warmem Wasser, Desinfektion mit geeigneten Händedesinfektionsmitteln (Präparate auf Alkohol oder Phenolbasis).

Desinfektion von Dünger:

Dünger und Einstreu aus Seuchenbeständen muss ordnungsgemäß gepackt werden, um eine entkeimende Selbsterhitzung auf 50-70°C zu erreichen.

Einsendung von Untersuchungsmaterial

Die richtige und frühzeitig gestellte Diagnose (Krankheitserkennung) ist Voraussetzung für die gezielte und erfolgreiche Bekämpfung einer Krankheit und besonders beim Vorliegen eines seuchenhaften Geschehens zur Einleitung prophylaktischer, d. h. krankheitsvorbeugender Maßnahmen entscheidend.

Aus den vorliegenden Krankheitszeichen am lebenden Tier können Art und Ursache einer Krankheit nur selten abgeleitet werden. Meist ist eine pathologisch-anatomische Untersuchung nach Eröffnung des Tierkörpers (Sektion) notwendig, die zur Sicherstellung der Diagnose durch eine histologische, bakteriologische oder parasitologische Untersuchung ergänzt werden muss.

Bei allen dem Kaninchenhalter unklaren Todes- bzw. Krankheitsfällen sollte ein Tierarzt zu Rate gezogen oder Material an ein Veterinäruntersuchungsamt oder an ein anderes Fachinstitut zur Diagnosestellung eingesandt werden. Die sich dadurch ergebenden Kosten sind in der Regel weitaus geringer als der durch versäumte oder unzweckmäßige Behandlung u. U. entstehende Verlust.

Die Diagnosestellung kann erheblich erleichtert und beschleunigt werden, wenn vom Kaninchenhalter in einem Begleitschreiben bestimmte Hinweise auf Krankheitsgeschehen und -verlauf gemacht werden. Das Begleitschreiben (gegen Durchfeuchtung und Verunreinigung schützen!) sollte Auskunft geben über:

– Name und Anschrift des Einsenders, evtl. Telefonnummer,

– Rasse, Geschlecht, Alter des Tieres, Größe des Bestandes,

– Zahl der erkrankten oder (und) verendeten Tiere,

– beobachtete Krankheitserscheinungen, Krankheitsverlauf und -dauer,

– Haltung und Fütterung,

– bisherige Untersuchungen und Behandlungen.

Zur Diagnosestellung sind grundsätzlich ganze, d. h. ungeöffnete Kadaver einzusenden (bei gehäuften Todesfällen 2-3 Tiere!). Bei geschlachteten Kaninchen sind dem Tierkörper Leber mit Gallenblase, Milz, Nieren, Lunge, Herz und der Magen-Darm-Kanal beizulegen (Organe nicht anschneiden, Darm abbinden!). Einzelne Organe einzusenden ist wenig sinnvoll, da aus ihrer Untersuchung nur in wenigen Fällen Rückschlüsse auf die vorliegende Krankheit gezogen werden können.

Tierisches Material erst nach dem Abkühlen verpacken!

Kotproben (10-15 Kotkugeln) für parasitologische Untersuchungen sollen frisch und frei von Verunreinigungen sein. Sie werden durch Absetzenlassen auf sauberem Untergrund gewonnen. Hautgeschabsel zur Untersuchung auf Milben und Pilzbefall mit Messer oder scharfem Löffel an den Randbezirken der Veränderungen entnehmen (bis zum leichten Bluten der Haut schaben!).

Nasentupferproben mit sterilem Wattestäbchen (z. B. Q-tip) entnehmen (weit in die Nasenhöhlen eingehen, Verletzungen vermeiden, das Tier eventuell durch kurzes Zudrücken der Nasenlöcher zum Niesen reizen!).

Untersuchungsmaterial möglichst selbst überbringen, sonst bei Postversand als Eilsendung, bei Bahnversand als Expressgut aufgeben (im Sommer und bei leicht verderblichem Material unbedingt notwendig!).

Als Verpackungsmaterial sollte gewählt werden für Tierkörper: wasserdichte Plastikbeutel oder Pergamentpapier, notfalls mehrere Lagen Papier. Keine luftdicht verschlossenen Dosen verwenden, da sonst die Anaerobier-Fäulnis begünstigt wird.

Organe: Gläser mit Schraubdeckel (vor Bruch sichern!) oder Plastikbeutel.

Kotproben, Nasentupfer, Hautgeschabsel: gut verschlossene Glas- oder Kunststoffgefäße. Das so verpackte Untersuchungsmaterial in saugfähigen Stoffen (Holzwolle, Heu, Sägespäne u. a.) eingebettet in festem Pappkarton oder in einer Holzkiste verschicken.

Die Sendung muss den Vermerk „Infektiöses Untersuchungsgut“ tragen. (Tierärztliche Untersuchungsstellen siehe S. 123.)

Transport lebender Kaninchen: Für den Transport von Kaninchen sind möglichst Käfige oder Kästen zu nehmen, die einen herausnehmbaren Einsatz aus Aluminiumblech oder Kunststoff besitzen. Dieser lässt sich gut reinigen und desinfizieren und verhindert, dass Einstreu und Kot durch übereinandergestellte Behälter fallen.

Unschädliche Beseitigung verendeter und getöteter Kaninchen

Die seuchenhygienisch beste Methode ist das Verbrennen der Kadaver. Ist dies nicht möglich, sollten die Tiere vergraben werden. Die hierfür ausgehobene Grube muss so tief sein, dass die Kadaver von mindestens 60 cm Erde bedeckt werden. Vor dem Zuschütten der Grube sind die Tierkörper mit Ätzkalk oder Chlorkalk zu bestreuen. Verendete Tiere niemals einfach auf den Dunghaufen werfen, in diesem vergraben oder nur oberflächlich eingraben, da sie sonst von Schadnagern, Hunden oder anderen Tieren ausgegraben und angefressen werden können, wodurch die Verschleppung von Krankheitserregern gefördert wird.

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Bernhard Pickert
1948 am Stadtrand von Berlin geboren und im elterlichen Einfamilienhaus mit großem Garten aufgewachsen, kam ich seit frühester Kindheit in den Kontakt mit dem dort gehaltenen Kleinvieh, wie etwa der Milchziege, Hühnern, Enten, Kaninchen und einem großen Haushund. Damals eine normale Situation, denn Kleintierhaltung nebst Bewirtschaftung der eigenen Scholle war weit verbreitet, denn die Erzeugung von Gartenbau- und Tierischen Erzeugnissen unterstützte die familiäre Eigenversorgung, in einer gerade nicht im Überfluss strotzenden Zeit, gleich nach dem 2. Weltkrieg. Erinnerung an diese Zeit ist noch wach, als ich als Grundschüler bei der Futterbeschaffung des heimischen Viehs helfen musste. Für die Enten wurde beispielsweise in den damals vorhandenen Entwässerungsgräben Entengrütze gefischt und für die Kaninchen Grünfutter von den überall noch vorhandenen, brach liegenden Freiflächen geholt. Derweil sich die Zeit hinsichtlich der Versorgungslage verbesserte, wurde von den Eltern das Kleinvieh alsbald reduziert. Kaninchen, die für den Festtagsbraten vorgesehen waren, aber blieben. Als in der Nachbarschaft einer der heimischen Kleintierzuchtvereine eine Ausstellung veranstaltete, kamen mir erstmals Rassekaninchen zu Gesicht. Die Veranstalter erkannten meine Begeisterung für Tiere und in dessen Folge wurde ich als 12jähriger Junge in den ortsansässigen Verein aufgenommen. Meine leidenschaftliche Verbundenheit zur organisierten Rassekaninchenzucht wurde somit geweckt, was schließlich dazu führte, mich umfassend mit diesem Thema zu beschäftigen und über Jahrzehnte Literatur und anderweitige schöne Dinge zusammenzutragen, die irgendwie eine Verbindung zum Kaninchen haben. Wohlwissend, dass es andere ähnlich begeisterte Idealisten gibt, ist über Jahrzehnte ein Archiv entstanden, welches Elemente dokumentiert, auf welche anderswo kaum direkter Zugriff besteht. Initiator für diese bleibende „Leidenschaft“ ist eigentlich der 1983 verstorbene Fachautor und Kleintierkenner Werner Karl Georg Moebes, welchen ich 1970 bei einer Kleintierausstellung kennen lernte und sogleich von seiner Persönlichkeit und seinem umfassenden Wissen begeistert war.

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