Erich Bergfeld, ZDK-Obmann für Normalhaar und Spezialzüchter
„Das Blaue Jahrbuch“ 1960
Die fortschreitende Entwicklung der Rassekaninchenzucht, die Forderung von den Ministerien und Landwirtschaftskammern auf Leistungssteigerung gab die Veranlassung von Seiten des ZDK die Sparte „Anerkannte Spezialzucht" einzuführen.
Es geht darum, die wirklich ernsthaften Spezialzüchter besonders zu schützen. Es soll hiermit einer gewissen Gruppe von Züchtern die Spitze abgebogen werden, die schon nach einigen Jahren, wenn sie eine bestimmte Rasse gezogen haben, sich als „Spezialzüchter" bezeichnen und mit dieser Bezeichnung Geschäftsabschlüsse tätigen. Die langjährigen erfolgreichen Zuchten sollen daher nach der Prüfung und Erfüllung der gestellten Anforderungen durch eine vom ZDK herausgegebene einheitliche Anerkennungsurkunde, aus der auch die Registrierung der Spezialzucht (vom LV) hervorgeht, besonders beurkundet werden.
Das Ziel der Spezialzucht soll sein, erbfeste Stammzuchten und Familien herauszubringen, die eine gleichmäßige Höchstleistung in der Zucht aufweisen. Für das Herdbuch wollen wir neue Mitglieder über die anerkannten Spezialzuchten gewinnen und dem Züchter, sei es nun Herdbuch oder Verein, gute, erprobte Zuchttiere zur Verbesserung der Zucht abgeben. Neuerdings wird uns die Aufgabe gestellt, für die Mastkaninchenzucht brauchbare geprüfte Zuchttiere zu erzüchten und abzugeben.
Die Anforderung, die an eine Anerkennung der Spezialzucht gestellt werden, sind an und für sich sehr hoch und verlangen schon einen ganzen Züchter, der es mit der Zucht ernst meint. Vom ZDK aus und in Zusammenarbeit mit den Zuchtfreunden aus der DDR wurden besondere Bestimmungen für die Anerkennung von Spezialzuchten ausgearbeitet und am 3. 7. 1955 auf der ZDK-Tagung in Heilbronn bekanntgegeben und anerkannt. Aus diesen ist zu entnehmen:
1. Spezialzuchten können für jede Kaninchenrasse, die im Einheitsstandard als Rasse aufgenommen wurde, anerkannt werden.
2. Der Züchter muss mindestens 5 Jahre Mitglied eines Vereins sein. Er muss eine würdige, mindestens 12 Buchten umfassende Stallanlage besitzen. Die Rasse, die er anerkannt haben will, muss er wenigstens 5 Jahre mit Erfolg gezüchtet haben und nachweisen, dass er über diese Zeit ein vorschriftsmäßiges Zuchtbuch geführt hat. Auf Ausstellungen muss er mit 3 Tieren oder mehr aus eigener Zucht überdurchschnittliche Ausstellungsbewertungen nachweisen. Die persönliche und züchterische Zuverlässigkeit des Züchters muss gewährleistet sein.
3. Der Antrag auf Anerkennung als Spezialzucht geht über den Verein oder Club an den zuständigen Kreisverband. Hier wird durch eine einzusetzende Kommission die Zuchtanlage sowie die Unterlagen zur Zuchtprüfung überprüft und die Unterlagen dem LV zugestellt, der die endgültige Entscheidung über die Anerkennung trifft. Die Festsetzung einer Gebühr für die Anerkennung der Spezialzuchten sowie deren Überwachung ist Angelegenheit des jeweiligen LV.
4. Die Anerkennung oder die Ablehnung wird dem Züchter vom LV mitgeteilt. Die Anerkennung wird bestätigt durch die Aushändigung einer vom ZDK geschaffenen einheitlichen Anerkennungsurkunde, aus der auch die Registrierung der Spezialzucht hervorgeht.
5. Durch die Anerkennung erhält der Züchter das Recht, im Schriftverkehr oder im Inseratenteil, bei Ausfertigung von Abstammungsnachweisen und bei anderweitigen Anpreisungen von Tieren die Bezeichnung „Anerkannte Spezialzucht" zu führen.
6. Die Spezialzuchten unterliegen der dauernden Aufsicht und Kontrolle. Jährlich müssen wenigstens 3 Tiere einer Zucht zur Bewertung auf Ausstellungen vorgeführt werden.
7. Die Anerkennung als Spezialzucht kann jederzeit zurück- gezogen werden, und zwar wenn der Züchter die Rasse nicht mehr züchtet oder über 2 Jahre lang nicht mehr die verlangten Zucht- und Ausstellungserfolge erreicht hat, bei Verstoß gegen die erlassenen Richtlinien, durch zuchtschädigende Handlungen, durch Aufgabe der Zucht und bei persönlicher Unzuverlässigkeit des Züchters als Spezialzüchter.
Aus vorgenannten Richtlinien ist klar zu ersehen, dass die Forderung für die Anerkennung einer Spezialzucht sehr hoch gestellt ist. Ganz besonders weise ich darauf hin, dass es uns darauf ankommt, eine gewissenhafte Zuchtbuchführung, die Aufschluss gibt über die Erbanlagen, Leistungen und Entwicklung der Tiere, genauestens zu führen. Auch die Bewertung des Tieres durch den Preisrichter muss verzeichnet sein, ist dies doch eine zuverlässige Beurteilung des äußerlichen Erscheinungsbildes des Tieres. Nur wenn dies alles später beim Tierwechsel im Abstammungsnachweis genauestens aufgeführt ist, stellt der Abstammungsnachweis ein wertvolles, brauchbares Dokument dar.



