Herbert Tunger, Rodewisch i. Vogtl. – „Das Blaue Jahrbuch“ 1966
Als in den achtziger Jahren des vorigen Jahrhunderts die Anfänge einer geordneten Kaninchenhaltung bei uns in Deutschland zu verzeichnen waren, wozu die Berührung mit der französischen Kaninchenhaltung im Krieg von 1870/71 den Anstoß gegeben haben mag, war es zunächst Sachsen, das dem westlichen Beispiel folgte.
Unter objektiven Kaninchenzüchtern nennt man Sachsen nicht selten das klassische Land der deutschen Kaninchenzucht. In Chemnitz schlossen sich bereits 1880 die Freunde der Kaninchenhaltung zusammen und gründeten den ersten Kaninchenzüchterverein, der 1960 sein 80jähriges Jubiläum begehen konnte. Erst später setzte die Gründung weiterer Vereine, vor allem auch im Westen des Reiches, ein.
Mit der ersten kleinen lokalen Kaninchenausstellung trat der Chemnitzer Verein im Jahre 1881 vor die Öffentlichkeit. Sie war schon mit einer Bewertung und Preisverteilung verbunden. Der erste Preisrichter war Julius Lohr, ein Tischlermeister aus Chemnitz-Kappel. Er hatte sich für die Beurteilung der, damals gezeigten Belgischen Riesen, Widder, Angora, Silber und Russen eine Bewertungsvorschrift handschriftlich ausgearbeitet, welcher er ein 100-Punkte-System zugrunde gelegt hatte. Damit hatte nicht nur die Züchterorganisation, sondern auch das Ausstellungswesen und die Bewertungskunst in der deutschen Kaninchenzucht ihren Anfang genommen. Die noch in den achtziger Jahren entstandenen Vereine von Leipzig, Dresden, Zeitz und Eisleben schlossen sich im Dezember 1892 mit dem Chemnitzer Verein zum „Bund Deutscher Kaninchenzüchter" zusammen.
Der Bund sah seine Aufgabe in der Pflege des Ausstellungswesens, in der Aufstellung von Bewertungsrichtlinien und in der Weiterverbreitung der Kaninchenzucht.
Obschon es erfahrene Züchter waren, die zunächst das Preisrichteramt ausübten, hing ihr Urteil doch sehr von ihrer persönlichen Auffassung und Liebhaberei ab, was oft durch voneinander abweichende Bewertungsurteile zum Ausdruck kam. Deshalb sollten Bewertungsrichtlinien herausgebracht werden, die im Laufe der Jahre immer wieder grundsätzliche Abänderungen erfuhren. Darin zeigt sich die Zerrissenheit der Kaninchenzüchter in Organisation und Ausstellungswesen, die jahrzehntelang andauern sollte.
Der Bund Deutscher Kaninchenzüchter stellte 1893 seine ersten Bewertungsgrundsätze auf und gab sie als „Standard derjenigen Kaninchenrassen, die gegenwärtig in Deutschland hauptsächlich gezüchtet werden" heraus. Dieser erste Standard enthielt nur sieben Rassen, nämlich: Belgisches oder Flandrisches Kaninchen, Widderkaninchen, Angorakaninchen, Silberkaninchen, Normandinerkaninchen, Russisches Kaninchen sowie Deutsches Kaninchen.
Das Normandinerkaninchen ist später nicht mehr als Rasse anerkannt, sondern mit Recht als Kreuzung bezeichnet worden.
Ein neuer Standard wurde im Jahre 1898 in Leipzig ausgearbeitet. In ihm waren Französische und Englische Widder unterschieden, für welche 3 Klassen nach Behanglänge aufgestellt waren. Als neue Rassen hatten das holländische sowie tan-Kaninchen das aus England stammende Black and (Schwarzloh) und als besondere Gruppe Kreuzungs- bzw. Schlachtkaninchen Aufnahme gefunden. Das bisher grau geforderte Belgische Riesenkaninchen wurde nicht nur in drei Abtönungen dieser Farbe, sondern auch schwarz, blau, gelb und weiß zugelassen.
Es entstand daneben noch ein Westdeutscher Standard, der von dem 1895 gebildeten Bund Westdeutscher Kaninchenzüchter aufgestellt worden war. Er unterschied sich von dem anderen Standard in seiner Gliederung und wies sogar Rassen auf, die man in Kreisen des Bundes Deutscher Kaninchenzüchter als Kreuzungen ablehnte.
Gelegentlich einer Leipziger Kaninchenschau hatte man bundesseitig zur Schaffung eines einheitlichen Standards aufgerufen. Dieser erschien dann 1903, nachdem bei der Wanderausstellung der DLG 1902 in Halle auch eine süddeutsche Züchtervertretung an einer standardberatenden Versammlung teilgenommen hatte.
Dieser neue Standard war wieder um 3 Rassen erweitert worden, das Japanerkaninchen sowie das Hasen- und Englische Scheckenkaninchen hatten Aufnahme gefunden. Auch diese Neuauflage war nicht frei von dem alten Fehler. Die beibehaltenen Klassen für Schlachtzuchttiere und Schlachttiere waren nämlich geeignet, in jeder Hinsicht mangelhafte und dabei nur Riesenkaninchen zu Preisgewinnern zu stempeln, weil die angesetzten Punkte hauptsächlich auf Größe und Gewicht zu vergeben waren.
Die Forderung der Züchter Thüringens, die Punkteskala so umzugestalten, dass auch Mittel- und kleine Rassen erfolgreich in der Schlachtzucht und Schlachttierklasse gezeigt werden konnten, wurde nicht berücksichtigt. Der Thüringer Züchterverband gab daher noch im gleichen Jahr einen eigenen Standard heraus, welcher der allgemeinen Forderung nach Schlachtzucht- und Schlachtkaninchenklassen gerecht wurde.
Der Westdeutsche Bund übernahm in seinem in Krefeld 1905 beschlossenen neuen Standard die Thüringer Neuerung, verließ auch sein bisheriges 30-Punkte-System zugunsten des 100-Punkte-Systems. Er ließ auch das Deutsche Kaninchen und das Neudeutsche Kaninchen fallen. Unterschiede blieben aber noch. Eine Klasse für Kreuzungen war noch zugelassen, wobei Zuchtfähigkeit und Gewicht entscheidend waren. Die Zahl der Positionen belief sich durchweg auf 5 bis 6, während der Standard des Bundes Deutscher Kaninchenzüchter bei einigen Rassen in keinem Falle weniger als 6 und bis zu 11 Positionen vorsah. Als Neuerung wurde anstelle der Klassenprämiierung nunmehr die durchgehende Prämiierung gefordert. Auch durften erste Preise nur auf Tiere vergeben werden, die mit mindestens 75 Punkten beurteilt wurden.
Auch der Bund Deutscher Kaninchenzüchter beriet seit Herbst 1905 wieder einen neuen Standard, wozu die Bundesausstellung in Mannheim den Anstoß gab. Die Beratungen führten 1907 in Gera zum „Deutschen Einheitsstandard". Als neue Rassen waren in ihm zu finden: Deutsche Riesenschecke, Blauer Wiener anstelle von Blauer Wiener-Riese, Rheinische Schecke, Thüringer, Havanna und Hermelin, das bisher „Polnisches Kaninchen" benannt war. Das Thüringer Kaninchen war keine neue Rasse; es hatte schon in den vorausgegangenen Standards als Chamois-Kaninchen Aufnahme gefunden.
Das Wiegen aller Rassen fiel im Gegensatz zu früher weg. Auch auf das Messen, das bislang bei der Ermittlung der Körperlänge des Belgischen Riesen gefordert war, wurde verzichtet. Für die Riesenkaninchen wurde ein Mindestgewicht gefordert; die Belgischen Riesen mussten wenigstens elf, die Deutschen Riesenschecken zehn, die Widder neun Pfund haben. Die Schlachttier- und Schlachtzuchtklassen waren gestrichen.
Im Jahre 1908 wurde auf Veranlassung der Düsseldorfer Preisrichtervereinigung auch der Standard des Bundes Deutscher Kaninchenzüchter wieder geändert. Das Messen und Wiegen des Belgiers und des Deutschen Landkaninchens, einer blanknasigen Großschecke, blieb weiterhin Bestimmung; als neue Forderung bei dem Englischen Widder kam hinzu, dass dessen Höchstgewicht von 14 auf 12 Pfund gesenkt wurde.
Auch hier fanden die neuen Rassen des Deutschen Bundesstandardes Aufnahme. Rheinische Schecke, Thüringer, Havanna, Braun- und Gelbsilber sowie Hermelin kamen hinzu. Schlachtzuchtklassen bzw. solche für Kreuzungen fielen endgültig aus. Auch das Prämiierungssystem hatte sich geändert; die durchgehende Prämiierung fiel, die Rassen wurden in 3 Abteilungen getrennt, die Preise waren abteilungsweise zu vergeben. Dass höhere Ansprüche an die Güte des Tiermaterials gestellt wurden, geht daraus hervor, dass Ehren- und 1. Preise erst bei mindestens 80 Punkten vergeben werden durften.
Als 1909 der erste deutsche Kaninchenzüchterkongress in Frankfurt am Main zusammentrat, verbanden die dortigen Vereine damit eine große allgemeine Ausstellung, auf welcher 3 Standards zur Anwendung kamen. Zu dem Einheits- und westdeutschen Standard war hier der württembergische hinzugekommen. Da zu diesem übrigens von Züchtern aus allen Reichsgebieten besuchten Kongress der Drang zur Einheit sich erneut Geltung verschaffte, beauftragte man den Vorstand des Bundes Deutscher Kaninchenzüchter, einen Entwurf für einen Reichsstandard auszuarbeiten, der im Mai 1910 den deutschen Züchterverbänden in Gotha vorgelegt wurde. Der „Reichsstandard" fand Beifall und konnte am 1. Oktober 1910 in Kraft treten.
Einige Spezialzüchterklubs vertraten jedoch die Ansicht, dass ihre Forderungen bzw. Vorschläge, die sie nach Gotha eingereicht hatten, nicht genügende Würdigung fanden, warben öffentlich mit Erfolg gegen die Einführung. Selbst der Bund Westdeutscher Kaninchenzüchter, der für die Annahme und Einführung gestimmt hatte, verzögerte die praktische Einführung offensichtlich. Als nun der damalige Vorstand des Bundes Deutscher Kaninchenzüchter wegen innerer Reibereien und Quertreibereien zurücktrat, entschloss sich die Bundesversammlung von 1911, die Gültigkeit des „Reichsstandardes" wieder aufzuheben und zunächst den früheren „Einheitsstandard" wieder anzuwenden.
Wie sehr sich der Reichsstandard bei den Züchtern eingeführt hatte, geht daraus hervor, dass auf einer im Jahre 1911 in Chemnitz als „,Wohlfahrtsschau" durchgeführten Ausstellung mit 1300 Tieren allein 1000 Tiere nach ihm, dagegen kaum 300 Tiere nach dem Einheitsstandard beurteilt wurden. Man hatte es ins Belieben der Aussteller gestellt, nach welchem Standard sie ihre Tiere beurteilt, wissen wollten.
Wieder war die lang ersehnte Vereinheitlichung auf weite Sicht gestört, denn nun ging der Ehrgeiz vieler daran, in den einzelnen Züchterverbänden eigene neue Bestimmungen zu schaffen. Unter diesen Umständen scheiterten leider auch die Bestrebungen nach einem Reichsverband. Der Bund Westdeutscher Kaninchenzüchter formte sich zu einem „Preußischen Landesverband" um, der nach Aufnahme der Trümmer des Bundes Deutscher Kaninchenzüchter daran ging, einen neuen Standard zu schaffen. Dieser wurde im August 1912 beschlossen. Das Fehkaninchen wurde neu aufgenommen. Die preußischen Provinzialverbände gehörten dem Preußischen Landesverband an und waren bestimmungsgemäß gebunden, seinen Standard anzuwenden. Dieser Standard durfte vor Ablauf von 5 Jahren nicht geändert werden. Doch das alles konnte nicht verhindern, dass nebenher der ehemalige Reichsstandard ebenso wie der längst veraltete Einheitsstandard in Anwendung blieben. Ja es gab Schauen, die die einzelnen Rassen nach verschiedenen Standards bewerten ließen.
Spezialklubs hatten verschiedentlich eigene Bewertungsbestimmungen und sagten nur auf solchen Schauen ihre Beteiligung zu, wo ihnen zugebilligt wurde, ihren eigenen Standard anzuwenden.
Der Vorschlag einer gleichmäßigen Bewertung aller Rassen, mit gleicher Anzahl und Benennung der Positionen, den die Bayrische Preisrichtervereinigung im Januar 1914 aufstellte, fand Widerspruch wegen der nicht völlig einwandfreien Punkteinteilung der Positionen, die leicht hätte geändert werden können. Damit fiel ein guter Vorschlag, der sehr an unsere heutige Bewertung erinnert. Er konnte sich erst nach dem unglückseligen Weltkrieg durchsetzen.





