Karl Kreilkamp, Bocholt, ZDK – Obmann für Angora

„Das Blaue Kaninchen Jahrbuch“ 1959

Die Teilnahme an den Angora-Wolleistungsprüfungen hat in den letzten Jahren sehr stark zugenommen. Bei der Anerkennung dieses Prüfungssystems durch die Züchter und großen Teilnahme sind auch die Leistungen stark erhöht worden, und zwar sowohl bei den Höchstleistungen als auch bei den Durchschnittsleistungen der Prüflinge.

Wir unterscheiden zwei Arten von Prüfungen.

1. Die staatlichen Prüfungen an den hierfür vorgesehenen staatlichen Anstalten:

a) Bundesforschungsanstalt für Kleintierzucht in Celle,

b) Landwirtschaftliche Hochschule in Stuttgart-Hohenheim,

c) Lehr- und Versuchsanstalt für Kleintierzucht in Kitzingen,

d) Lehr- und Versuchsanstalt für Kleintierzucht in Krefeld-Großhüttenhof und

e) Lehr- und Versuchsanstalt für Kleintierzucht in Unna-Königsborn.

Ab 1959 sollen uns sehr wahrscheinlich noch im Lande Hessen und Bayern je eine weitere Anstalt zur Verfügung stehen. Bisher konnten an den genannten Anstalten jährlich etwa 500 Tiere geprüft werden, so dass in den staatlichen Kontrollhöfen einschließlich der neuen in Zukunft etwa 750 Angorakaninchen auf ihre Wollleistungen geprüft werden können. Bei diesen staatlichen Prüfungen werden zunächst einmal die Tiere aus Herdbuchzuchten den Vorrang haben; soweit dann noch Plätze zur Verfügung stehen, können auch andere Angorakaninchenzüchter mit ihren Tieren zu diesen Prüfungen zugelassen werden.

Über die Verteilung der Plätze und die Zulassung zu diesen Prüfungen entscheidet in allen Fällen der Leiter der Anstalt mit dem jeweiligen Landesobmann für Angora des betreffenden Landesverbandes, in dem sich die Anstalt befindet. Über die freien Plätze, welche nicht von Prüflingen der Mitglieder des Landesverbandes belegt worden sind, verfügt der ZDK-Obmann im Einvernehmen mit dem jeweiligen Leiter der Anstalt, der diesem seine freien Plätze zur Weitervergebung frühzeitig meldet. Alle Meldungen von Prüflingen, gleich an welcher Anstalt, haben stets über den Landesobmann des betreffenden Landesverbandes, in dem der sich Meldende Mitglied ist, zu erfolgen. Meldungen von Prüflingen für die staatlichen Prüfungen, die nicht diesen vorgeschriebenen Weg einhalten, werden an den zuständigen Landesobmann zurückgewiesen.

Über die Meldezeiten können in allen Fällen die Landesobmänner Auskunft geben. Sie sind in den einzelnen Landesverbänden verschieden. Alle zu prüfenden Tiere müssen fünf Tage vor Prüfungsbeginn unter der Aufsicht der Kreisobmänner geschoren werden und am Beginn der Prüfung in der Anstalt eingetroffen sein. Die Einlieferung ist am 15. 3. bzw. am 15. 12. eines jeden Jahres. Einzeltiere können ab 1959 nicht mehr zugelassen werden. Es sollen in Zukunft, um möglichst vielen Züchtern Gelegenheit zur Teilnahme an den Prüfungen geben zu können, von jedem Züchter nur noch drei Wurfgeschwister zur Prüfung zugelassen werden. Für alle anderen Tiere ist die Kreisschurkontrolle vorgesehen. Für 1959 werden nur noch Tiere im Alter von vier bis zwölf Monaten zugelassen. Für Kontrollen ab 1960 ein Alter von vier bis zehn Monaten festgesetzt. Bei der Einlieferung müssen die Tiere bei der Jahresprüfung das Mindestgewicht von 2,250 kg und bei der Neunmonatsprüfung ein solches von 2,500 kg nachweisen; sie müssen gesund und frohwüchsig und dürfen nicht kastriert sein. Auch müssen sie nach den geltenden Vorschriften gekennzeichnet sein.

Die Prüfungsgebühr beträgt 8 DM und ist vor Prüfungsbeginn an die Anstalt zu überweisen. Erstmalig erfolgt in diesem Jahre die Auswertung der Prüflinge aller Anstalten durch die Bundesforschungsanstalt probeweise, und zwar nach einem besonderen Schema. Danach sollen 50 Prozent aller Prüflinge Preise erhalten. Von der Gesamtzahl der Prämien sind 20 Prozent erste Preise und 30 Prozent für zweite Preise vorgesehen. Die Preise werden von der Deutschen Landwirtschaftsgesellschaft zur Verfügung gestellt. Die Überwachung der staatlichen Leistungsprüfungen übernimmt der Vorsitzer und Geschäftsführer des DLG-Ausschusses für Kaninchenzucht und der ZDK-Obmann für Angora. Diese sind auch dafür verantwortlich, dass die am 1. 12. 1957 in Kraft getretenen DLG-Grundregeln über die Durchführung von Wolleistungsprüfungen bei Angorakaninchen beachtet werden.

2. Kreisschurkontrolle in den Kreisverbänden des ZDK Die Kreisschurkontrolle wird durchgeführt nach der ZDK-Schurordnung, deren neue Fassung am 1. 4. 1957 in Kraft getreten ist. Es wurde festgestellt, dass die alte Schurordnung als längst überholt anzusehen war. Diese wurde für die jetzigen Leistungen neu zusammengestellt. Alle Tiere, welche bei den staatlichen Prüfungen nicht aufgenommen werden können, haben Gelegenheit, in der Kreisschurkontrolle geprüft zu werden. Die Kreisschurkontrollen werden vom Kreisobmann für Angora überwacht. Sie werden durchgeführt an genau festgelegten Plätzen und Zeiten. Die Schurtermine sind im ganzen Bundesgebiet einheitlich und finden statt in der zweiten Hälfte der Monate März, Juni, September und Dezember eines jeden Jahres. Hier hat der Züchter Gelegenheit, seine Prüflinge zu jedem dieser Termine beim Kreisobmann zur Kontrolle zu melden und prüfen zu lassen.

In stark verstreut gelegenen Kreisverbänden können die Kreisobmänner zeichnungsberechtigte Helfer einsetzen; auch kann ein Schermeister zeichnungsberechtigt sein, wenn er dazu gewählt und vom Kreisobmann dazu bestätigt worden ist. Die Wollerträge der Tiere des Kreisobmannes sind durch einen anderen Züchter zu bescheinigen.

Die gewonnene Wolle ist in den bisher bekannten vier Sorten zu sortieren; der Ertrag ist sofort bei der Schur in die Schurkarte einzutragen und zu bescheinigen. Die Eintragung darf nur in Gegen- wart des Obmannes oder seines Helfers erfolgen und ist nur für das jeweils geschorene Tiere zu bescheinigen. Für die Feststellung des Wollgewichts sind nur einwandfreie Waagen zu verwenden.

Die Kreisschurkontrolle erfasst alle über 6 Monate alten Tiere, welche nach bestandener Jahresprüfung in die Zucht eingestellt werden sollen. Besonders frohwüchsige Tiere können vorzeitig eingestellt werden. Der Züchter hat die Prüflinge unter Beifügung einer ordnungsmäßig ausgefüllten Zucht- und Suchkarte beim Kreisobmann so frühzeitig zu melden, dass eine rechtzeitige Bekanntgabe des Schurortes und der Schurzeit möglich ist. Wenn der Obmann an dem Tier keine wesentlichen Mängel festgestellt, und wenn ferner das Mindestgewicht von 2,500 kg erreicht ist, gilt das Tier als in die Prüfung aufgenommen. Ist die letzte Schur nicht vom Obmann bescheinigt, so gilt die erste Schur als Vorschur. Nur kranke Tiere und solche, welche von. ansteckenden Krankheiten behaftet sind, dürfen von der Prüfung ausgeschlossen werden.

Zur Deckung der Unkosten kann eine Gebühr erhoben werden; der überschüssige Betrag wird nach Abschluss der Jahresprüfung für eine Prämiierung der besten Leistungstiere mit verwandt. In einigen Landesverbänden übernehmen die Ministerien, bzw. die Landwirtschaftskammern die Unkosten für die Durchführung der Kreisschurkontrollen und zahlen auch bei den besten Leistungen besondere Prämien für die Wurfgeschwister nach einer von dieser Stelle aufgestellten Prämienordnung. Die Prüflinge werden vor der September- oder Dezemberschur von einem Preisrichter bewertet, und zwar nach dem Erscheinungsbild und Körperbewertung.

Nach Beendigung ist dem Züchter ein Prüfungszeugnis – Vordrucke sind in den Drucksachenvertriebsstellen der Landesverbände zu beziehen über das Ergebnis der Prüfung auszuhändigen. Das Zeugnis muß folgende Angaben enthalten: Name des Tieres, Tätozeichen, Geschlecht, die Anschrift des Züchters und des Besitzers, die Eltern und Großeltern des Prüflings mit Namen, Täto, vorhandene und anerkannte Jahreswollerträge anerkannte Jahreswollerträge sind die Erträge, welche bei den staatlichen Prüfungen oder der Kreisschurkontrolle bestätigt sind ferner die Angaben der Jahreswolleistung des Prüflings mit der Angabe der Sorten 1-4, das Durchschnittsgewicht und die Wolldichte in mg, die Bewertungsergebnisse mit Angabe des Bewertungstages und des Richters, die Prüfungsdauer und die Zuchtwertklasse mit dem evtl. zuerkannten Leistungspreis. Aus den vier Positionen:

1. Eigene Jahresleistung.

2. Leistungsdurchschnitt der Eltern

3. Leistungsdurchschnitt der Großeltern

4. Preisrichterurteil wird die Schlussnote des Leistungswertes des Prüflings fest gesetzt.

Das Zeugnis ist vom Landesobmann zu unterzeichnen. Dieser trägt das Prüfungstier ins Landesleistungsbuch ein. Jeder Kreisobmann führt ein Schurprotokoll. Als Jahresergebnisse dürfen nur solche Wollerträge anerkannt werden, bei denen alle vier Dreimonatsschuren regelmäßig durchgeführt worden sind und die Gesamtdauer nicht mehr als 365 Tage beträgt. Jeder Kreisobmann stellt die Ergebnisse der Kreisschurkontrolle vierteljährlich zusammen und sendet diese sofort nach Abschluss der Vierteljahresschur dem Landesobmann zu. Der Landesobmann stellt jedem beteiligten Züchter vierteljährlich eine Landesübersicht zu.

Mögen diese Zeilen dazu beitragen, die bisher geschaffenen Leistungen noch mehr zu steigern! Jeder Angorazüchter wird in der Zucht auf die Dauer ohne eine Prüfung seiner Tiere nicht mehr vorwärtskommen. Es ist auch vollständig zwecklos, einzelne Tiere prüfen zu lassen. Jeder Züchter müsste seine ganzen Würfe, wenn er diese nicht in der staatlichen Prüfung unterbringen kann, in der Kreisschurkontrolle zur Prüfung einstellen. Nur dann ist er über die Leistungen seiner Tiere unterrichtet, nur dann kann er eine richtige Zuchtauswahl treffen und die besten Tiere für die Zucht weiter verwenden. Dann wird ihm auch immer ein Erfolg sicher sein.

Man stelle immer nur die besten Leistungstiere zur Zucht ein. Gute Vatertiere mit hohen Leistungen sollen möglichst vielen Muttertieren zugeführt werden. Je größer die Auswahl der Zuchttiere ist, desto schneller kommt man zu den Erfolgen guter Zuchttiere. Wenn auch in den letzten Jahren die Prüfungen von Angorakaninchen einen guten Anklang und in der Beteiligung besonders gute Fortschritte gemacht haben, so sind doch alle noch fernstehenden Angorazüchter zu dieser großen Mitarbeit aufgerufen, um mitzuhelfen, die breite Landeszucht mit zu verbessern. Jeder Züchter, der bisher noch nicht mitmachte, sollte es wenigstens einmal versuchen. Ich bin überzeugt, dass er, wenn er einmal dabei ist, nicht mehr auf die Prüfungen verzichten möchte.

Zum Schluss möchte ich es an dieser Stelle nicht unterlassen, der DLG für die uns in diesem Jahr zum ersten Mal zur Verfügung gestellten Preise bei den staatlichen Prüfungen herzlichst zu danken. Diese Förderungsmaßnahme der DLG wird uns bestimmt neue Anhänger in der Angora-Leistungszucht bringen.

Wir wollen gern gemeinsam uns mühen und unsere ganze Kraft für die weitere Leistungssteigerung einsetzen.

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Bernhard Pickert
1948 am Stadtrand von Berlin geboren und im elterlichen Einfamilienhaus mit großem Garten aufgewachsen, kam ich seit frühester Kindheit in den Kontakt mit dem dort gehaltenen Kleinvieh, wie etwa der Milchziege, Hühnern, Enten, Kaninchen und einem großen Haushund. Damals eine normale Situation, denn Kleintierhaltung nebst Bewirtschaftung der eigenen Scholle war weit verbreitet, denn die Erzeugung von Gartenbau- und Tierischen Erzeugnissen unterstützte die familiäre Eigenversorgung, in einer gerade nicht im Überfluss strotzenden Zeit, gleich nach dem 2. Weltkrieg. Erinnerung an diese Zeit ist noch wach, als ich als Grundschüler bei der Futterbeschaffung des heimischen Viehs helfen musste. Für die Enten wurde beispielsweise in den damals vorhandenen Entwässerungsgräben Entengrütze gefischt und für die Kaninchen Grünfutter von den überall noch vorhandenen, brach liegenden Freiflächen geholt. Derweil sich die Zeit hinsichtlich der Versorgungslage verbesserte, wurde von den Eltern das Kleinvieh alsbald reduziert. Kaninchen, die für den Festtagsbraten vorgesehen waren, aber blieben. Als in der Nachbarschaft einer der heimischen Kleintierzuchtvereine eine Ausstellung veranstaltete, kamen mir erstmals Rassekaninchen zu Gesicht. Die Veranstalter erkannten meine Begeisterung für Tiere und in dessen Folge wurde ich als 12jähriger Junge in den ortsansässigen Verein aufgenommen. Meine leidenschaftliche Verbundenheit zur organisierten Rassekaninchenzucht wurde somit geweckt, was schließlich dazu führte, mich umfassend mit diesem Thema zu beschäftigen und über Jahrzehnte Literatur und anderweitige schöne Dinge zusammenzutragen, die irgendwie eine Verbindung zum Kaninchen haben. Wohlwissend, dass es andere ähnlich begeisterte Idealisten gibt, ist über Jahrzehnte ein Archiv entstanden, welches Elemente dokumentiert, auf welche anderswo kaum direkter Zugriff besteht. Initiator für diese bleibende „Leidenschaft“ ist eigentlich der 1983 verstorbene Fachautor und Kleintierkenner Werner Karl Georg Moebes, welchen ich 1970 bei einer Kleintierausstellung kennen lernte und sogleich von seiner Persönlichkeit und seinem umfassenden Wissen begeistert war.

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