Werner Pockrandt – „Das Blaue Jahrbuch“ 1970

Januar

Zu Beginn eines Zuchtjahres richtet man das Augenmerk in erster Linie auf alle Belange, die mit der Zucht zusammen- hängen. In den vergangenen Jahren wurden an dieser Stelle genug Hinweise dafür gegeben. Im vorliegenden Jahrbuche sollen diese Hinweise nun unseren Jugendnachwuchs betreffen. Es gibt so viele Fragen und Probleme, die in diesem Zusammenhange erörtert und geklärt werden sollen, dass der dafür zur Verfügung stehende Raum kaum ausreichen dürfte. Der Monat Januar bringt im Allgemeinen die letzten großen Kaninchenausstellungen. Der Besuch dieser Schauen wird für jeden jungen Züchter zu einem Erlebnis. Den Jugendobmännern wird daher empfohlen, den Besuch einer großen Schau zu organisieren. Der Fahrpreis wird von den Jugendlichen bzw. deren Eltern zu tragen sein. Doch wird sich der Verein nach Möglichkeit zur Übernahme eines Kostenanteils bereiterklären. Für Wegzehrung wird die Mutter sorgen, und ein Sparpfennig für kleine Extras wird immer zur Verfügung stehen. Der Eintritt auf der Schau ist für Jungzüchter kostenfrei, wenn der ZDK-Jugend-Mitgliederausweis vorgezeigt wird. Der Ausweis muss allerdings mit Lichtbild und Unterschrift des Jugendlichen versehen sein. Seine Übertragung auf andere Jungzüchter oder nichtorganisierte Kameraden ist verboten. Neben den Vereinsausstellungen bieten die großen Schauen eine hervorragende Möglichkeit zur Werbung neuer Jugendgruppenmitglieder. Der ZDK hat für die Jugendwerbung Werbeschriften, Flugblätter, Werbepostkarten usw. zur Verfügung, das beim Oldenburger Drucksachenvertrieb direkt angefordert werden kann. Wichtiger sind jedoch auf allen Ausstellungen Führungen für Jugendliche. Hinweise auf das Bestehen der Jugendgruppe oder Werbevorführungen derselben tragen in größerem Maße zur Werbung bei als die „Von-Mund-zu- Mund"-Werbung der Jugendgruppenmitglieder selbst. Aber auch sie darf nicht vernachlässigt werden. Auf jeder Schau sollten die Tiere der Jugendgruppen einen besonderen Platz haben, der als solcher kenntlich gemacht ist. Auch das Aus- stellen der Ehrenpreise, die für Jugendliche bestimmt sind oder von ihnen errungen wurden, hat großen werbenden Wert. Arbeiten der Jungzüchter, wie z. B. ein Kaninchenhaus, Transportbehälter, Futterraufen, selbstgemalte Plakate, usw. sollten stets an gut platzierter Stelle aufgestellt werden und die Werbung unterstützen.

FEBRUAR

Bei der Werbung von Jugendlichen für den Verein sind drei Dinge zu berücksichtigen: Der Jugendliche muss selbst interessiert werden; die Zustimmung der Eltern muss gegeben werden; am Haus oder im Garten müssen Kaninchen gehalten werden können. Die Aufnahme eines Jugendlichen in den Verein ist mit seinem „Ja“ und der Zustimmung der Eltern noch nicht vollzogen. Es muss eine Aufnahmeerklärung ausgefüllt werden. Außer Namen und Vornamen müssen darauf das Geburtsdatum, die Anschrift, das Eintrittsdatum sowie die gezüchtete Rasse vermerkt sein. Die Einwilligung der Erziehungsberechtigten muss schriftlich erfolgen. Es können ohne Bedenken die Aufnahmeanträge für Altzüchter verwandt werden, falls der Landesverband keine eigenen Formulare bereitstellt. Ein Aufnahmeantrag kann auch formlos gehalten sein. Über die Aufnahme entscheidet der Verein. Ist ein Vereins- Jugendobmann eingesetzt, so hat er die Meldung des Jugendlichen über den Kreisverband an den Bezirks- oder Landesverband weiterzureichen. Die Erfassung der Jugendlichen beim Landesverband hat listen- oder karteimäßig zu erfolgen. Nur auf Grund der eingegangenen vollständigen Meldung kann die Ausstellung eines ZDK-Jugendausweises erfolgen. Die Ausstellung eines ZDK- Jugendausweises für Jugendliche unter 8 Jahren ist nach den ZDK-Jugendrichtlinien nicht zulässig. Nimmt ein Verein jüngere Jugendliche auf, so kann wohl eine Betreuung innerhalb des Vereins erfolgen, nicht aber die Weitermeldung zum Zwecke der Ausstellung eines Ausweises. Ohne diesen wird die Aufnahme nicht offiziell. Solche Jugendlichen sind zu Kreisverbands-, Bezirks-, Landesverbands- oder Bundesschauen nicht zur Ausstellung von Tieren zugelassen. Ohne den ZDK-Jugendausweis haben sie auch keinen Anspruch auf freien Eintritt zu den genannten Ausstellungen. Man sollte sich zum Prinzip machen, jeden neuaufgenommenen Jungzüchter umgehend zu melden und nicht zu warten, bis das Geschäftsjahr zu Ende geht. Dadurch erleichtert man den Kreisverbands- und Landesverbands-Jugendobmännern ganz wesentlich die Arbeit. Denn wenn sich die Arbeit bei diesen häuft, müssen längere Wartezeiten bei der Ausstellung der Jugendausweise leider mit in Kauf genommen werden.

MÄRZ

Ein neues Mitglied der Jugendgruppe kann in einigen Jahren ein neues Mitglied des Vereins bedeuten. Leider sieht man die Jugendarbeit vielfach noch als eine Belastung für den Verein an. Wir müssen hier aber zu einem Umdenken kommen und begreifen, dass jeder Pfennig, den wir für unsere Jugend aufwenden, einmal reichlich Zinsen tragen kann. Unsere Jugendarbeit darf nicht allein auf das Ziel abgestellt sein, durch sie den erforderlichen Vereinsnachwuchs sicherzustellen. Die Jugendarbeit muss um der Jugend willen geleistet werden. Unsere Jugendgruppen sollen von uns das Rüstzeug erhalten für den Umgang mit Tieren, für das Verständnis unserer Tiere, zur Hinneigung und Liebe zu den Tieren und damit auch zum Verstehen der Mitmenschen, der Umwelt, der großen von Menschen bevölkerten Erde. Unsere Jugendarbeit ist ein Teil der großen Erziehungsarbeit, der wir uns nicht entziehen dürfen.

Was die finanzielle Belastung unserer Organisation durch die Jugendarbeit anbetrifft, so hat der ZDK bisher von den ca. 13 000 organisierten Jugendlichen nicht einen Pfennig an Beiträgen gefordert. Es sind aber viele Tausende von Mark ausgegeben worden für Werbematerial, für die ZDK-Jugend- Mitgliederausweise, für Ehrenpreise, für Lehrschriften, für die Schulungen der Jugendobmänner und an Standgeldermäßigungen. Einige Landesverbände haben ebenfalls überdurchschnittliche Ausgaben zur Förderung der Jugend auf sich genommen. Um den Vereinen die Jugendarbeit zu erleichtern, bestehen keine Bedenken gegen eine Beitragserhebung von den Jungzüchtern. Nach den ZDK-Richtlinien für Jugendarbeit ist die Beitragserhebung von Jugendlichen als eine erzieherische Maßnahme sogar erwünscht. Die Höhe des Beitrages soll jedoch den halben Beitrag eines Vollmitgliedes nicht über- steigen. Unter allen Umständen muss gewährleistet sein, dass das Aufkommen aus den Beiträgen der Jugendgruppenmitglieder voll und ganz wieder für Zwecke der Jugendarbeit ausgegeben wird.

Immer werden sich im Vereinsbereiche auch Freunde und Gönner der Jugend finden, die bereit sein werden, Patenschaften für die Jugendgruppe oder für einzelne Jugendliche zu übernehmen. Sie werden bereit sein, durch hochherzige Spenden die Jugend bei Fahrten, Ausstellungen oder bei der Beschaffung von Tiermaterial vorbildlich zu unterstützen.

APRIL

Wenn ein Jugendlicher zur Organisation kommt, hat er zumeist bereits eine bestimmte Vorstellung, welche Kaninchenrasse er gerne halten möchte. Dennoch muss eine eingehende Aufklärung und Beratung durch den Jugendobmann oder einen älteren Züchter darüber erfolgen, dass nicht alle Kaninchenrassen sich gleichmäßig leicht zur Zucht eignen. Unter Umständen muss der Jungzüchter durch praktische Beispiele und Vorführungen davon überzeugt werden, dass eine andere Rasse als die von ihm auserwählte, ebenso schön, ihre Beschaffung aber leichter und ihre Zucht erfolgversprechender sein kann. Es sollten auf keinen Fall Rassen ausgewählt werden, die auch in weitestem Umkreise von keinem anderen Züchter gehalten werden oder beschafft werden können. Es ist auf jeden Fall empfehlenswert, die Zusammenarbeit mit einem erfahrene Altzüchter anzustreben.

Wenn der Vater des Jugendlichen auch noch selber Kaninchenzüchter ist, dann ist das nur zu begrüßen. Es ergeben sich dann allerdings zuweilen Probleme, die mit grobschlächtigen Methoden nicht aus der Welt zu schaffen sind. Da ist zunächst die Frage, ob der Jungzüchter die gleiche Rasse halten soll wie sein Vater. Die „ZDK-Richtlinien" fordern es zwar nicht, doch ist auf jeden Fall die Haltung einer anderen Rasse zu empfehlen. Das könnte dem Vater den Vorwurf ersparen, dass er nur an der Jugendarbeit insoweit interessiert sei, wie sie ihm Vorteile bringe. Inzwischen haben einige Landesverbände es zur strikten Forderung gemacht, dass der Jungzüchter nicht die gleiche Rasse wie sein Vater halten dürfe.

Wir wollen jedoch anerkennen, dass die Eltern den finanziellen Verpflichtungen des Jugendlichen ganz nachkommen müssen. Für den Vater als Vereinsmitglied bedeutet die Mitgliedschaft eines seiner Kinder in der Jugendgruppe auch vermehrte Arbeit, da man von einem Jungzüchter keineswegs erwarten kann, dass er alle die kleinen Kniffe und Taktiken kennt und mit dem doch recht umfangreichen Papierkram vertraut ist. Hierzu soll der Jungzüchter ja erst geführt werden.

Erwachsene pflegen sich nicht nur gern ihrer Jugendeindrücke zu erinnern, sondern auch oft zu den Liebhabereien aus der Jugendzeit zurückzukehren. Das Heranführen der Jugend an die Kaninchenzucht dürfte daher eine höchst nützliche Aufgabe sein, der wir uns nicht durch Gleichgültigkeit entziehen dürfen.

MAI

Es gibt Vereine, die glauben, dass sie mit einigen Jugendlichen noch keine Jugendgruppe besitzen und die diese Jugendlichen daher auch nicht nach oben hin melden. Wohl sind alle unsere Meldeformulare auf die Erfassung der Jugend- gruppen abgestellt; doch sind auch einzelne Jugendliche zu erfassen. Die Erfassung ist erforderlich, weil nur auf Grund der Meldung ein ZDK-Jugend-Mitgliederausweis ausgestellt werden kann; ferner kann ein Jugendlicher ohne Ausweis nicht an den Vergünstigungen für Jungzüchter teilhaben.

Die Führung einer Jugendmitgliederliste ist notwendig. Sie muss jederzeit Auskunft über die Zahl, das Geburtsdatum, die Anschrift und das Eintrittsdatum der Jungzüchter geben. Da sich in der Jugendarbeit eine lebhafte Mitgliederbewegung ergibt, sind die Listen ständig zu korrigieren. Es muss möglich sein, jederzeit Auskunft über die Jugendlichen im Verein zu geben. Die dem LV-Jugendobmann jährlich zu erstattende Meldung sollte jeweils zu Beginn des Geschäftsjahres erfolgen, und zwar nach dem Stande vom 31. 12. Die Landesverbände halten für diese Meldungen z. T. eigene Formulare bereit. Neuaufnahmen sind auf Formular oder formlos möglichst sofort nach dem Eintritt weiterzumelden. Die Ausstellung des ZDK-Jugend-Mitgliederausweises ist die wichtigste Aufgabe des LV-Jugendobmanns. In großen Landesverbänden kann diese Aufgabe auf die Bezirksverbände usw. übertragen werden. Auf jeden Fall muss gewährleistet sein, dass alle Jugendgruppenmitglieder im Laufe des Jahres beim LV-Jugendobmann vorliegen. Er allein erhält die Ausweisformulare und teilt die Mitgliedernummern zu.

Die Unterschrift im ZDK-Jugendausweis leistet der Jugendliche beim Verein. Auch das erforderliche Lichtbild kann beim Verein eingeklebt werden. Es ist mit dem Vereinsstempel zu versehen. Man sollte auch auf der letzten Ausweisseite nicht die Zustimmung der Erziehungsberechtigten vergessen. In der Meldung der Jugendlichen an den Landesverband sollen nur solche Jungzüchter aufgenommen werden, die bereits den ZDK-Jugend-Mitgliederausweis besitzen oder die als Neuaufnahmen gelten. Jungzüchter aus gemischten Vereinen können unter Umständen in die zwei Kategorien der Geflügel- oder Kaninchenzüchter aufgestellt sein. Dem ZDK sollten jedoch nur solche Jungzüchter gemeldet werden, die tatsächlich im Besitze des ZDK-Ausweises sind.

JUNI

In diesem Monat erreicht alles Leben seinen Höhepunkt im Jahresablauf. Auch die Jugendarbeit sollte daran teilhaben. Der Jugendobmann hat seinen Arbeitsplan aufgestellt, nach welchem er die Jugendgruppe betreut. Für jeden Monat ist hier das Haupt-Arbeitsvorhaben verzeichnet. Sobald die Witterung es erlaubt, kommt man an der Stallanlage eines Züchters oder Jungzüchters zusammen. Auch kann ein beliebiger Treffpunkt gewählt werden. Es wird über alle Fragen gesprochen, die für den Altzüchter bereits selbstverständlich sind, an welche die Jungzüchter jedoch erst herangeführt werden müssen. Das Tier wird im Mittelpunkte der Themen stehen. Die Besprechung der Aufzucht von Kaninchen bietet Stoff für viele Stunden.

Jetzt ist die Zeit da, in welcher man sich an Ort und Stelle darüber informieren kann, welche Futterpflanzen, Gräser und Kräuter sich für die Fütterung der Kaninchen besonders eignen. Durch eigene Fütterungsversuche kann man feststellen, welches Futter sehr gern, welches weniger gern und welches nur sehr ungern gefressen wird. Man sollte die wichtigsten Giftpflanzen kennen und unterscheiden lernen, um ihre Verfütterung zu vermeiden. Es können Aufgaben gestellt werden, wie z. B. die Futterpflanzen und Gräser zu sammeln, zu pressen und zu trocknen, um sie dann aufzukleben und als kleines Herbarium" herumzeigen zu können. Man kann Bil- der von Futterpflanzen sammeln oder zeichnen lassen. Und man sollte daran denken, dass in dieser Zeit das Gras geschnitten wird und das Heu als Winterfutter vorbereitet werden muss. Hinweise auf die richtige Bereitung und Aufbewahrung des Heues sollen gegeben werden.

Es ist keineswegs notwendig, die ganze Zeit auf Spaziergängen oder Ausflügen ausschließlich auf die Schulung zu verwenden. Spiele können und sollen auflockern. Alle gemeinsamen Zusammenkünfte sollten vorgeplant werden, so dass bei schlechtem Wetter ein fester Raum zum Ausweichen zur Verfügung steht.

Der Jugendobmann muss der Vertraute seiner Jugendlichen sein. Er muss stets für sie Zeit haben. Je öfter er mit ihnen spricht und ihnen Ratschläge und Hinweise gibt, desto schneller wird sich das Band einer innigen Kameradschaft bilden, dass die Jugend an den Verein bindet. In einer Jugendgruppe muss ein Stück Kameradschaft vorgelebt werden.

JULI

Es gibt viele Vereine, die jährlich einen großen Sommerausflug planen. Es ist eigentlich selbstverständlich, dass daran auch die Jugendgruppen teilnehmen. Um Unkosten so niedrig wie möglich zu halten, werden die Eltern, der Ver- ein und die Jugendkasse oder ein Jugend-Förderungskonto Sonderbeträge zur Verfügung stellen. Das Jugend-Förderungskonto hätte freiwillige Spenden oder Einnahmen aus dem „Sammelhasen" zugunsten der Jugend, aber auch die Überschüsse aus Jugendveranstaltungen aufzunehmen. Auf dieses Konto kann bei Bedarf zurückgegriffen werden. Auch Fahrten zu Jugendtreffen gehören dazu wie Besuche der großen Ausstellungen. Die Initiative zu größeren Ausflügen kann unter Umständen von den Jugendgruppen ausgehen. Der Jugendobmann hat dann die Erwachsenen, die Eltern und Freunde zur Teilnahme einzuladen, er führt auch die Preiskalkulationen durch. Bei solchen Ausflügen ist es notwendig, dass die Jugendgruppe möglichst geschlossen in Erscheinung tritt.

Es ist oft erörtert worden, ob es richtig ist, dass Jugendliche mit 18 Jahren noch mit Kindern im Alter von 8 Jahren zusammen in einer Jugendgruppe spielen sollen oder gemeinsam an einer Gruppenveranstaltung teilnehmen müssen. Es gibt hierfür keine bindenden Vorschriften. Somit bestehen keine Bedenken dagegen, die älteren Jugendlichen (vielleicht ab 14 Jahren) getrennt zusammenzufassen und die jüngeren ebenfalls in einer Gruppe zu vereinigen. Aus Erfahrung kann aber gesagt werden, dass eine Trennung höchstens bei Unterricht und Schulung erforderlich sein könnte, keineswegs aber bei aufgelockerten Spielen, da gerade hier einmal die Rücksichtnahme der älteren auf die jüngeren erforderlich ist und meistens beachtet wird. Es ist somit ein erzieherisches Moment gegeben, zumal die jüngeren in den älteren oft ihre Leitbilder sehen. Es wird jedoch immer der leitenden Hand des Jugendobmanns bedürfen, um ein nettes Miteinander zu erreichen.

Ein Jugendobmann sollte stets ein Programm haben und danach arbeiten. Auch in der Jugendarbeit soll man zuweilen etwas schriftlich fixieren lassen. Doch darf nicht über jede Veranstaltung ein Aufsatz geschrieben werden müssen. Solche Zwangs-Aufsätze nehmen den Jugendlichen die Freude und belasten die gesamte Jugendarbeit.

AUGUST

Man sollte einen Monat im Jahre zum Wettbewerbsmonat erklären, damit sich die Jugendlichen darauf vorbereiten können. Ein solcher Wettbewerb könnte sich auf die Haltung der Kaninchen beziehen und müsste mit einer Stallbesichtigung durch den Jugendobmann und einigen Zuchtfreunden und einer abschließenden Beurteilung und Wertung seinen Höhepunkt erreichen. Da wäre zuerst der Stallbau zu beurteilen. Dazu gehören weniger Größe und Anzahl der Buchten, sondern Aufbau und Aufstellung des Stalles. Der Sonnen- und der Windschutz müsste berücksichtigt werden. Es müsste geprüft werden, wie das Problem der Lagerung des Kaninchendungs, der Belästigungen der Nachbarn durch Stallgeruch oder der Anblick hässlicher Ställe gelöst wurden. Zu jedem Stall gehört auch Farbe, die reichlich in harmonisierenden Farben verwandt werden soll, um dem Stall nach außen hin ein schmuckes Aussehen zu geben. Aber auch den Innenanstrich in den Buchten darf man nicht vergessen. Hierzu sollte man helle und lichte Farben verwenden. Bei Außenställen können Hecken oder Bäumchen, Blumenstauden oder Sträucher manche Unschönheit verdecken. Wesentlich ist aber auch, dass der Stall ein erfreulicher Aufenthaltsraum für unsere Tiere ist. Er muss jederzeit einen sauberen Eindruck machen und die Beachtung der hygienischen Grundsätze erkennen lassen.

Hierher gehört auch das Problem der Fütterung. Unser Kaninchen ist ein Feinschmecker; doch ist die Reihe der Fütterungsmöglichkeiten fast unbegrenzt. In letzter Zeit setzt sich besonders dort, wo Küchenabfälle und Grünfutter nicht in genügender Menge vorhanden sind, gekörntes Preßfutter als Alleinfutter durch. Es ist zwar etwas teurer, macht das Füttern jedoch bequemer. Bei ausschließlicher Verfütterung desselben ist den Kaninchen ausreichend Wasser zu geben. Kaninchen trinken oft und gern frisches Wasser, das nicht unterkühlt sein soll. Für solche Spezialfütterung gibt es heute in großer Auswahl Futter- und Trinkgefäße, Tränkflaschen, ja sogar ganze Wasserzuleitungsanlagen für den Stall. Gleich wie man füttert, man sollte immer daran denken, dass alles so eingerichtet sein muss, dass sich die Kaninchen wohlfühlen und gesund bleiben. Wer das in seinem Stalle erreicht, kann wohl auch als Sieger in einem Stall-Wettbewerb bestehen. Für die Jungzüchter sollten in diesen Wettbewerben gute Bücher oder Bilder als Belohnung ausgesetzt werden.

SEPTEMBER

Die Zeit der Jungtierausstellungen ist da. In einigen Kreis- und Landesverbänden werden eigene Jugend-Jungtierschauen durchgeführt. Hier bietet sich Gelegenheit, die Jugend mit allem bekannt zu machen, was zu einer Schau gehört. Es beginnt mit der Ausstellungs-Ordnung. Wichtig ist das Ausfüllen des Anmeldebogens und dessen fristgemäße Einsendung. Auf dem vorgesehenen Meldebogen sind die Tiere mit genauer Täto-Bezeichnung einzutragen. Sammlungen sind als solche kenntlich zu machen. Die Bescheinigung des Zuchtbuchführers oder eine Wurfbescheinigung belegen die Richtigkeit des Wurfes. Für Tiere, die zum Verkauf gemeldet werden, sind der Verkaufspreis anzugeben und die Rassebescheinigung und der Abstammungsnachweis mitzusenden. Wenn dem Jugendlichen auch weitgehend geholfen werden muss, so wird er doch auch eigene Aufzeichnungen haben. Ein Einzelzuchtbuch wird er kaum führen; jedoch sollte man ihn an die Führung von Aufzeichnungen gewöhnen.

Die Einzahlung des Standgeldes muss fristgerecht erfolgen. Nach den ZDK-Richtlinien für Jugendarbeit soll der Jugendliche halbes Standgeld zahlen und nach Möglichkeit volles Preisgeld erhalten. Bei ausschließlichen Jugendausstellungen ist es einfacher, doch sollte hier der dritte Preis höher als das Standgeld, im Idealfall doppelt so hoch sein. Die Staffelung der anderen Preise richtet sich dann nach dem 3. Preis. Wenn diese Bestimmung vielfach als zu große Belastung angesehen wird, dann sollten die Ehrenpreise (und unter Umständen auch andere Preise) in Form von Sach-Ehrenpreisen vergeben werden.

Da die Jugendlichen beim Besuch der Schau keinen Eintritt zu entrichten brauchen, und ferner zur Abnahme eines Kataloges nicht verpflichtet sind, müssen zur Deckung der Unkosten andere Wege beschritten werden. Man wird immer versuchen müssen, durch Spenden, eine Tombola, eine Versteigerung oder den Verkauf kleiner Andenken, Bilder usw. die Einnahmen zu vergrößern. Dass sich hier die Altzüchter oder deren Frauen bereitwillig zur Mitarbeit für die Jugend zur Verfügung stellen, sollte selbstverständlich sein. Solche Jugend-Jungtierschauen werden stets die Möglichkeit eines Jugendtreffens mit sich bringen. Ein solches Treffen verdient stets die Unterstützung der Alten, denn es vermittelt die Kameradschaft unter der Jugend, fördert den Besuch und vermehrt die Einnahmen.

OKTOBER

Die Gewinnung und Einlagerung von Wintervorräten wird manchmal nicht zu umgehen sein, wenn man seine Tiere gut durch den Winter bringen will. Es genügt nicht, dabei nur an das Heu zu denken; auch Steckrüben, Mohrrüben, Runkelrüben oder Markstammkohl können eingekellert oder eingemietet werden. Der Jungzüchter kann billig zu Wintervorräten kommen, wenn er selbst an Wegen und auf Feldern Nachlese hält, natürlich mit Genehmigung des Eigentümers. Auch Kartoffeln lassen sich leicht sammeln und als Winterfutter lagern. Die Aufgabe des Jugendobmanns ist es, Hinweise für die Beschaffung, das richtige Lagern und die Einmietung zu geben.

Die Ställe müssen rechtzeitig winterfest gemacht werden. Das ist besonders bei Außenställen wichtig. Das Dach muss so verlängert sein, dass Regen und Schnee nicht bis zu den Tieren gelangen können. Man sollte Vorkehrungen treffen, um bei strengem Frost oder bei Schneetreiben die Buchten abdecken zu können. Solche Schutzvorrichtungen sind auch später von Nutzen, wenn Jungtiere erwartet werden. Die Abdeckung kann durch Anbringung leichter Holzplatten vor den Drahttüren geschehen; sie müssen sich aber jederzeit öffnen oder fortnehmen lassen. Bei strengem Frost kann man die Türen auch durch Decken oder Säcke abschirmen.

Jeder Jungzüchter sollte seine Tiere so kennen, dass er weiß, welche Tiere zum Schlachten bestimmt werden können, weil sie sich für Ausstellungen oder für die Zucht nicht eignen. Diese Auswahl sollte auf Anraten des Jugendobmanns vorgenommen werden, der die Kenntnis der einzelnen Rassen mit ihren Eigenarten und Fehlern nach dem Standard vermitteln soll. Er sollte auch das Schlachten selbst vornehmen oder damit einen erfahrenen Zuchtfreund beauftragen. Auf keinen Fall sollten Jungzüchter selbst das Schlachten vornehmen, ja, das Schlachten sollte auch nicht in ihrem Beisein erfolgen, wenn sie noch unter 14 Jahre alt sind. Die richtige Behandlung, das Spannen, Trocknen und die Aufbewahrung der Felle kann wieder dem Jungzüchter erklärt werden und von ihm vorgenommen werden. Wenn man durch den Fellverkauf auch keine Reichtümer erwerben kann, so kommen doch immer einige Pfennige zusammen, die man an seine Tiere anwenden, als Taschengeld verbrauchen oder dem Verein zur Verfügung stellen kann.

NOVEMBER

Das Zuchtjahr neigt sich seinem Ende zu. Noch gibt es viele Dinge, die mit der Jugend behandelt werden müssen, wie z. B. der Aufbau des ZDK und seiner Gliederungen, die Kaninchenrassen, die Zuchtpaarzusammenstellung, Decken, Tragezeit und Werfen, Nestkontrolle, Jungtieraufzucht und Absetzen der Jungtiere, Kaninchenkrankheiten, die Ausfüllung des Deckscheins, die Rassebescheinigung, die Wurfbescheinigung, die Kennzeichnung der Tiere. Die Tiere der Jungzüchter dürfen grundsätzlich erst dann mit dem zusätzlichen „J" gekennzeichnet werden, wenn eine ordnungsgemäße Aufnahme erfolgt ist. Nachtätowierungen sind nicht statthaft, auch zugekaufte Tiere dürfen nicht nachtätowiert werden. In Familiensammlungen braucht das Elterntier nicht unbedingt mit dem zusätzlichen „J" gekennzeichnet zu sein; es erhält bei Ausstellungen trotzdem die Standgeldermäßigung. Wenn Tiere von Jungzüchtern, die mit dem „J" gekennzeichnet sind, nicht auf Jugendschauen oder in Jugendabteilungen ausgestellt werden, ist das volle Standgeld zu entrichten, als wenn die Ausstellung der Tiere durch Altzüchter erfolgte.

Es ist zu empfehlen, den Arbeitsplan für die Jugendgruppe als Zwei- oder gar Dreijahresplan aufzustellen. Im Arbeits- plan sollen Stallbegehungen und Tierbesprechungen am Stall regelmäßig mit eingeplant werden.

Eine fruchtbringende Jugendarbeit ist nur dann gewährleistet, wenn eine Stetigkeit in der Jugendarbeit gegeben ist. Wenn der Jugendobmann jedoch ausscheiden muss, dann sollte er seinem Nachfolger das gesamte Arbeitsmaterial übergeben, damit dieser sein Werk fortführen kann und nicht vor einer gähnenden Leere steht.

Die längeren Abende können gut zu Beschäftigungen im Heim verwandt werden. Es kann gebaut und gebastelt werden. Außer Nestkasten und Transportkisten ist der Bau eines Kaninchendorfes beliebt. Gerade ein Kaninchendorf, in einem Freigehege aufgestellt und mit Kaninchen besetzt, wird stets einen Anerkennungspreis verdienen und erhalten. Für Mädchengruppen, die unter Umständen statt vom Jugendobmann, der sie nur zu erfassen hat, von einem Mitglied der Frauengruppe betreut werden können, bieten sich Strickarbeiten, Häkelarbeiten und das Pelznähen an. Einfache Puppenkleidung oder lustige Pelzfiguren werden immer eine Ausstellung bereichern.

DEZEMBER

Es gibt für die Jugend Arbeiten, die sich über das ganze Jahr erstrecken können. Dazu gehört die Anlage von Sammlungen. Man sammelt Futterpflanzen für ein Herbarium oder Kaninchenbilder aller Rassen; man kann Schwarzweißbilder aus der Zeitung sammeln oder Berichte von Jugendausstellungen oder Jugendtreffen oder Fotos von Zuchtfreunden; man kann sich eine Sammlung guter Dias von Kaninchen, Stallanlagen usw. zulegen. Dem Jugendobmann ist zu empfehlen, alle Rundschreiben, Richtlinien und Hinweise nebst Bildern zu sammeln, um sich eine Materialsammlung zu beschaffen, auf die er bei den Schulungsabenden zurückgreifen kann.

Ein umfassendes Gebiet, das nicht vergessen werden sollte, ist der Tierschutz. Dazu gehören nicht nur Belehrungen über das Kaninchen; auch im Garten, im Park und im Gehölz gibt es Tiere, die auf unsere Hilfe angewiesen sind. Im Winter ist der Bau und die Aufstellung von Vogelfutterhäuschen eine dankbare Aufgabe. Dem Jugendlichen muss auch gezeigt wer- den, wie man Kaninchen zur Ausstellung schaufertig macht. Über die Verschickung von Tieren ist zu sprechen. Auch über den Preisrichter, die Bewertung und die Bewertungskarte.

Im Weihnachtsmonat wird man auch an eine gemeinsame Weihnachtsfeier denken, vielleicht auch an die Beschenkung hilfsbedürftiger Menschen mit einem Kaninchenbraten. Und falls noch nicht geschehen: die Überführung der 18jährigen in den Verein muss vorgenommen werden. Der Jugendobmann hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Überführung möglichst in netter und feierlicher Form erfolgt. Grundsätzlich gilt die Zeit der Mitgliedschaft in einer Jugendgruppe als anrechnungsfähig für Ehrungen. Während des Dienstes in der Bundeswehr sollte die Beitragszahlung ruhen. Bei Rückkehr in den Verein sollte diese Zeit voll angerechnet werden.

Die Tiere der Jungzüchter, die 18 Jahre alt wurden, sind nur dann noch mit einem "J" zu kennzeichnen, wenn der Wurf vor dem 18. Geburtstage zur Welt kam. Das erspart später Schwierigkeiten in der Auslegung. Solche gekennzeichneten Tiere können natürlich in der Ausstellungssaison noch zu vergünstigten Bedingungen für Jugendliche ausgestellt werden.

Es ist immer gut, wenn in allen Dingen der Jugendarbeit die Richtlinien für Jugendarbeit im ZDK genau beachtet werden. Man sollte aber auch im Interesse der Jugend in der Auslegung nicht kleinlich sein.

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Bernhard Pickert
1948 am Stadtrand von Berlin geboren und im elterlichen Einfamilienhaus mit großem Garten aufgewachsen, kam ich seit frühester Kindheit in den Kontakt mit dem dort gehaltenen Kleinvieh, wie etwa der Milchziege, Hühnern, Enten, Kaninchen und einem großen Haushund. Damals eine normale Situation, denn Kleintierhaltung nebst Bewirtschaftung der eigenen Scholle war weit verbreitet, denn die Erzeugung von Gartenbau- und Tierischen Erzeugnissen unterstützte die familiäre Eigenversorgung, in einer gerade nicht im Überfluss strotzenden Zeit, gleich nach dem 2. Weltkrieg. Erinnerung an diese Zeit ist noch wach, als ich als Grundschüler bei der Futterbeschaffung des heimischen Viehs helfen musste. Für die Enten wurde beispielsweise in den damals vorhandenen Entwässerungsgräben Entengrütze gefischt und für die Kaninchen Grünfutter von den überall noch vorhandenen, brach liegenden Freiflächen geholt. Derweil sich die Zeit hinsichtlich der Versorgungslage verbesserte, wurde von den Eltern das Kleinvieh alsbald reduziert. Kaninchen, die für den Festtagsbraten vorgesehen waren, aber blieben. Als in der Nachbarschaft einer der heimischen Kleintierzuchtvereine eine Ausstellung veranstaltete, kamen mir erstmals Rassekaninchen zu Gesicht. Die Veranstalter erkannten meine Begeisterung für Tiere und in dessen Folge wurde ich als 12jähriger Junge in den ortsansässigen Verein aufgenommen. Meine leidenschaftliche Verbundenheit zur organisierten Rassekaninchenzucht wurde somit geweckt, was schließlich dazu führte, mich umfassend mit diesem Thema zu beschäftigen und über Jahrzehnte Literatur und anderweitige schöne Dinge zusammenzutragen, die irgendwie eine Verbindung zum Kaninchen haben. Wohlwissend, dass es andere ähnlich begeisterte Idealisten gibt, ist über Jahrzehnte ein Archiv entstanden, welches Elemente dokumentiert, auf welche anderswo kaum direkter Zugriff besteht. Initiator für diese bleibende „Leidenschaft“ ist eigentlich der 1983 verstorbene Fachautor und Kleintierkenner Werner Karl Georg Moebes, welchen ich 1970 bei einer Kleintierausstellung kennen lernte und sogleich von seiner Persönlichkeit und seinem umfassenden Wissen begeistert war.

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