Von Lothar Thormann, Waldheim –„Das Blaue Jahrbuch“ 2014
Der Diebstahl von Rassekaninchen aus privaten Stallanlagen und auf Ausstellungen gehört leider zu den negativen Seiten unserer schönen, aber auch arbeitsaufwendigen Freizeitbeschäftigung.
Derartige kriminelle Vorkommnisse treten vor allem in abgelegenen oder leicht zugänglichen Ställen und Gehegen einzelner Züchter oder Vereine sowie in sehr geräumigen Ausstellungshallen auf.
Beinahe in regelmäßigen Abständen informieren die örtlichen Medien über derartige Fälle. Auch in der „Kaninchenzeitung“ mussten leider schon Schadensmeldungen, verbunden mit der Suche nach wertvollen gestohlenen Zucht- und Ausstellungskaninchen, veröffentlicht werden.
Eine offizielle Polizeistatistik des Freistaates Sachsen gab 2010 erstmals bekannt, dass allein von 2005 bis 2009 1794 Haustierdiebstähle registriert werden mussten. Mit einer Gesamtzahl von 504 Tieren nahmen leider Kaninchen hierbei den ersten Platz ein!
Aus anderen Bundesländern könnte man ähnliche Beispiele anführen.

Besonders Jungtiere und Zwergrassen sind wegen ihrer geringen Größe bevorzugtes Diebesgut. Die Aufnahme ist gestellt.
Kaninchendiebstahl ist Gesetzesbruch
Der Grundbestand des Diebstahls ist im § 242 des Strafgesetzbuches geregelt und stellt eine Straftat dar. Diebstahl ist demnach die Wegnahme einer fremden Sache in der Absicht, sich diese oder einer dritten Person rechtswidrig zuzueignen, und kann mit einer empfindlichen Freiheitsstrafe bis zu mehreren Jahren oder Geldstrafe geahndet werden.
Der Begriff der Sache ist als körperlicher Gegenstand, in unserem Fall als das oder die betreffenden Kaninchen, zu sehen (vergleiche dazu § 90 BGB – Bürgerliches Gesetzbuch). Fremd ist eine Sache, die nicht im Alleineigentum des Täters steht und nicht herrenlos ist.
Diese Festlegungen sollten sich diejenigen Mitmenschen vor Augen halten, bei denen die Nichteinhaltung von Verfügungen und Gesetzen zunehmend zu kriminellen Handlungen in Stallanlagen oder auf Ausstellungen führt.
Nachfolgende Hinweise sollen helfen, den zunehmenden Diebstahl von Kaninchen und damit verbunden auch anderer Kleintiere im Stall zu verhindern.
Ställe müssen stabil und vor Einbruch gesichert sein
Kaninchenställe in massiven Innenräumen sind vor fremdem Zugriff weitaus besser gesichert als Außenställe in Höfen oder Gärten. Voraussetzung ist, dass Fenster und Türen im Sommerhalbjahr mit sehr stabilen Gittern und Verschlüssen versehen sind. Sicherheitsschlösser sind auch in der kalten Jahreszeit, insbesondere vor Weihnachten zuzeiten verstärkter Schlachtkörpernachfrage, erforderlich.
Alarmanlagen, mit gleichzeitiger Verwendung für benachbarte Wohngebäude oder Nebengebäude, haben sich schon vielfach bewährt. Sie sind allerdings kostenaufwendig. Bewegungsmelder in Form von Lichtanlagen sind preiswert und schrecken Diebe ab.
Außenställe verlangen ebenfalls sehr widerstandsfähige Drahtgitter, die nur mit schwerem Werkzeug zu durchtrennen sind. Die Türen sollen zum Stallkorpus außen aufschlagend sein, also möglichst keine Fugen an der Stallfront freilassen für die Benutzung von Brechstangen. Türscharniere – von außen mit Holzschrauben befestigt laden geradezu zum leichten Abschrauben ein. Deshalb ist eine verdeckte Anbringung der Stalltüren notwendig. Das heißt, Scharniere befestigen wir bei geöffneter Tür zwischen Korpus und Türrahmen. Zur Schraubbefestigung von außen verwenden wir möglichst Flachrundschrauben mit Vierkantansatz und innen zugänglichen Muttern (nach DIN 603).
Damit man nicht jede Stallbucht einzeln verschließen muss, können vor allem bei Außenställen frontal schnell einzuhängende, über eine Stallreihe reichende Metallstangen oder -schienen mit Sicherheitsvorhängeschlössern unbefugten Zugriff erheblich erschweren und sogar verhindern.
Während der Abwesenheit der Stallbesitzer ist es sehr vorteilhaft, wenn man mit Haus- oder Grundstücksnachbarn Absprachen trifft und deren Wachsamkeit in Anspruch nimmt.
Kaninchenklau auf Ausstellungen
Auf Ausstellungen mit großen Tierzahlen und langen Käfigreihen, dazu zahlreichen Besuchern, wird es den Schauleitungen mit ihrem Personal erschwert, die Übersicht zu behalten und eine wirksame Aufsicht zu gewährleisten.
Aber auch auf kleineren Ausstellungen ist es schon zum Kaninchenklau gekommen, und das bereits bei der Tier Ein- und -auslieferung, wo oft sehr wenig Zeit für die exakte Ein- und Ausgangskontrolle gegeben ist.
Der Hinweis in der Schauordnung und in den Katalogen, wonach das Öffnen der Käfige durch unbefugte Personen verboten ist, wird leider allzu oft nicht beachtet oder mit Absicht ignoriert.
Einige Beispiele aus der Ausstellungspraxis
Mir selbst wurde zu DDR-Zeiten im damaligen Karl-Marx-Stadt (heute Chemnitz) auf einer Bezirksschau meine Siegerhäsin Hermelin Rotauge während der Ausstellung gestohlen. Obwohl der damalige verdienstvolle LV-Vorsitzende und Schauleiter Wolfgang Oehme eine vorbildliche Kontrolle der Transportkisten organisiert hatte, war meine liebste Häsin wahrscheinlich in der Tasche eines dafür geeigneten Wintermantels unbemerkt durch die Ausgangskontrolle gelangt.
Nach der Wende besuchte ich mit Zuchtfreunden eine Thüringer Landesschau in Ronneburg. Zuvor, während der Einlieferung, hatte man dem bekannten Preisrichter und damaligen Schauleiter Alfons Födisch offenbar in Kenntnis seiner hervorragenden Zucht und der Käfig- bzw. Tätonummern geradezu planmäßig aus einer hochwertigen Sammlung Hermelin Blauauge ein Tier gestohlen und damit alle Hoffnungen des Ausstellers auf eine Spitzenbewertung dieser Zuchtgruppe brutal zunichte gemacht.

Hoch bewertete Zuchtkaninchen werden zuerst in Ställen oder auf Ausstellungen gestohlen (gestellte Aufnahme
Ich erinnere mich noch an die Bemühungen des Schauleiters der Bundes-Rammlerschau 2003 in Kassel, Bernhard Große, den ich in Vorbereitung eines Fachbeitrages auch in Sachen Tierdiebstahl befragt hatte. Er und seine fleißigen Mitarbeiter hatten alles getan, um mit sämtlichen erlaubten Mitteln den Kaninchendiebstahl zu verhindern. Die riesigen Ausstellungshallen mit zahlreichen Türen und Toren wurden mit großer Sorgfalt gesichert, obwohl das bei den vielen Aufgaben zur Gewährleistung des Schauablaufes nicht ganz einfach war. Und dennoch kam es am Ende zu einer bedauerlichen Anzahl gestohlener Rammler.
Diese Beispiele sind nur einige von vielen. Unzählige Schauleiter und auch Aussteller unseres Verbandes könnten darüber berichten, wie einige Wenige immer wieder versuchen, mit unlauteren Mitteln zu neuen Zuchttieren zu kommen. Aus diesen Erfahrungen und zur Gewährleistung einer sehr hohen Sicherheit gegenüber Langfingern sollten die Schauleitungen und ihre dafür zuständigen Mitarbeiter Folgendes stets und ständig beachten:
• Durchführung einer sehr genauen Einzelkontrolle mit Überprüfung der Tätowierung bei geöffneten Transportbehältern jeder Art während der Einlieferung von Ausstellungstieren. Bei der Rückführung leerer Kisten nach dem Einkäfigen sind diese ebenfalls vor Verlassen der Ausstellungsräume zu öffnen und zu kontrollieren. Die gleiche exakte Behälter- und Tierkontrolle muss nach Schauende gesichert sein. Je nach Größe und Umfang der Schau sind mehrere zuverlässige Kontrollkräfte einzusetzen. Der B-Bogen ist als Dokument der Schauleitung Grundlage und Voraussetzung einer Überprüfung. Auf ihm sollte der Kontrollvermerk gut leserlich und mit Unterschrift des Kontrolleurs erfolgen.
• Tierkäufer müssen sich am Ausgang mit dem Kaufbeleg ausweisen und die Tiere zwecks Überprüfung der Rasse und der Tätowierung vorstellen. Der Kaufnachweis sollte einen Kontrollvermerk erhalten.
• Während der gesamten Ausstellung sollten inmitten der Zuschauer zwischen den Käfigreihen Kontrolleure in Person geeigneter Züchterfreunde vor allem dort eingreifen, wo ohne Genehmigung Käfige geöffnet, Kaninchen berührt oder sogar vorübergehend entnommen werden. Die Schauordnungen müssten festlegen, dass Vergehen gegen ihre Bestimmungen und damit gegen das Strafgesetzbuch juristisch weiterverfolgt werden.

Gut sichtbare Schilder an zentralen Stellen der Schauen sind geeignet, diese Maßnahmen der Öffentlichkeit mitzuteilen.
Wenn Einzelzüchter daheim im Stall und Vereine sowie Schauleitungen konsequent mit zuverlässigen Helfern diese Hinweise umsetzen, dürfte so manchem Kaninchendieb das Handwerk recht zeitig gelegt werden können.




