Von Petra Köhler, Pfullingen – „Das Blaue Jahrbuch“ 1995
Maßgebend und bindend für das Tätowieren von Rassekaninchen sind die Richtlinien für die Kennzeichnung von Kaninchen, die von der Standardkommission des ZDK festgelegt wurden. Als dauerhafte und fälschungssichere Identifizierungsmöglichkeit leistet das Tätowieren in Verbindung mit der sorgfältigen Führung des Vereinszuchtbuches der Rassekaninchenzucht wertvolle Dienste. Das Kennzeichen und gleichzeitige Buchführen garantieren, dass jedes Tier zweifelsfrei unterschieden werden kann.
Erläuterungen zur Kennzeichnung
Die insgesamt 21 Landesverbände im Zentralverband Deutscher Kaninchenzüchter haben Kennzeichnungsbuchstaben vom ZDK zugeteilt bekommen:
A = Berlin M = Mecklenburg und Vorpommern
B = Bayern P = Rheinland-Pfalz
C = Baden R = Rheinland
D = Berlin-Mark Brandenburg RN = Rheinland-Nassau
F = Hannover S = Sachsen
G = Sachsen-Anhalt SR = Saarland
H = Hessen-Nassau T = Thüringen
HB = Bremen U = Schleswig-Holstein
HH = Hamburg w = Westfalen-Lippe
I = Weser-Ems Z = Württemberg und Hohenzollern
K = Kurhessen
Die jeweiligen Landesverbände wiederum teilen den Vereinen die Vereinsnummer zu. So hat beispielsweise der Verein Oker im LV Hannover die Vereinskennzeichnung „F 45". Mit dieser Ziffernfolge wird das rechte Kaninchenohr tätowiert. Ist der Züchter ein Jugendlicher aus dem Verein, so muss hinter das „F" noch zusätzlich ein „J“ eintätowiert werden. Neuzüchtungen und Kreuzungen zur Verbesserung einer Rasse brauchen die Genehmigung des Landesverbandes. Die Tiere erhalten dann ein „N“ bzw. „K“ vor dem Vereinsbuchstaben.
In das linke Ohr kommen die Angaben über den Geburtsmonat, das Geburtsjahr und die Zuchtbuchnummer des Tieres. Wird beispielsweise die Ziffernfolge 3.4.14 eintätowiert, so bedeutet dies, dass das Tier im März (3) des Jahres 1994 (4) geboren ist und die laufende Zuchtbuchnummer 14 hat. Hierbei ist anzumerken, dass der Zuchtbuchführer jedes Jahr von neuem mit der Vergabe der Zuchtbuchnummern beginnt. Außerdem beginnt er bei jeder Rasse und jedem Farbenschlag wieder mit der Nummer 1. Dies gilt jedoch nicht bei jedem neuen Wurf. Gibt es mehrere Mitglieder im Verein, die die gleiche Rasse züchten, so muss der Zuchtbuchführer darauf achten, dass er die gleichen Nummern nicht zweimal vergibt. Er verteilt vielmehr fortlaufende Zahlen, die nach dem Datum der Deckschein-Abgabe vergeben werden sollten. Hier ist in jedem Fall die exakte und sorgfältige Zuchtbuchführung gefragt. Ist ein Züchter Mitglied in mehreren Kaninchenzuchtvereinen, so darf er eine Rasse nur bei einem Verein tätowieren lassen. Wurf- weises Tätowieren bei dem einen und dann bei dem anderen Ver- ein ist nicht erlaubt. Züchtet er mehrere Rassen, ist es ihm freigestellt, beispielsweise Rasse A im Verein X und Rasse B im Verein Y tätowieren zu lassen.
Voraussetzungen für das Tätowieren
Bevor Kaninchen tätowiert werden können, gibt es vielfältige Vorschriften, die es einzuhalten und zu bedenken gilt. Zuerst einmal muss der Züchter, der Kaninchen kennzeichnen lassen will, natürlich Mitglied in einem Kaninchenzuchtverein sein. Außerdem dürfen nur Jungtiere tätowiert werden, deren Eltern gekennzeichnet, das heißt, „rasserein" sind. Jungtiere von untätowierte Eltern dürfen nicht gekennzeichnet werden. Die Kennzeichnung an sich darf nur nach Vorlage des Deckscheins erfolgen. Den Deckschein sollte der Züchter innerhalb von sechs Wochen nach der Geburt der Tiere beim Zuchtbuchführer abgeben. Generell füllt der Rammlerbesitzer den Schein aus. Der Deckschein enthält Angaben über die Rasse, die Kennzeichnung und die Besitzer von Rammler und Häsin sowie den Decktermin. Der Häsinnenbesitzer selbst trägt auf dem Deckschein spätestens sechs Wochen nach der Geburt den Wurftag, das Wurfergebnis und das Geschlecht der Tiere ein. Hierbei ist zu beachten, dass die Rammler vor den Häsinnen aufgeführt werden. Dann gibt er den Deckschein beim Zuchtbuchführer ab. Dieser wiederum notiert das Meldedatum und die vorgesehenen Kennzeichnungszahlen für jedes aufgeführte Tier und übergibt den Deckschein dem Tätowiermeister des Vereins. Die Kennzeichnung der Jungtiere sollte dann so bald wie möglich vorgenommen werden, da sich die Häsin noch beim Wurf befinden sollte. Wichtig ist auch, dass alle Tiere eines Wurfes gekennzeichnet werden und nicht nur Tiere, die sich am hoffnungsvollsten zu Ausstellungstieren entwickeln könnten. Selbst fehlfarbige Tiere und Tiere mit genetischen Defekten sollten tätowiert werden, selbst wenn der Züchter weiß, dass er diese Kaninchen nur noch ausmästet und schlachten will. Jungtiere, die von einer Amme aufgezogen wurden, dürfen nur dann tätowiert werden, wenn das Unterlegen bei der Fremdhäsin durch Zeugen bestätigt worden ist. Wichtig ist hierbei die Kennzeichnung der untergelegten Tiere, um sie im Nachhinein wieder- zuerkennen. Das Muttertier ist in diesem Fall natürlich die Häsin, die die Jungen geboren hat, und nicht die Amme. Züchter der Jungtiere ist derjenige, in dessen Besitz sich die Häsin zur Zeit des Deckaktes befunden hat. Oftmals werden Häsinnen mit noch nicht tätowierten Jungen verkauft. Der Käufer darf die Tiere natürlich in seinem Verein tätowieren lassen, allerdings gilt als Züchter immer noch der Vorbesitzer. Daher sollte im Zuchtbuch ein Vermerk stehen, von welchem Züchter diese Jungtiere eigentlich stammen. Werden die Jungtiere ohne die Mutter abgegeben, so ist eine Kennzeichnung im neuen Verein nicht erlaubt, sofern nicht eine besondere Bestätigung dafür vom Zuchtbuchführer des Vereins vorliegt, in dem der Verkäufer der Tiere Züchter ist.
Die Tätowierpraxis
Hat der Tätowiermeister vom Zuchtbuchführer den Deckschein erhalten, macht er einen Termin mit dem Züchter aus. Wichtig beim Tätowieren sind eine saubere Zange, gute Tätowierfarbe und noch nicht abgestumpfte Tätowierziffern. Vor dem eigentlichen Tätowieren kontrolliert man noch einmal das Geschlecht, da, wie bereits erwähnt, die Rammler zuerst gekennzeichnet werden. Wichtig ist, dass das Tier beim Tätowiervorgang festgehalten wird, um unnötiges Herumzappeln zu vermeiden und den richtigen Sitz der Zange im Ohr zu garantieren. Bei den Tätowierzangen unterscheidet man Längs- und Querzangen. Unterschiedliche Zifferngrößen sind günstig, wenn viele Zwergrassen, wie Hermelin und Farbenzwerge, tätowiert werden müssen. Bei größeren Ziffern kann es hier Probleme geben, da die Zahlenkombinationen vielleicht nicht mehr ins Ohr passen. Wichtig ist das sorgfältige Einmassieren der Tusche ins Ohr, um eine spätere gute Lesbarkeit des Tätos garantieren zu können. Werden einzelne Nadellöcher nicht mit Farbe einmassiert, so schließen sie sich nach einer gewissen Zeit wieder und werden unsichtbar. Generell kann man sagen, dass das Täto bei weißen Kaninchen besser lesbar ist als bei dunklen Rassen. Durch das weiße Fell leuchten die Buchstaben viel kontrastreicher als bei einem pigmentierten Ohr.
Ausschluss bei Bewertungen
Eine falsche Tätowiertechnik hat schon so manch einen Züchter in Rage gebracht, wenn seine Ausstellungstiere bei der Bewertung ein „ob" erhielten. Als Begründung geben die Preisrichter das unleserliche Täto an. Dies ist recht ärgerlich, zumal deshalb gute Tiere aus der Bewertung fallen. Um die Fehlerquelle für die schlechte Kennzeichnung finden und analysieren zu können, muss über das Problem bei den Vereinsversammlungen diskutiert werden. Gemeinsam muss herausgefunden werden, weshalb das Täto so schlecht geworden ist. Vielleicht wurde die Tusche nicht ausreichend ins Ohr einmassiert oder die Nadeln der Zifferkombination haben das Ohr nicht genügend perforiert. Wie dem auch sei, der Fehler muss schnellstens gefunden und abgestellt werden.
Ärgerlich, wenn auch kein Ausschlussgrund, ist das Tätowieren ,,auf dem Kopf". Deshalb ist darauf zu achten, dass die Kennzeichnung immer in Richtung Rumpf zeigt (bei Widdern natürlich nur bei erhobenen Ohren). Werden zwei Tiere fälschlicherweise mit der gleichen Zuchtbuchnummer gekennzeichnet, so wird dem zweiten Tier hinter dieser Nummer noch eine „0“ eintätowiert. Dieser Vorgang muss im Zuchtbuch festgehalten werden. Bei den Ausstellungen gibt es keine Probleme damit.
Neben der eigentlichen Tätowiertechnik, die Fehler in sich birgt, gibt es Krankheiten und Vorbeugemaßnahmen, die das Täto zerstören können. So beklagen sich viele Züchterkollegen aus den neuen Bundesländern über die Folgen der Myxomatose-Impfungen. Der in vielen Gegenden unverzichtbare Impfstoff wird in das Ohr injiziert. Bei unsachgemäßer Durchführung kann leicht die Kennzeichnung beschädigt und unkenntlich gemacht werden. Jedes Jahr sind bei den Ausstellungen etliche Ausschlusstiere dadurch zu beklagen.
Eine weitere Krankheit, die das Täto zerstören kann, ist die Ohrräude. Bei nicht rechtzeitiger Behandlung und der ungehinderten Weitervermehrung der Milben (Psoroptes cuniculi) wird die gesamte Ohrmuschel mit übelriechenden schmierigen Ablagerun- gen oder trockenen Borken ausgefüllt. Die Haut unter den Borken ist geschwollen und gerötet. Verzögert sich die Behandlung, so können die Ablagerungen bzw. die Milben das Ohrgewebe so weit zerstören, dass das Täto unkenntlich wird. Gesundet das Tier wieder, so kann es kaum zu einer Ausstellung gebracht werden. Meist ist der Krankheitsverlauf aber so schwerwiegend, dass das Tier nicht mehr die Schönheit besitzt, um noch einmal auf einer Schau bewertet werden zu können.
Schlussbemerkungen
Immer wieder werden Stimmen in einzelnen Landesverbänden laut, in denen die Züchter ermahnt werden, die Sechs-Wochen- Frist bis zur Abgabe des Deckscheins einzuhalten. Vielfach kommt es vor, dass diese Frist überschritten wird und die Tiere beim Tätowieren dann schon recht alt sind. Dies erkennt man bei ausgewachsenen Tieren daran, dass das Täto nicht mitgewachsen ist. Die Ziffern, die nur unwesentlich größer als die Tätowierlettern sind, deuten auf eine verspätete Kennzeichnung hin. Verbunden mit diesem späten Tätowiertermin ist meist dann auch die Tatsache, dass die Häsin nicht mehr, wie sie sollte, bei den Jungen sitzt, sondern bereits wieder gedeckt ist oder sogar schon neu geworfen hat. Außerdem besteht die Möglichkeit für den Züchter, sich aus verschiedenen Würfen die besten Tiere auszusuchen und als Wurfgeschwister tätowieren zu lassen. Im bereits fortgeschrittenen Jugendstadium lassen sich die besten Anlagen und Entwicklungen immerhin besser erkennen als bei einem achtwöchigen Tier. Letzt- endlich ist mit dieser Handlungsweise niemandem gedient. Der vermeintliche Züchter täuscht nicht nur sich selbst, sondern auch spätere Käufer für seine Tiere. Oftmals sind die „Wurfgeschwister" so zusammengewürfelt, dass er selbst nicht mehr weiß, welche Tiere tatsächlich miteinander verwandt sind. Der sportliche Ehrgeiz sollte doch erhalten bleiben, um mit Ehrlichkeit und einem guten Zuchtprogramm ebenfalls erfolgreich zu sein.





