Manfred Rommel, Stuttgart 5,

Mitglied der Standardkommission des ZDK – „Das Blaue Jahrbuch“ 1976

Jede Sportart hat gewisse Richtlinien, so auch wir organisierten Rassekaninchenzüchter zur Erzüchtung unserer Rassekaninchen. Es sind die Bewertungsrichtlinien in Form eines Bewertungsstandards. Dieser ist unbedingt notwendig, um die Zucht einheitlich und gemeinsam auszurichten, und wichtig nicht nur für den gleichgültig bei welcher Schau innerhalb des Bundesgebietes amtierenden Preisrichter, sofern es sich um die Bewertung von Rassekaninchen handelt, die bei uns im „Zentralverband Deutscher Kaninchenzüchter" anerkannt sind. Auch die Züchter, soweit sie Rassekaninchen züchten, haben die Zucht danach aufzubauen und auszurichten.

Bereits um die Jahrhundertwende gab es einen solchen Standard, allerdings noch nicht in der Form und Ausführung wie der heutige.

Das versteht sich ja von selbst. Nachdem so um das Jahr 1910 in Deutschland die ersten Spezialklubs gegründet wurden, in denen sich die Züchter einzelner Rassen zusammenschlossen, wurde dem Standard immer mehr Achtung geschenkt und mehr Wert beigemessen. Wenn man davon spricht, dass gerade die Spezialklubs die eigentlichen Träger der Rassekaninchenzucht sind, dann hat dies gewiss seine Berechtigung. Noch heute werden die Klubs bei anfallenden Standardänderungen und Überarbeitungen angehört, damit sie auf die Gestaltung und Auslegung der Bewertungsbestimmungen ihrer Rasse Einfluss nehmen können. Dies machte eine erste Überarbeitung des Standards erforderlich, die um das Jahr 1920 erschien. Die Ausgabe war jedoch in der Ausführung immer noch sehr einfach gehalten und hatte Taschenbuchformat.

Im Jahre 1936 wurden, schon auf das Dritte Reich abgestimmt, die „Reichsbewertungsbestimmungen“ von der Reichsfachgruppe Kaninchenzüchter e. V. in Berlin mit schon 29 anerkannten Kaninchenrassen und einer Beschreibung der Erzeugnisse aus Kaninchenfleisch, Fellen oder Angorawolle herausgegeben. Es war ein in der Ausführung schon sehr ausgereiftes Werk und sehr präzise in der Beschreibung. Bereits im Jahre 1938 erschien eine Neuauflage durch die Reichsfachgruppe in Berlin mit einer neuen Einteilung der Rassen in zwei Gruppen, beginnend mit den berichtigten anerkannten Wirtschaftsrassen, von denen wir heute noch so viel hören. Dies waren: Angora, Deutsche Widder, grau und weiß, Französische Silber (heute Helle Großsilber genannt), Deutsche Großsilber, Groß-Chinchilla, Wiener, blau und weiß, und Klein-Chinchilla. Besonders herausgestellt und gefördert wurden diese Rassen wegen ihrer Frohwüchsigkeit und guten Ausschlachtung. So ging die Argumentation von Regierungsseite dahin: „Zum Wohl und Erhalt unseres Volkes." Die zweite Gruppe, als „andere Rassen“ eingestuft, waren weitere 25 sogenannte Hobbyrassen.

Damals war die Bewertung bereits auf das 100-Punkte-System aufgebaut, jedoch in zwei Hauptgruppen unterteilt. Zum einen in den Nutzwert mit insgesamt 50 Punkten und zum anderen in den Rassewert mit gleichfalls 50 Punkten. Um ein Beispiel aufzuzeigen, führe ich die Groß-Chinchilla an. Im Nutzwert wurden Gewicht, Fell und Gesundheit und Pflege bewertet; auch die Pflege wurde damals noch mitbewertet. Heute jedoch hat die Bemerkung in der Spalte „Gesundheit und Pflege" nur noch Bedeutung bei der Preisvergabe, nicht aber für die eigentliche Bewertung. Im Rassewert wurden danach Körperform und Farbe, wie Deckfarbe, Zwischenfarbe und Unterfarbe, bewertet. Insgesamt ist die Bewertung von heute dieselbe, nur hat man heute eine andere Unterteilung der einzelnen Positionen.

Änderungen sind notwendig

Jeweils in den Jahren 1942 und 1948 erschienen neue Bewertungsbestimmungen mit wiederum 33 anerkannten Rassen, wobei die Ausgabe von 1942 noch von der Reichsfachgruppe Berlin und die Ausgabe 1948 schon vom Zentralverband Deutscher Kaninchenzüchter der westlichen Zonen herausgegeben worden waren. Im Prinzip wichen diese aber nur unwesentlich voneinander ab. Man sieht, dass also schon zu dieser Zeit immer wieder Neuerscheinungen nötig waren, wie auch heute. Gerade deshalb verstehe ich nicht, wenn man immer wieder zu hören bekommt, der Einheitsstandard sollte nicht so oft geändert werden. Es ist ja nicht immer eine Änderung, sondern in der Regel nur eine Überarbeitung, die notwendig ist, um der Entwicklung und dem Stand der jeweiligen Rasse gerecht zu werden.

Die Geburt des Einheitsstandards

Nun darf ich einen kleinen Sprung ins Jahr 1953 tun, denn genau am 1. November 1953 erschien der „Deutsche Einheitsstandard" in der heutigen Form und Ausführung. Auch bereits gut illustriert mit Fotografien von Tieren einer jeden der damals anerkannten 33 Kaninchenrassen. Herausgegeben war er vom Zentralverband Deutscher Kaninchenzüchter mit dem Titel „Bewertungsbestimmungen des Zentralverbandes Deutscher Kaninchenzüchter der westlichen Zonen". Verantwortlich zeichnete für die westlichen Zonen unser Präsident Kurt Binder. Er ist auch heute noch Vorsitzender der Standardkommission. Für die östlichen Zonen zeichnete Zuchtfreund Friedrich Joppich verantwortlich.

Die Standardkommission

Schon immer war unsere Standardkommission eine eigenständige Institution und in ihren Beschlussfassungen souverän und vom Präsidium des Zentralverbandes unabhängig. Jedoch ist es eine Selbstverständlichkeit, dass alle Beschlüsse nur im Sinne und zum Wohle der gesamten Rassekaninchenzucht behandelt und zum Abschluss gebracht werden. Lange Zeit setzte sich die Standardkommission des Zentralverbandes nur aus drei Personen zusammen, und zwar aus dem Vorsitzenden Kurt Binder, dem Beisitzer Erich Bergfeld und dem Zuchtfreund Wilhelm Stumpf in seiner Eigenschaft als 1. Vorsitzender des Deutschen Preisrichterverbandes – alles Männer, die sich durch Wissen und Können auszeichneten und eine Überarbeitung in uneigennütziger Arbeit vornahmen immer, wenn es notwendig war, und in einer Neuerscheinung zum Abdruck brachten.

Immer wieder spricht man vom „Gesetzbuch" der deutschen Rassekaninchen-Züchter und meint damit unseren Deutschen Einheitsstandard. Und gerade dies dürfte den Anstoß gegeben haben, die genannte Standardkommission zu erweitern und zu vergrößern. Eine diesbezügliche Erweiterung wurde anlässlich der Haupttagung des Zentralverbandes 1971 in Mönchengladbach vorgeschlagen und beschlossen. Demzufolge setzt sich die heutige Standardkommission wie folgt zusammen: Der Vorsitzende ist immer identisch mit dem Präsidenten des Zentralverbandes, derzeit Kurt Binder; zwei weitere Beisitzer sind alle vier Jahre neu zu wählen; sie sind unabhängig von ihren übrigen Posten; aus dem Vorsitzenden des Deutschen Preisrichterverbandes sowie weiteren Teilsachbearbeitern, die von der Besetzung ganz bestimmter Posten abhängig sind, so der Obmann für Spezialzüchter im Zentralverband, der Obmann der Rex-Züchter, der Obmann der Angora- und Leistungszüchter und der Herdbuchzüchter und nicht zuletzt die Frauengruppenleiterin im Zentralverband. Die genannten Teilsachbearbeiter werden nur zugezogen, soweit es Besprechungen oder Beschlussfassung sind, und dies mit ihrer zu vertretenden Organisation zu tun hat oder diese betrifft.

Die Landesverbands-Standardkommission

Gleichzeitig wurde jedem Landesverband empfohlen, eine LV-interne Kommission zu bilden, um alle Anträge auf evtl. Änderungen des Standards, die beim Präsidenten eingereicht werden, schon weitgehend vorzubesprechen und damit eine einheitliche Linie des Landesverbandes nach außen hin zu verkörpern. Dies hat auch den Vorteil, dass nur gut fundierte und unbedingt berechtigte Änderungsanträge eingereicht werden, auch um alle für die Zukunft vorzunehmenden Beschlüsse und Änderungen richtig und sachlich abwickeln zu können. So kann auch bei abgeschlossenen Änderungen später keine solch unsachliche Kritik geübt werden, wie es sonst oft üblich ist.

Die empfohlene LV-Kommission ist so gedacht, dass diese in etwa der Standardkommission gleicht. Ihr gehören also an: der Landesverbandsvorsitzende, der Obmann der Preisrichtervereinigung und der Landesverbandszuchtberater sowie weitere Klubvorsitzende, die die jeweils zu bearbeitenden Anträge der einzelnen Rassen vertreten. Evtl. können auch die jeweiligen Rassensprecher der Klubs hinzugezogen werden, wovon ja jeder Spezialklub seiner Vereinigung für jede Rasse einen Sprecher benennen musste, um die Spezialklubs in jedem Falle mit einzuschalten und anzuhören. Die genannten Personen haben über evtl. Neuerungen zu befinden. Das Resultat ihrer Besprechungen ist in Form eines ausgereiften Antrages an die Standardkommission einzureichen.

Es liegt nun an den einzelnen Landesverbänden, auf Grund ihrer gefassten und eingereichten Anträge mitzuwirken und zu helfen, die Zucht zu lenken.

Die Arbeit der Standardkommission

In der Regel tagt die Standardkommission zweimal jährlich. Einmal im Verlaufe der Haupttagung des Zentralverbandes und einmal zeitlich unabhängig im Laufe des Zucht- und Geschäftsjahres. Meist liegt dann eine Unmenge von Anträgen vor, so dass mitunter die auf zwei Tage angesetzte Tagung nicht ausreicht. Dies ist auch mit der Grund, weshalb Anträge, die nicht vorschriftsmäßig über den jeweiligen Landesverband eingereicht wurden, ohne weiteren Kommentar zurückgewiesen werden müssen. Dies kommt leider noch häufig vor.

Bei Anträgen, die rechtzeitig und vorschriftsmäßig beim Präsidenten eingehen, werden per Rundschreiben alle betroffenen Mitglieder der Standardkommission sowie die in Frage kommenden Klubs in Kenntnis gesetzt mit der Bitte um Stellungnahme. Das hat sich als gut erwiesen und lässt eine zügige Besprechung zu, weil die an der Tagung teilnehmenden Kommissionsmitglieder sich schon vorher informieren und befassen können. Denn öfters sind im Zuge der Tagesordnung Beschlüsse zu fassen, die unvorbereitet unmöglich zu treffen wären. Hierzu möchte ich nur ein Beispiel nennen: Bei der Vorbereitung des Standards der Ausgabe von 1973 lag unter anderem der Antrag eines Landesverbandes vor, die Behanglänge beim Deutschen Klein-Widder auf 28 bis 34 cm herabzusetzen; Begründung: Der Behang sei mit einem höher angegebenen Maß züchterisch nicht zu erreichen. Nach dem Überprüfen der Behanglänge von Tieren derselben Rasse in verschiedenen Landesverbänden ergab, dass das bisher angegebene Maß von 30 bis 36 cm unbedingt verlangt werden kann. Solche und ähnliche Dinge wären noch weit mehr anzuführen. Wichtig sind aber auch Änderungen wie beispielsweise eine Umgruppierung einer Rasse in eine andere Klasse, so wie die jetzt immer noch nicht ganz abgeschlossene Angelegenheit der Lohkaninchen, die einige Unstimmigkeiten heraufbeschwören kann. Dies ist doch gewiss nicht die Absicht der Standardkommission! Vielmehr möchte man einen Weg finden, jeder Rasse die Möglichkeit der richtigen Konkurrenz zu geben. Auch sind es schwerwiegende Entscheidungen, wenn verlangt wird, eine ganze Klasse, beispielsweise „alle weißen Rassen" in den einzelnen Positionen anzugleichen, oder wenn man sich vornimmt, die verschiedenen Farbenrassen in den Positionen allesamt gleichzustellen.

Anders verhält es sich bei der Anerkennung neuer Farbenschläge der verschiedenen Rassen oder gar bei der Zulassung neuer Rassen, die vielleicht wohl im benachbarten Ausland, jedoch noch nicht bei uns anerkannt sind. Bei den letztgenannten ist es verhältnismäßig einfach, zumal ja dafür bereits Bewertungsunterlagen vorliegen, die nur auf unseren Deutschen Einheitsstandard umgestellt werden müssen. Ebenso ist dabei die Verbreitung der Rasse schon gewährleistet. Weit schwieriger ist es, wenn sich ein Züchter die schwierige Aufgabe stellt, eine ganz neue Rasse herauszuzüchten, eine Aufgabe, die im Großen und Ganzen auch begrüßt wird, soweit es sich um eine echte zweckmäßige „Neuzüchtung" handelt. Denn wir sind bemüht, eine immer breitere Palette an Rassen und Farben auf den Ausstellungen zeigen zu können, um auch wirklich jedem Liebhaber der Rassekaninchenzucht eine Auswahlmöglichkeit zu bieten, in der er die Rasse seiner Vorstellung finden kann.

Nur sind für die Anerkennung neuer Rassen und Farben einige Hürden zu überwinden, denn der Wert unserer Rassekaninchenzucht darf dadurch nicht verlieren.

Voraussetzung für die Anerkennung

Für die Anerkennung einer neuen Rasse ist eine gewisse Erbfestigkeit erstes Gebot, die durch Aufzeichnungen in Form von Zuchtbüchern mit dem gesamten Kreuzungsvorgang und den Erb- folgen belegt werden muss. Auch mussten seine Tiere auf verschiedenen Großschauen von der Landesverbandsschau aufwärts in der Abteilung VIII „Neuzüchtung" möglichst mit Tieren aus drei Generationen gezeigt worden sein, damit in jedem Falle die Erbfestigkeit dieser Rasse vorausgesetzt werden kann. Drittes Gebot ist schließlich, Freunde für die neu erzüchtete Rasse zu gewinnen, um die Tiere zu verbreiten, denn nur so ist der Erhalt einer Rasse möglich.

Sind alle diese Voraussetzungen gegeben, dann erst hat es einen Sinn, die Anerkennung dieser Rasse zu beantragen, und zwar wiederum nur über den eigenen Landesverband an die Standardkommission, die sich der Anerkennung sinnvoller neuer Rassen niemals verschließen wird.

Wer jemals eine neue Rasse herausgezüchtet und bis zur Anerkennung gebracht hat, der weiß, wie schwer und kostspielig das ist, und wir wissen, dass dies nur standhafte und ernst zu nehmende Züchter schaffen, wobei ich mit diesen Zeilen keinem Züchter die Lust am Experimentieren verderben möchte, im Gegenteil, ich spreche ihnen viel Mut zu, zum Erfolg zu gelangen.

Der Europastandard

Wenn von der Züchterwelt auch heute noch als weites Fernziel betrachtet, so wird dies sowohl von unserer Standardkommission als auch von denen der übrigen europäischen Verbände ernster genommen als gedacht. Wenngleich uns bekannt ist, dass dies eine noch nicht überschaubare Arbeit bedeutet, so sind wir es dennoch nicht leid, daran zu arbeiten. Es bedarf mehrerer Neugestaltungen und Übereinstimmungen. So haben die einzelnen Verbände ihre Bewertungsbestimmungen in vier bis neun Einzelpositionen beschrieben; wir liegen mit unseren sechs Bewertungspositionen fast in der Mitte und verfügen dadurch sicherlich über eine gute Ausgangsposition. Weiterhin gilt es aber auch, Größe und Gewicht der einzelnen Rassen auf einen Nenner zu bringen. Wenn ich hier nur eine, und zwar die kleinste unserer Kaninchenrassen anführen darf: Das Hermelin-Kaninchen hat bei uns ein Normalgewicht von 1,1 bis 1,25 kg, beim benachbarten holländischen Verband jedoch ein solches von 0,7 bis 1,0 kg! Man sieht, auch hier ist für einige Übereinstimmung zu sorgen.

So natürlich auch in der Beschreibung der übrigen Einzelpositionen. Das einfachste wird wohl sein, die Rassen, welche nur in einem Land zugelassen sind, für die anderen mit zu beschreiben.

Wenn auch noch fernab, so haben wir bereits die ersten Ausarbeitungen getroffen und sind voll der Zuversicht, eines Tages das Werk doch mit vollbracht zu haben und wenn der Standard vorerst auch nur für die bevorstehenden Europa-Schauen Gültigkeit hat, so wird dieser eines Tages sicherlich seine Vollendung finden.

Die Ausgabe von 1975

Gerne möchte ich die hauptsächlichen Änderungen der neuesten Ausgabe von 1975 des Deutschen Einheitsstandards erwähnen, wenn auch dieser bereits bei Drucklegung des Blauen Kaninchen-Jahrbuches bereits käuflich zu erwerben und in der Fachpresse „Deutscher Kleintierzüchter" schon längst veröffentlicht sein wird. Neben kleineren Überarbeitungen sind auch für die Zucht sehr wichtige Dinge geändert worden. So wurden alle weißen Rassen, wie Deutsche Riesen weiß, Deutsche Widder weiß, Weiße Wiener, Weiße Neuseeländer und Hermelin-Kaninchen in den Positionen 4 bis 6 angeglichen. Die Position 4 Kopf (Kopfbildung), Position 5 Ohren (Behang), Position 6 Farbe und Gleichmäßigkeit. Weiterhin wurden die Einzelpositionen beim Weißen Hotot wie folgt geändert: Position 4 Kopf und Ohren, Position 5 Zeichnung, Position 6 Farbe.

Auch ein neuer Farbenschlag bei den Weißgrannen wurde zugelassen, und zwar die „Braunen". Ja sogar eine neue Rasse wird anerkannt, die „Deilenaar", von Holland übernommen und von deutschen Züchtern eingeführt – eine Rasse, die sehr vielversprechend zu sein scheint und auch recht ansprechend ist. Wenn man diese Rasse grob umschreiben möchte: in Größe, Gewicht und Typ des Klein-Chinchilla, die Farbe des Hasenkaninchens.

Für den Leistungswettbewerb wurde eine neue Einteilung der Rassen in sechs Klassen getroffen:

Klasse 1 = alle weißen Rassen.

Klasse 2 = Deutsche Riesenschecken, Rheinische Schecken, Japaner, Englische Schecken, Holländer.

Klasse 3 = Weißgrannen, Lohkaninchen, Marder, Russen

Klasse 4 = alle übrigen Rassen

Klasse 5 = Rex-Kaninchen

Klasse 6 = Angora.

Dies scheinen mir die wichtigsten Änderungen zu sein, auf die man sich, wie bei jeder Neuerung, sicherlich noch einstellen muss.

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Bernhard Pickert
1948 am Stadtrand von Berlin geboren und im elterlichen Einfamilienhaus mit großem Garten aufgewachsen, kam ich seit frühester Kindheit in den Kontakt mit dem dort gehaltenen Kleinvieh, wie etwa der Milchziege, Hühnern, Enten, Kaninchen und einem großen Haushund. Damals eine normale Situation, denn Kleintierhaltung nebst Bewirtschaftung der eigenen Scholle war weit verbreitet, denn die Erzeugung von Gartenbau- und Tierischen Erzeugnissen unterstützte die familiäre Eigenversorgung, in einer gerade nicht im Überfluss strotzenden Zeit, gleich nach dem 2. Weltkrieg. Erinnerung an diese Zeit ist noch wach, als ich als Grundschüler bei der Futterbeschaffung des heimischen Viehs helfen musste. Für die Enten wurde beispielsweise in den damals vorhandenen Entwässerungsgräben Entengrütze gefischt und für die Kaninchen Grünfutter von den überall noch vorhandenen, brach liegenden Freiflächen geholt. Derweil sich die Zeit hinsichtlich der Versorgungslage verbesserte, wurde von den Eltern das Kleinvieh alsbald reduziert. Kaninchen, die für den Festtagsbraten vorgesehen waren, aber blieben. Als in der Nachbarschaft einer der heimischen Kleintierzuchtvereine eine Ausstellung veranstaltete, kamen mir erstmals Rassekaninchen zu Gesicht. Die Veranstalter erkannten meine Begeisterung für Tiere und in dessen Folge wurde ich als 12jähriger Junge in den ortsansässigen Verein aufgenommen. Meine leidenschaftliche Verbundenheit zur organisierten Rassekaninchenzucht wurde somit geweckt, was schließlich dazu führte, mich umfassend mit diesem Thema zu beschäftigen und über Jahrzehnte Literatur und anderweitige schöne Dinge zusammenzutragen, die irgendwie eine Verbindung zum Kaninchen haben. Wohlwissend, dass es andere ähnlich begeisterte Idealisten gibt, ist über Jahrzehnte ein Archiv entstanden, welches Elemente dokumentiert, auf welche anderswo kaum direkter Zugriff besteht. Initiator für diese bleibende „Leidenschaft“ ist eigentlich der 1983 verstorbene Fachautor und Kleintierkenner Werner Karl Georg Moebes, welchen ich 1970 bei einer Kleintierausstellung kennen lernte und sogleich von seiner Persönlichkeit und seinem umfassenden Wissen begeistert war.

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