Wilhelm Stumpf, Speyer/Rhein – „Das Blaue Jahrbuch“ 1964
Jede Tierzüchtung bietet dem tierliebenden Menschen besondere Reize und Wohlgefallen an seiner Zucht. So auch dem Kaninchenzüchter, die Zurschaustellung seiner Tiere, die von einem Preisrichter beurteilt und je nach der Bewertung mit Preisen ausgezeichnet werden. Diese Verfahrensart des Preisgerichts besteht bei den organisierten Kaninchenzüchtern schon über 80 Jahren. Die damals da und dort auftretenden ersten Preisrichter schufen auch so manche Standards (Bewertungsvorschriften), die gebietsmäßig zu unterschiedlich waren und dennoch Gültigkeit hatten. Es war daher gar nicht so leicht, im Laufe der Zeit – für ganz Deutschland gültig -, einen Standard zu schaffen und dazu ein Preisrichterkorps mit ebenso einheitlicher Ausbildung.
Fest steht, dass ein Kaninchenpreisrichter ein wirklicher Idealist sein muss, da diese Betätigung seine ganze Freizeit in Anspruch nimmt. Er kann dies auch nur werden und aus- führen, wenn seine Frau mit einverstanden ist. Sonst geht es nicht. Der Preisrichter ist auch ein respektiver Mann, zu dem die Aussteller nicht nur vertrauensvoll aufschauen und ihm sehr nett und freundlich begegnen, sondern bei der Bewertung von ihm erwarten, dass ihre Tiere nur bestens prämiiert werden.
So ein Preisrichter hat es manches mal nicht leicht. Ist die Bewertung und Preisverteilung abgeschlossen, dann bleiben diejenigen Aussteller, welche bei der Preisverteilung gut abgeschnitten haben, Freunde und loben ihn über den Schellenkönig hinaus, während die Nichtzufriedengestellten sich zurückziehen und über den Preisrichter schimpfen. Ja, diese Nichtzufriedenen finden auch gleich einen Kreis interessierter Zuhörer und bei ziemlich viel Alkohol wird eine unberechtigte Kritik geführt mit einer Redensart, die nicht unbekannt ist. Derweilen hat dieser Preisrichter vorschriftsmäßig seine Arbeit erledigt und nach menschlichem Ermessen pflichtbewusst gehandelt.
Jawohl, ein Preisrichter ist auch nur ein Mensch. Obgleich von ihm verlangt wird, dass er Können, Wissen und Gerechtigkeitssinn in den Dienst der Sache stellt, werden ungewollte Fehler bei seiner Bewertung auftreten. Bewertungsunterschiede sind nicht immer Fehler, denn die Begriffe und Anschauungen aller Preisrichter können trotz Streben nach Eigenheit niemals gleich sein. Man vergleiche doch einmal die Punktunterschiede der „Jury" (Preisgericht mehrerer Personen) bei anderen Wettbewerben, z. B. bei Sport- und Tanzturnieren; da werden die Urteile, wie sie ausfallen, hingenommen und anerkannt.
Unehrliche Züchter, Aussteller und Preisrichter, die bei Ausstellungen versuchen, eine bessere Bewertung und einen höheren Preis zu erhalten, hat es schon immer gegeben. Nur ist es heute doch nicht mehr so leicht gemacht und einem vorsätzlichen Betrug ist viel Wind aus den Segeln genommen worden. Tatsache ist, dass seit Einführung der Tätowierung (Kennzeichnungspflicht) der Tiere viel weniger Reklamationen und Beschwerden auftreten; man könnte es sich wegen Kontrolle und Registrierung nicht mehr anders vorstellen. Es kann auch heute nicht mehr vorkommen, dass von einem eifrigen Zuträger ein hochbewertetes Tier des Öfteren, absichtlich oder nicht, dem Preisrichter zur Bewertung auf den Tisch gesetzt wird.
Bezeichnend ist, was man sich unter „Schaufertigmachen" vorstellt und in letzter Zeit tatsächlich vorgekommen ist; man hat weiße Krallen von unten mit einer glühenden Nadel ausgebrannt, um dunkel zu werden, und dabei nicht an die entstehenden Entzündungen der einzelnen Zehen gedacht. Im anderen Falle wurde ein Backenpunkt angezaubert, indem man die Stelle ausrasierte und kunstgerecht versuchte, ein Stücklein von einem gegerbten Fell mit der entsprechenden Farbe aufzukleben, das aber bis zum Zeitpunkt der Bewertung wieder etwas losgehangen hatte. In beiden Fällen wurden diesen Ausstellern sämtliche Tiere, obwohl solche mit dem Prädikat sehr gut dabei waren, ausgeschlossen. Solche Aussteller sind keine ehrenwerten Züchter, sondern Tierquäler, Betrüger u. a. m. Wie wäre es dem betreffenden Preisrichter ergangen, wenn er über diese Täuschungen gestolpert wäre? Zunächst hätte man des materiellen Erfolges wegen geschwiegen und innerlich frohlockt, eine Heldentat ausgeführt zu haben, nach geraumer Zeit aber hätte man sich groß hervorgetan und anderen die Lehre gegeben, wie man es in solchen Fällen macht. –
Viele solcher weit zurückliegenden Mätzchen bieten in Züchterkreisen einen amüsanten Unterhaltungsstoff; das Her- vorbringen wird belacht und es ist gut so, wenn am Ende alles als Züchterlatein angesehen wird.
Bei den Preisrichtern ist etwas bemerkenswert, und ich frage mich oftmals, wie es kommt, oder wie es möglich ist, dass doch noch so viele Zuchtfreunde die Preisrichterlaufbahn beschreiten, wobei sie wissen und erfahren haben, mit welchen Schwierigkeiten, Ärger und Verdruss zu rechnen ist. Die Antwort lautet genauso, wie die meisten Preisrichterprüflinge diese Frage beantwortet haben: „Aus Liebe zum Tier und seiner Zucht". Damit wird alles gesagt, wie ein Mensch aus Güte bestrebt ist, das Wohl anderer zu fördern.
Im Übrigen soll ein Preisrichter mit allen guten und tatenvollen Eigenschaften ausgestattet sein, damit er Vorbildliches in der Gemeinschaft zu leisten vermag und als angesehene Person gilt.
Können in der Zucht, Rechtsmäßigkeit auf Ausstellungen, dienende Haltung in der Organisation und Ehrlichkeit im Leben möge der Leitgedanke aller sein. Züchterfreunde und Aussteller wollen jederzeit bedenken, dass der „Preisrichter auch nur ein Mensch ist".

