Albert Maute, Bissingen – „Das Blaue Jahrbuch“ 1972
Preisrichter zu sein, ist eine Aufgabe, die einen ganzen Mann und dazu noch einen Könner in der Zucht verlangt. Das ist natürlich leicht gesagt; aber man hat ja über dieses Thema schon so viel gehört – meist natürlich Negatives. Und dies hat nicht dazu beigetragen, das Vorhaben, Preisrichter zu werden, schnell zu realisieren.
Nun, man sollte sich einmal wirklich objektiv mit den Fakten auseinandersetzen und dann überprüfen, ob man nicht doch dazu qualifiziert ist. Vor allen Dingen aber: nicht abschrecken lassen!
Jetzt zu den Tatsachen: Es ist klar, dass die andauernde Aufwärtsentwicklung in der Kaninchenzucht und damit ihrer Organisation auch weiterhin einen großen Bedarf an qualifizierten Preisrichtern haben wird. Dies erkennend, sieht der Deutsche Preisrichter-Verband eine seiner Aufgaben darin, junge und bewährte Züchter als Preisrichter auszubilden, daneben aber auch die schon amtierenden Preisrichter fortzubilden. Da dürfte die Frage auftreten, wie man Preisrichter wird. Es wurde ja schon eingangs erwähnt, dass man ein Könner in der Zucht der Kaninchen sein muss. Dies bedeutet, dass man als Züchter schon etwas geleistet haben muss und sich in den anstehenden Zuchtfragen auskennt. Vor allen Dingen aber, man muss als Züchter in der Züchterwelt auf Grund seiner Zuchtleistungen anerkannt sein. Zu diesen Dingen kommt noch hinzu, dass man als Mensch Vorbild sein muss. Alles in allem muss man in menschlicher und in züchterischer Hinsicht bestehen können. Dies soll nun beileibe keine Erschwerung sein, sondern ist in der heutigen Zeit nur eine Angleichung an die Wirklichkeit, in der es heißt, dass nur der vorwärts kommt, der auch etwas leistet und kann. In den entsprechenden Aufnahmebestimmungen für die Preisrichterlaufbahn heißt es dazu ganz prosaisch:
„Der in Frage kommende Züchter oder die Züchterin meldet sich ordnungsgemäß bei dem zuständigen Vereinigungs- oder Gruppenvorsitzenden durch Ausfüllen einer von der Preisrichter-Vereinigung herausgegebenen Beitrittserklärung an. Über die Aufnahme entscheidet der Ausschuss der betr. Preisrichter-Vereinigung. Mindestaufnahmealter ist das 22. Lebensjahr; das Höchs alter beträgt 45 Jahre. Jeder Anmeldung ist beizufügen: Eine Bestätigung des zuständigen Ortskaninchenvereinsvorsitzenden oder Vorsitzenden der Selbstverwertergruppe, in der bestätigt wird, dass der Antragsteller (in) mindestens 5 Jahre in der Rassekaninchenzucht tätig, als Aussteller auch auf größeren Schauen erfolgreich hervorgetreten ist und sich bisher in der Organisation kameradschaftlich und untadelig betragen hat….. Ferner ist der Anmeldung ein selbstgeschriebener Lebenslauf und auf besonderes Verlangen ein polizeiliches Führungszeugnis beizufügen.“
Aus dem Angeführten ist nun zu ersehen, dass es keine hohen Hürden sind, die überwunden werden müssen, um Preisrichter werden zu können. Es sind ein paar Forderungen, die sehr viele Züchter ohne weiteres erfüllen.
Wie geht es nun aber weiter? Zuerst legt der Betreffende eine sog. Aufnahmeprüfung oder einen Aufnahmetest ab, bei dem es nur um den Nachweis der Elementarkenntnisse in der Kaninchenzucht geht (Erkennen von Kaninchenrassen, Beantwortung von Fragen aus der Zucht, Fragen aus der Zucht der selbst gezüchteten Kaninchen usw.). Ist dies glücklich überstanden, steht der Ausbildung zum „Hilfspreisrichter“, die ungefähr ein Jahr dauert, nichts mehr im Wege. Während dieser Zeit wird durch Schulungen ganz systematisch das Wissen um die Kaninchenzucht erweitert; auch werden die Allgemeinen Ausstellungsbestimmungen (AAB) durchgearbeitet und die Bewertungstechnik geübt. Einige Beispiele sollen dies veranschaulichen: Fragen aus der Kaninchenzucht: Bau des Kaninchenkörpers, Ernährung des Kaninchens, Fragen der Innen- oder Außenstallhaltung, Eigenheiten verschiedener Kaninchenrassen, Körperformen des Kaninchens, Unterschiede im Fell des Normal-, Lang- und Kurzhaarkaninchens, leichtere Fragen aus Vererbung, Fragen aus der AAB und aus dem Standard. Zu letzteren sei angeführt: Was versteht man unter einer durchgehenden Bewertung? Was sind Tischbewertungen? Nach welchen Richtlinien hat die Bewertung der Tiere oder Erzeugnisse zu erfolgen? Was versteht man unter einer unerlaubten Handlung? usw.
Fragen der Bewertungstechnik: In welche 6 Normalpositionen gliedert sich die Bewertung? Was ist ein leichter Fehler?
Was bedeutet der Standard für den Preisrichter? Darf ein Rammler eine Wamme haben? Was versteht man unter der Seitenzeichnung eines DRSch? usw.
Am Ende dieses Ausbildungsjahres steht dann die Hilfspreisrichterprüfung, die sich in 4 Teile gliedert:
1. Schreiben eines Diktates, dessen Inhalt aus dem Fachschrifttum stammt und mindestens 130 Wörter umfassen sollte.
2. Erledigung von 4 Grundrechnungen und einer Prozentrechnung.
3. Fertigung eines Aufsatzes nach freier Wahl unter 3 Themen, die wiederum aus dem Gebiet der Kaninchenzucht stammen.
4. Beantwortung eines Fragebogens in der Art wie oben schon angegeben.
Zu diesen Prüfungsaufgaben sei noch bemerkt, dass sie eigentlich nichts anderes sind als ein Nachweis der entsprechenden Allgemeinbildung, da ja ein amtierender Preisrichter keine Schwierigkeiten mit der Rechtschreibung oder im Rechnen haben sollte. Weiter sei gesagt, dass es beim Aufsatz weniger auf die Rechtschreibung als auf die Erfassung des Themas und damit dessen Ausgestaltung ankommt. Man sieht also, auch die Hilfspreisrichterprüfung ist zu bestehen.
Nun folgen 2 Jahre der intensiven Ausbildung, in denen in die Tiefen der Zucht und der damit zusammenhängenden Fragen vorgestoßen wird. Aus diesem Grunde muss nun der Hilfspreisrichter sich laufend bemühen, sowohl sein praktisches Können in der Zucht als auch sein theoretisches Wissen um die Zucht zu erweitern. Das praktische Können kann z. B. dadurch erweitert werden, dass man sich einer anderen als der seither gezüchteten Rasse zuwendet, man widmet sich ggf. einer Scheckenrasse. Gerade Schecken sollte ein Preisrichter einmal gezüchtet haben, damit er die Schwierigkeiten, die diese Rasse bietet, im eigenen Zuchterleben kennenlernt. Nur so kann er später den Schecken objektiv gegenüberstehen.
Die Bewertungstechnik wird weiter geübt, denn bis zur Ablegung der Preisrichterprüfung sind insgesamt 10 mitgemachte Bewertungen bei einem anerkannten Preisrichter erforderlich. Die Teilnahme muss bescheinigt und bei der Prüfung vorgelegt werden. Zu dieser Tätigkeit folgen später noch einige Ausführungen.
Eines aber ist wesentlich: Das Lesen entsprechender Fachliteratur. Neben Büchern aus der Zucht (bes. Nachtsheim) soll hier auf das offizielle Organ des ZDK „Deutscher Kleintier- Züchter", Ausgabe Kaninchen, hingewiesen werden. Denn dass gerade beim Lesen dieses Fachblattes das Wissen ungemein bereichert wird, braucht nicht besonders herausgestellt zu werden.
Es ist auch gut, wenn ein späterer Preisrichter Erfahrung in der Vorbereitung und Durchführung einer Ausstellung hat, wenn er also selbst als Ausstellungsleiter tätig war.
Sehr oft kommt an einen Preisrichter von den Vereinen die Bitte, einmal eine Vereinsversammlung durch einen Fachvortrag zu beleben. Deshalb sollte gerade in der Hilfspreisrichterzeit jeder Prüfling sich entsprechend betätigen, um damit eine gewisse Sicherheit im freien Vortrag zu erlangen. Wie später aus den Prüfungsforderungen zu ersehen ist, ist ein solcher Vortrag auch ein Prüfungsfach, so dass man selbst den Nutzen davon hat, wenn man sich rechtzeitig darauf vorbereitet.
Wer dies nun gelesen hat, kann verstehen, wenn von der Hilfspreisrichterzeit sehr oft als von der Lehrlingszeit eines Preisrichters gesprochen wird, einer Zeit also, in der man sich zu seinem eigenen Nutzen weiterbildet. Wer so handelt, dem zahlt es sich später bei der Preisrichterprüfung und auch bei der Preisrichtertätigkeit selbst aus. Eine Hilfe bei der Vorbereitung sind ferner die von den einzelnen Preisrichtergruppen bzw. Preisrichtervereinigungen laufend durchgeführten Schulungen für Anwärter und Hilfspreisrichter. In diesen Schulungen wird speziell auf all die Fragen eingegangen, die den Prüfling berühren, so dass er nicht allein steht, sondern ihm mit Rat und Tat weitergeholfen wird. Gerade bei den Vereinigungen sind auf Grund, der seit vielen Jahren betriebenen Schulungen bestimmte Pläne entwickelt worden, nach denen systematisch gearbeitet wird. Ist dann eine solche Ausbildungszeit durchlaufen, wurden alle Punkte, die bei der Preisrichterprüfung anstehen, berücksichtig, dann kann der Prüfling hoffnungsvoll den Dingen entgegensehen.
Doch nun wieder zur Preisrichterprüfung selbst, die aus einem praktischen und aus einem theoretischen Teil besteht:
Die 1. Prüfungsaufgabe besteht in der Anfertigung eines Aufsatzes. Während jedoch bei der Hilfspreisrichterprüfung mehr allgemeine Themen zu bearbeiten sind, erfordern die neuen Themen nun schon spezielle Kenntnisse in der Zucht und auch im Wissen der Bewertungsumstände. So wurden schon folgende Themen zur Wahl gestellt: Unter welchen Gesichtspunkten nehmen Sie die Preisverteilung vor? Was wissen Sie von der Vererbungslehre? Wie vererbt sich die Haar (Fell-) -farbe unserer Kaninchen? usw.
Die Aufgabe 2 verlangt das Ausfüllen eines Fragebogens, diesmal jedoch mit 30 Fragen. Auch hier gehen die Fragen wieder mehr in die Tiefe, die jedoch, wenn man die AAB und die Bestimmungen des Standards kennt, ohne weiteres zu bewältigen sind. Daraus ergibt sich die Forderung an jeden Preisrichterbewerber, sich unbedingt die Bestimmungen beider Büchlein zu eigen zu machen. Zur Demonstration sollen wieder einige Beispiele angeführt sein: Welches sind die Forderungen für eine Preisrichtertätigkeit? Worin liegt beim Normalhaarfell der Hauptwert? Bei welchen Kaninchenrassen gibt es eine zwingend notwendige Gewichtsbegrenzung nach oben und warum? Welche Zeichnungsmerkmale hat die DRSch am Kopf? Was versteht man unter marmorierten Augen? Worin liegt das Typische der Farbverteilung beim Japanerkaninchen? Welche Farben sind beim Lohkaninchen anerkannt? usw.
Die wichtigste, aber auch schwierigste aller Aufgaben ist die 3., die sich in 2 Teile gliedert: a) Praktische Bewertung von 20 Kaninchen und b) Bewertung von 5 Stück Erzeugnissen und 2 Fellsortimenten á 5 Fellen. Hierzu stehen je Tier bzw. je Erzeugnis 5 Minuten und je Fellsortiment 15 Minuten Zeit zur Verfügung, also insgesamt 2 Stunden und 35 Minuten. Auf den ersten Blick könnte man meinen, das wäre viel Zeit. Wenn man jedoch selbst vor der Aufgabe steht, bewerten zu müssen, man also in kurzer Zeit Entschlüsse fassen muss, kommt man bald in Zeitnot. Eine entsprechende Schulung erscheint hier also unbedingt angebracht; zum andern sollte der Prüfling so oft wie möglich – also nicht nur die vorgeschriebene Anzahl von 10 Scholaren-Tätigkeiten mit einem Preisrichter zum Bewerten gehen und hier sich selbst, natürlich unter Aufsicht des Preisrichters, im Bewerten üben. Das Selbsttätigsein ist also das Wichtigste gerade bei dieser Vorbereitung, und nur dies gibt dem Prüfling die notwendige Sicherheit.
Der Hinweis, nach der Uhr zu arbeiten, darf nicht vergessen werden. Man muss also gewissermaßen die Zeit stoppen, die man zum Bewerten eines Tieres benötigt. Man wird dabei überrascht sein, dass man viel mehr Zeit braucht, als zugestanden wird. Deshalb: Üben und nochmals üben!
Die 4. Prüfungsaufgabe ist rein theoretischer Natur, deswegen aber nicht weniger wichtig. Hier wird die Ausfertigung einer Preisverteilungsliste von 75 Tieren verlangt. Mit dieser Ausfertigung ist die Errechnung der auf die einzelnen Tiere entfallenden Geldpreise verbunden. Gerade das Zusammenzählen der Punktzahlen der einzelnen Positionen und die gerechte Verteilung des zur Verfügung stehenden Geldes bilden die Schwerpunkte der Aufgabe. Man muss also 1. richtig zusammenzählen können und 2. die für die Verteilung zuständigen Bestimmungen der AAB und des Standards beherrschen. Dies alles bedingt ein vertieftes Hineinarbeiten in die Thematik und der damit zusammenhängenden Probleme. Der Prüfling muss wissen, welches Tier bei gleicher Punktzahl und bei gleicher Wertnote mit einem besseren oder gleichen Preis versehen werden muss, mit den Worten des Standards ausgedrückt: „Bei gleicher Punktzahl und bei gleicher Wertnote sind für die Vergebung höchster Preise das Vatertier (Rammler) bzw. die höhere Bewertung der Position 2,Körperform und Bau voranzustellen mit Ausnahme der Tiere in den Angora-Leistungsabteilungen.“ Sollte dies zur Klärung immer noch nicht ausreichen, werden die Punktzahlen der Rassemerkmale herangezogen. Der Prüfling muss weiter beachten, dass er mit dem ihm zur Verfügung stehenden Geld zurechtkommt, denn er darf weder mehr ausgeben noch etwas übrig haben. Weiter kommt es auch bei dieser Aufgabe auf die Einhaltung der vorgeschriebenen Zeit an (75 Minuten). Nun, dies alles ist nicht so schwierig: Übung macht den Meister!
Die 5. und letzte Aufgabe sieht einen Fachvortrag von mindestens 10 Minuten Dauer vor. Das Wichtigste hierzu wurde schon in vorhergehenden Ausführungen klargelegt.
Die Ablegung der Preisrichterprüfung kann entweder in einem oder in zwei Tagen erfolgen. Während früher beim Nichtbestehen in einem Fach die ganze Prüfung wiederholt werden musste, braucht in Zukunft nur das nichtbestandene Fach wiederholt zu werden. Auch dies ist eine wesentliche Erleichterung für den Prüfling.
Mit dem Bestehen der Preisrichterprüfung ist das ersehnte Ziel erreicht: der Weg zur Ausübung des Preisrichteramtes ist frei. Vielleicht bekommt nun der eine oder andere Interessent Zweifel, ob er diesen angeführten Anforderungen genügt und ob bei diesen Prüfungen nicht zu viel verlangt würde. Manchem dauert evtl. auch die Ausbildungszeit zu lange, er möchte früher fertig werden. Wer aber bedenkt, dass alles neben einem Hauptberuf vonstattengeht, also in der Freizeit des einzelnen Prüflings, wird einsehen, dass einfach diese Zeit benötigt wird. Zudem hat sich in der langen Zeit, in der nun die Prüfungen so durchgeführt werden, gezeigt, dass einfach diese Anforderungen an die Prüflinge gestellt werden müssen, denn wie sollte der Preisrichter sonst den Erfordernissen des Bewertens gerecht werden!
Zum andern hat der Deutsche Preisrichter-Verband gegenüber dem Züchter und Aussteller die Verpflichtung, nur wirklich befähigte Züchter auszubilden. Würde nicht so verfahren, hätte unsere deutsche Kaninchenzucht nicht den Aufschwung genommen und den Leistungsstand erreicht, den sie heute hat. Dies alles haben Züchter und Preisrichter in gemeinsamer Arbeit geschaffen. Und nur wenn eine solche Zusammenarbeit auch weiterhin möglich ist und praktiziert wird, bleibt unser Zuchthochstand erhalten. Dass die Preisrichter von ihrer Seite aus das Mögliche tun, wird nur durch den Einsatz befähigter und einwandfreier Preisrichter auch in Zukunft zu erhalten sein.
Dies bedingt, dass nur Zuchtfreunde, die die Tierqualität erkennen und sich dann auch rasch zu einem Urteil entschließen können, zur Ausbildung zugelassen werden. Wohl sind durch den Standard und die AAB gewisse Richtlinien gegeben, die aber alle nichts nützen, wenn der Preisrichter sie nicht zu lesen und auszuführen versteht.
Weiter muss jedem klar sein, dass an einen Preisrichter heute ganz andere Anforderungen gestellt werden als in früheren Jahren. Das schon eingangs geforderte breite züchterische Wissen und Können muss einfach vorhanden sein; ferner muss der Preisrichter in der Lage sein, den Züchtern und Ausstellern Rede und Antwort zu stehen, damit er wirklich seiner Aufgabe, Richtungsweiser in der Zucht zu sein, nachkommen kann. Kann er dies, wird er bei den Ausstellern Anerkennung und Achtung finden, also der Mann sein, den die Kaninchenzucht braucht. Ist eine solch verantwortungsvolle Aufgabe nicht verlockend?





