Von Professor Dr. med. vet. Hans-Christoph, Celle „Das Blaue Jahrbuch“ 1997

Gesunde Kaninchen als Elterntiere und als Nachzucht sind die Voraussetzung für eine züchterisch und wirtschaftlich erfolgreiche Kaninchenhaltung. Der Gesundheitszustand eines Kaninchenbestandes ist zudem auch der beste Gradmesser für eine tierschutzgemäße und artgerechte Unterbringung und Betreuung der Tiere. Die Gesundheit (altgriechisch: Hygienä) eines Tieres ist ein komplexer Zustand. Er ist äußerlich erkennbar

– in der für Tierart und Geschlecht typischen, missbildungsfreien Entwicklung und Beschaffenheit des Körpers und funktionsfähiger Körperteile und Organe,

– in der Unversehrtheit der Körperteile und Organe und der Körperöffnungen an Augen, Nase, Maul, After, Harn- und Geschlechtsorganen,

– durch ungestörte Ausführung der Körperbewegungen,

– an dem ungestörten Wahrnehmungs- und Reaktionsvermögen der Tiere bei Vorgängen im Umfeld (Erkennungsbereich) der Tiere,

– an der komplikationslosen Nahrungs- und Tränkeaufnahme,

– am regelmäßigen Absatz arttypisch geformten Kotes und an der komplikationslosen Ausscheidung von Harn,

– an der Fähigkeit der geschlechtsreifen Tiere zur Fortpflanzung, Erzeugung und Aufzucht normal (arttypisch) entwickelter, gesunder Nachkommen,

– in der Anpassungsfähigkeit der Tiere an ihre Umwelt und in dem Vermögen zur Abwehr und Überwindung von begrenzten, naturüblichen Belastungen mit Mikroorganismen (Bakterien, Pilze, Parasiten) und unbelebten Schadstoffen durch körpereigene Abwehrsysteme (Antikörper/Immunität, Verdauungsenzyme und Regenerationsmechanismen, Zellerneuerung, Wundheilung).

Die Gesundheitsvorsorge in einem Hauskaninchenbestand dient der Erhaltung und Förderung des Gesundheitszustandes der Tiere. Sie erstreckt sich auf eine ihre lebensnotwendigen Bedürfnisse an Raum, Umfeld und Ernährung ausreichend sicher stellende Unterbringung und Versorgung und auf ihren Schutz vor gesundheitsbedrohenden Einwirkungen durch Unfälle, Infektionen, Parasitenbefall, Nährstoffmangel oder Vergiftungen und schließt auch die Vermeidung von Erbkrankheiten (Missbildungen) durch geeignete Zuchtauswahl ein. Die Gesunderhaltung der Tiere ist die Voraussetzung für die ungestörte Körperentwicklung und für das Wachstum von Jungtieren, für die erfolgreiche Fortpflanzung der Zuchttiere mit Aufzucht gesunder Nachkommen und für eine dem Leistungsvermögen der Mast- und Langhaarrassen (Hybriden) entsprechende Fleisch- und Wollproduktion.

Die vorbeugende (präventive) Krankheitsbekämpfung, auch als Krankheitsprophylaxe bezeichnet, zielt auf die Verhinderung oder Unterbindung von möglichen Erkrankungen der Tiere durch bestimmte Schadensursachen (belebte Krankheitserreger oder unbelebte Schadstoffe/Gifte), von denen die Tiere des Bestandes betroffen sein können oder aktuell bedroht sind. Sie erfolgt durch Schutzimpfungen und vorbeugende Medikation über Futter oder Trinkwasser (Kokzidiostatika o. a.) und durch Ausmerzung infizierter und Krankheitserreger ausscheidender Tiere.

Gesundheitsvorsorge

Gesundheitsvorsorge für Hauskaninchen besteht in der Ausrichtung und Anpassung der durch die Haltung dieser Tiere in geschlossenen Beständen geschaffenen Lebensbedingungen an ihre lebensnotwendigen, artspezifischen Bedürfnisse in der Ernährung und Haltung und für die arterhaltende Fortpflanzung. Die Vorsorge hat die Verhütung von Erkrankungen und Körperschäden zum Ziel, deren Entstehung direkt (unmittelbar) oder indirekt (mittel- bar) auf Fehler oder Mängel in der von dem Menschen gestalteten Unterbringung der Tiere sowie bei der von ihm zusammengestellten Ernährung und in der Betreuung zurückgehen. Voraussetzung für eine wirksame Gesundheitsvorsorge sind gute Kenntnisse des Tierbetreuers über die lebensnotwendigen Bedürfnisse der Kaninchen in den verschiedenen Altersstufen an Unterbringung und Ernährung, über ihre tierartspezifischen Lebensgewohnheiten und Verhaltenseigenschaften sowie Erfahrungen im Umgang mit den Tieren.

Kaninchen gehören zur Familie der Hasentiere. Die Stammform der Hauskaninchen, das europäische Wildkaninchen, lebt vorzugs- weise in Gebieten mit trockenen Sandböden, geeignet zum Bau von den für ihre Lebensweise notwendigen Wohn- und Wurfhöhlen, in welche sie sich bei Verfolgung, aber auch zum Schutz vor Witterungsunbilden zurückziehen können und in denen die Mutterhäsinnen das Nest für ihre Jungtiere bauen. Ihr Körperbau weist sie durch die mit kräftiger Muskulatur versehenen Hintergliedmaßen als Tiere mit hohem Sprunglaufvermögen aus. Die deutlich kleineren Vorderläufe stützen das Kaninchen beim Laufen und Hocken ab, werden aber nicht, wie bei anderen vierbeinigen Tieren, zum Gehen oder Laufen benutzt. Die relativ langen Mittelfußglieder dienen auch als Auflage dem hockenden Sitzen, aus dem das Kaninchen bei Gefahr unmittelbar in den flüchtenden Sprunglauf starten kann. Der Bewegungsbedarf der Kaninchen ist gering. Die Fortbewegung erfolgt in der Hauptsache nur bei der Nahrungssuche, meist in der typisch „hoppelnden" Weise und über kurze Strecken, der schnelle Sprunglauf ist typisch für die Fluchtbewegung.

Kaninchen sind Pflanzenfresser und bevorzugen bei freier Futterwahl Frischblatt, Pflanzenknospen, Körner und wasserhaltige Wurzeln, über welche sie teilweise auch ihren Flüssigkeitsbedarf decken. Getrocknete Pflanzen oder Pflanzenteile nehmen sie mit auf, hartfaserige Gräser meiden sie aber. Vor der Aufnahme beschnuppern (beriechen) Kaninchen das Futter, beißen Teile davon mit ihren Nagezähnen ab und nehmen mit der Zunge die Futterpartikel über den zahnlosen Zwischenkieferteil in die Maulhöhle auf. Kaninchen nehmen täglich mehrmals in unregelmäßigen Abständen Futter in kleineren Portionen auf. Bei der Verdauung im Darm übernehmen die im Blinddarm anwesenden Mikroorganismen (Bakterien und Bazillen verschiedener Arten, einige Hefeformen) wesentliche Verdauungsaufgaben. Der Eiweißbedarf der Kaninchen wird zum großen Teil aus den von diesen Keimen gebildeten Proteinen gedeckt, die mit dem als Zökotrophe bezeichneten, besonderen eiweißreichen Blinddarmkot (Weichkot) als Nahrung täglich aufgenommen werden.

Kaninchen verfügen über ein stark ausgeprägtes Wahrnehmungsvermögen mit augenblicklicher Reaktionsfähigkeit. Ungewohnten Ereignissen in ihrem Wahrnehmungsbereich versuchen sie sich durch Flucht an einen geschützten Ort zu entziehen. Bei Fluchtbehinderung kommt es vielfach zu starker Erregung mit panikartigen Reaktionen. Allgemeine Unruhe im Stall durch ungewohnte Ereignisse kann schon starke Erregung bei den Tieren auslösen, in deren Verlauf tragenden Häsinnen durch Frühgeburt (Abort) verwerfen und säugende Häsinnen die Nester ihres Wurfes zerstören, die Säuglinge verschleppen und dabei häufig zerbeißen. Geschlossene Gehege/Käfige werden nach kurzer Eingewöhnung als geschützter Aufenthaltsbereich angenommen. Hauskaninchen gewöhnen sich an gleichbleibende Geschehnisse in ihrer Umgebung und auch an gleiche, als nicht bedrohlich empfundene Handlungen an ihrem Körper (Greifen, Untersuchungen u. ä.).

Kaninchen sind tag- und nachtaktive Tiere, die keine längerdauernde, durchgehende Schlafenszeit mit weitgehender Ausschaltung der Wahrnehmungsfähigkeit haben, sondern auch im Zustand völliger Ruhe (Schlaf bei „offenen“ Augen) Ereignisse in ihrer Umgebung wahrnehmen und unverzüglich darauf reagieren können.

Kaninchen sind keine Herdentiere, sie leben als Wildkaninchen wegen der bodenabhängigen Siedlungsbedingungen (Höhlenbau) in kolonieartiger Gemeinschaft. Ein Zusammenleben in der Gruppe erfolgt nur mit den Wurfgeschwistern. Mit wurffremden Tieren ist dies nur unter gleichaltrigen Jungtieren bis zu Beginn der Geschlechtsreife problemlos. Jungböcke müssen ab diesem Zeitpunkt räumlich getrennt werden, um heftige Rivalitätskämpfe mit lebensbedrohenden Beißereien zu verhindern. Bei weiblichen Tieren kommen rivalisierende Auseinandersetzungen mit Einsetzen von Brunsterscheinungen vor. Tragende Häsinnen vor dem Werfen und säugende Muttertiere verteidigen den für ihren Nachwuchs benötigten Wurf- und Nestplatz gegen eindringende Artgenossen.

Missbildungen unter den Neugeborenen sind selten, treten innerhalb der Wurfgruppe oft vermehrt auf. Sie können Folgen von Schadenseinflüssen während der embryonalen Entwicklung sein, z. B. nach fieberhafter Erkrankung der Mutterhäsin in den beiden ersten Wochen der Trächtigkeit; meist gehen die Missbildungen auf Defekte in den Erbanlagen zurück.

Kaninchen sind empfindlich gegenüber hohen Temperaturen (über 35 °C), mit akuter Gefährdung der Gesundheit durch Überwärmung und Hitzekollaps. Für neugeborene Jungtiere ist der Aufenthalt im Nest im Kontakt mit den Wurfgeschwistern zur konstanten Wärmehaltung bis zur 4. Lebenswoche lebensnotwendig, außerhalb des Nestes kann es bei den Neugeborenen innerhalb kurzer Zeit zur lebensbedrohenden Unterkühlung kommen.

Die Möglichkeiten von Stör- und Schadensfällen bei der Unterbringung der Kaninchen, ihrer Ernährung und Betreuung sind vielfältig. Sie können direkte und unmittelbare Folgen konstruktiver Mängel oder technischer Defekte an den Gehegen und Versorgungseinrichtungen sein, auf Fehler in der Ernährung, auf Unkenntnis der Lebensbedürfnisse der Tiere zurückgehen oder auch Folgen nachlässiger Überwachung und Wartung der Stall- und Versorgungseinrichtungen und mangelhafter Betreuung der schutzbefohlenen Tiere sein.

Vorsorge zu Lebensbedingungen, Verhalten und zur Fortpflanzung

Schadensformen und Ursachen bei Störungen und Mängeln

– Paarungsstörungen als Folge von Unruhe im Umfeld der Zuchttiere;

– Missbildungen einzelner Körperteile (Schädel, Augen, Nase, Gelenkdeformation u. a.) durch fieberhafte Erkrankungen, Sauerstoffmangel/Blutarmut, bestimmte Arzneimittel bei den Muttertieren während der Trächtigkeit (Periode oder Organdifferenzierung zwischen 7. bis 20. Tag nach Paarung);

-Erbliche Missbildungen (Haarlosigkeit, Augendefekte, Skelettdefekte an den Schulter (vordere) Gliedmaßen, Kiefermissbildungen, wie Karpfen-, Hecht- oder Scherengebiss) infolge von Defekten an den Erbträgern (Genen);

– Frühgeburten mit Tod der Föten durch Erregung der Muttertiere; Verletzungen oder Unterkühlung mit Todesfolge von Neugeborenen/Säuglingen infolge Verschleppens und Nestzerstörung durch angsterregte Mutterhäsinnen;

– Abkühlung mit Wärmeverlust des Körpers bei frisch geschorenen Angorakaninchen, mit Auftreten von Durchfällen, auch Schnupfen (Erkältungskrankheit); Wärmestau mit Hitzekollaps durch Überwärmung infolge unzu- reichender Abgabe von Körperwärme bei Lufttemperaturen über +35 °C;

– Bissverletzungen infolge Rivalitätskämpfen unter geschlechtsreifen (Jung-) Rammlern;

– Wachstumsstörungen, Abmagerung infolge Abdrängen rangniederer Tiere vom Fressplatz, bei fortbestehender Erregung infolge Unruhe im Bestand.

Vorsorgemaßnahmen

– Ausschluss von Tieren mit erblichen Missbildungen von der Zucht (Fortpflanzung);

– Vorsicht bei medikamentösen Behandlungen tragender Häsinnen;

– Abschirmung gegen erregungsauslösende Ereignisse besonders bei tragenden und säugenden Häsinnen;

– Trennung von Jungböcken mit Beginn der Geschlechtsreife; Ausreichende Zahl von Fressplätzen in den Gehegen bei Gruppenhaltung;

– Nestkontrolle der jungen Würfe, Schutz der frisch geschorenen Angorakaninchen vor Abkühlung; Belüftung der Gehege bei erhöhten Lufttemperaturen.

Vorsorge zur Unterbringung und Haltung

Bei der Unterbringung und Haltung der Kaninchen muss sichergestellt sein, dass alle für die Erfüllung der Lebensbedürfnisse erforderlichen Aktionen und Verhaltensweisen von den Tieren schadensfrei durchgeführt werden können und die Tiere vor gesundheitsschädigend wirkenden Einflüssen aus ihrer Umgebung geschützt sind.

Schadensformen und Ursachen bei Mängeln in der Unterbringung

– Verletzungen durch technische Defekte und Konstruktionsfehler an den Gehegen/Käfigen und Versorgungseinrichtungen in Form von Risswunden, Frakturen von Gliedmaßen und der Wirbelsäule (Querschnittslähmung), Gelenkluxationen;

– Unterkühlung oder Hitzekollaps bei unzureichendem Schutz vor Witterungsunbilden (Abkühlung bei Nässe oder Kälte, besonders nesthockende Säuglinge, geschorene Angorakaninchen, Wärmestau bei Temperaturen über +35 °C);

– Ernährungsmangel bei Störungen an Einrichtungen zur Versorgung mit Futter und Trinkwasser (Futterautomaten, Leitungs- tränken);

– Gefährdung der Tiere durch Stall- und Gehegeverschmutzung infolge fehlender oder unzureichend funktionierender Entsorgungseinrichtungen in den Gehegen und Stallanlagen (Kot- und Harnbeseitigung, Stallentlüftung, Eignung der Einrichtungen für die Reinigung und Desinfektion).

Vorsorgemaßnahmen

– Gestaltung und Aufstellung der Gehege/Käfige in der Weise, dass eine regelmäßige Beobachtung der eingesetzten Kaninchen und Überwachung der Versorgungseinrichtungen möglich sind, um erkrankte Tiere frühzeitig erkennen und Defekte an den Gehegen und Versorgungseinrichtungen rechtzeitig feststellen und beheben zu können;

– Ausreichende Bewegungsmöglichkeit der Tiere in dem ihnen zur Verfügung stehenden Raum zur Nahrungs- und Tränkeaufnahme, zum Aufrichten und zur Körperdrehung (Wenden), um Verletzungen der Wirbelsäule mit Querschnittslähmung bei Behinderung von Bewegungen zu vermeiden;

– Mängelfreie Verarbeitung und Einrichtung der Gehege/Käfige und Versorgungsanlagen zur Vermeidung von Unfällen und Verletzungen durch Einklemmen von Gliedmaßen in Spalten und Löchern von Bodengittern und Käfigwänden, durch Blechkanten, offene, spitze Drahtenden, Nägel u. ä.;

– Ausreichend große Öffnungen in den Gehegen, um auch sich wehrende Tiere ohne Verletzungsgefahr den Käfigen zu entnehmen oder in diese einsetzen zu können; Verhinderung des unkontrollierten Entweichens (Sturz) der Tiere durch ungesicherte Gehegeöffnungen;

– Verwendung von Baustoffen aus ausreichend belastungsfähigem und gesundheitsunschädlichem Material, geeignet zur mechanischen Reinigung sowie zur chemischen und thermischen Desinfektion (Dampfstrahlgerät, Ausflammen);

– Bautechnische Gestaltung von Stallanlagen und Gehegen/Käfigen für eine komplikationslose Beseitigung von Kot und Harn und kontinuierliche Entlüftung zur Beseitigung von Staub und Schadgasen aus der Stalluft;

– Ausstattung der Stallanlagen und Gehege mit Vorrichtungen zum Schutz der Tiere vor Witterungsunbilden (Nässe, Hitze, Kälte);

– Einrichtungen zur bedarfsdeckenden Versorgung der Tiere mit Futter und Flüssigkeit (Futtertrog, Tränke), Sicherstellung ausreichender Frischluftzufuhr;

– Möglichkeiten zur Abschirmung des Bestandes gegen Einschleppung von Krankheitserregern aus der Umwelt.

Vorsorge in der Ernährung

Hauskaninchen werden überwiegend mit industriell gefertigtem Mischfutter und nur zu einem geringen Teil noch mit Eigenfutter versorgt, ergänzt durch Grünfutter oder Heu. Wenn auch die im Handel angebotenen Fertigfuttermittel nach dem ernährungsphysiologischen Nährstoffbedarf der Kaninchen zusammengestellt sind, so werden doch gelegentlich immer wieder Gesundheitsstörungen bei Kaninchen beobachtet, die auf Mängel in der Beschaffenheit des von den Tieren aufgenommenen Futters, auf schädlich wirkende Beimischungen im Futter oder auf Verunreinigung der Gehege oder Futterteile mit Schadstoffen zurückgehen. Anlass und Art derartiger Qualitätsminderungen des angebotenen Futters wie auch der Schadstoffkonzentration sind ebenso wie die Folgen für die Kaninchen sehr unterschiedlich.

Schadensformen und Ursachen von Fehlern und Mängel in der Ernährung

– Unzureichender Nähr- und Wirkstoffgehalt in der Futterration durch Fehler in der Futterzusammensetzung, durch Wirkstoffabbau während der Lagerung, also Folge von mengenmäßig unzureichender Futteraufnahme, z. B. bei technischen Störungen an der Futter- oder Trinkwassereinrichtung oder durch Abdrängen vom Futterplatz (bei Gruppenhaltung) mit der Folge von Mangelerkrankungen (Wachstumsstörungen, Fellschäden, Blutarmut, Rachitis u. a.); erhöhte Gefahr für Jungtiere und tragende und säugende Häsinnen und ihre Nachkommen;

– Veränderung der verdauungsphysiologisch angepassten Mikroflora (Bakterien, Bazillen, Hefen) des Blinddarmes durch nicht art- gemäße Zusammensetzung des Futters durch überhöhten Gehalt an Eiweiß und Rohfetten, bei relativer Reduzierung des Rohfaseranteils führt zur massiven Vermehrung eiweißspaltender und häufig Toxine (gewebezerstörende Giftstoffe) bildende Bakterien/Bazillen (E. coli, Clostridien), die heftige Darmentzündungen mit Durchfällen (Dysenterie, Enterotoxämie) verursachen;

– Gefäß- und Gewebe-(Nieren-)Verkalkungen durch längerfristige Überdosierung von Vitamin D);

– Akute Verdauungsstörungen (Bläh-/Trommelsucht, Durchfälle) nach Verfütterung von in Gärung oder Fäulnis befindlichem Futter, von massiv verpilztem Futter (Schimmelpilzbefall) oder durch massiven Ungezieferbefall verdorbenem Futter;

– Akute oder chronische Vergiftungen mit Durchfallerkrankungen, Krämpfen, Lähmungserscheinungen, Blutungen, Fell- und Hautschäden, plötzlichen Todesfällen durch gesundheitsschädlich wirkende Stoffe in bestimmten Pflanzen (Alkaloide, Saponine, Glykoside), in Schimmelpilzen (Mykotoxine, z. B. Aflatoxin u. a.), in Arzneimitteln, u. a. bestimmte Antibiotika, in Desinfektions- und Schädlingsbekämpfungsmitteln durch Aufnahme mit dem Futter, Trinkwasser oder aus dem Gehege/Käfig;

– Magenverstopfung oder Magenwandverletzungen durch Auf- nahme von unverdaulich faserhaltigen Stoffen (Bildung von Faserballen aus Wollhaaren, Pflanzen- oder Kunststoffasern) oder von Drahtstiften, Nägeln o.ä. Hartstiften);

– Einschleppung von viralen, bakteriellen und parasitären Krankheitserregern durch Verfütterung von kontaminiertem Grünfutter aus Freilandgebieten mit erregerausscheidenden Tieren, z. B. Wildkaninchen, Hasen sowie Fuchs, Dachs, Hund (als Ausscheider von Wurmparasiten).

Vorsorgemaßnahmen

– Bedarfsdeckende Nährstoffversorgung durch verdauungsphysiologisch ausgewogene Futtermischungen entsprechend Alter und besonderer Leistungsanforderungen der Tiere, wie Wachstum, Trächtigkeit und Laktation der Häsinnen, Fleischmast und Wollerzeugung;

– Vorsichtige Verwendung tierischer Eiweißprodukte als Futter, Gesamteiweißanteil im Futter nicht über 16% zur Vermeidung einer Veränderung der Mikroflora im Blinddarm (Dysbakterie) als Ausgang für Durchfallerkrankungen;

– Keine Überdosierung von Vitamin D (max. 900 IE/kg Futter) und Phosphor (max. 0,3 % beim Jungtier, 0,8% bei säugenden Häsinnen) im Futter zum Ausschluss von Verkalkungen;

– Bedarfsdeckende Versorgung mit Flüssigkeit in Form von Trinkwasser, Frischfutter (Blatt, Wurzel, Knollen, Früchte);

– Keine Verwendung überlagerter Futtermischungen (Wirkstoffverlust);

– Ausreichende Ausstattung der Gehege mit Futter- und Tränkeeinrichtungen und regelmäßige Kontrolle der Versorgungsanlagen;

– Ausschluss der Verwendung von durch Fäulnis, Gärung oder durch starken Befall mit Schimmelpilzen und Ungeziefer (Milben) verdorbenen Futtermitteln;

– Vermeidung der Eingabe von Arzneimitteln über Futter oder Trinkwasser, welche bei dieser Behandlungsform Unverträglichkeitserscheinungen bei den Kaninchen auslösen können, z. B. Antibiotika der Penicillin-Gruppe u. a.;

– Ausschluss von Pflanzen mit giftig wirkenden Inhaltsstoffen, z. B. Ackersenf, Kartoffelkraut, Lupinen, Schachtelhalm, Schöllkraut u. a., von der Verwendung als Futter;

– Vorsicht bei Verwendung von Frischfutter (Gräser, Blätter) aus Freilandgebieten wegen möglicher Verschmutzung mit auf Kaninchen übertragbaren Parasitenformen, wie Kokzidienoozysten, Bandwurmfinnen, Saugwurmlarven und mikrobiellen Krankheitserregern von freilebenden Tierarten, z. B. Wildkaninchen, Hase, Fuchs, Hund;

– Verderbnisfreie und gegen Ungeziefer geschützte Lagerung der Futtermittel.

Vorsorge durch Entsorgung, Sauberhaltung

Die Sauberkeit der Haltungssysteme (Käfig, Gehege, Stall, ein- schließlich der Versorgungs- und Entsorgungseinrichtungen) bei der Unterbringung der Kaninchen ist das zentrale Problem in der Gesundheitsvorsorge der Kaninchenbestände.

Der von den Tieren täglich abgesetzte Kot und Urin mit den dar- in enthaltenen Mikroorganismen und der aus Futterbestandteilen, Fellhaaren und Bodenpartikeln bestehende Staub sind die Ursache für die mit der Dauer des Tierbesatzes zunehmende Verschmutzung des Stallraumes, der Gehege/Käfige und aller sonstigen im Stall befindlichen Einrichtungen und Geräte. Schmutzstaub setzt sich auf dem Futter und auf dem Fell der Tiere ab. Zwangsläufig kommt es mit der Verschmutzung im gesamten Stallbereich zur massiven Anreicherung von Bakterien, Pilzen und Kleinstlebewesen verschiedener Arten und mit unterschiedlich krankmachenden (pathogenen) Eigenschaften, die von den Tieren über den Kot, mit den Sekreten aus Nase und Maul und aus infizierten Wunden aus- geschieden wurden oder auf andere Weise in den Stall gelangt sind (Futter, Ungeziefer, Haustiere, Tierwärter). Die bei bakteriellen Zersetzungsvorgängen in der Einstreu und im Schmutz sich bildenden Stoffe (Ammoniak, Fäulnisprodukte, organische Säuren) entwickeln Gase oder Dämpfe, die in die Stalluft gelangen und dort dann mit der Atemluft von den Tieren aufgenommen werden. Das gesunde, nicht durch gleichzeitige Einwirkung verschiedener Schadensfaktoren mehrfach belastete Kaninchen ist in der Lage, die Wirkung der mit dem Futter oder Trinkwasser, mit der Luft über die Atmungsorgane oder durch anderweitige Kontakte in geringer, „naturüblicher“ Menge aufgenommenen Infektionserreger und der unbelebten Schadstoffe, wie chemische, pflanzliche und pilzliche Gifte, durch die verschiedenen Abwehrmechanismen des Körpers (Antikörper/Immunität, enzymatische Entgiftung) zu neutralisieren und geringfügige, örtliche Gewebeschäden symptomlos zu beseitigen. Die Funktion der Abwehrsysteme und die Regenerationsbereitschaft der Körpergewebe sind aber überfordert, wenn die Organe durch massive und ständig sich wiederholende Infektionen oder Intoxikationen belastet werden, neben denen häufig noch andere resistenzmindernde, gewebeschädigende Faktoren auf den Körper einwirken. Die Folgen sind dann meist offen zu Tage tretende, tödlich verlaufende Erkrankungen.

Schadensformen und Ursachen bei mangelhafter Sauberhaltung:

– Anreicherung von Schmutzkeimen und Infektionserregern im gesamten Stallbereich bedingt hohes und anhaltendes Infektionsrisiko (Wund- und Schmutzinfektionen, bakterielle Organ- und Allgemeininfektionen/Bestandsinfektionen) für die Tiere mit ansteigender Erkrankungsrate und zunehmenden Verlusten;

– Latente Gefährdung durch Infektionen durch Darm- und Gallengangkokzidien mit Beeinträchtigung der Körperentwicklung bei Jungtieren oder Ausbruch akuter verlustreicher Erkrankungen;

– Anreicherung der Eier und ansteckungsfähiger Larven von Magen-Darmfadenwürmern, hohes Ansteckungsrisiko;

– Entwicklungsstörungen und Erkrankungen;

– Anreicherung und Fortbestand von Eiern, Larven und ausgewachsenen Milben und Flöhen in Einstreu und Stallschmutz;

· Anreicherung von Ammoniak und von Dämpfen organischer Säuren aus der bakteriellen Zersetzung von Kot und Harn in der Einstreu, von Kohlendioxyd aus der Atemluft der Tiere in der Stalluft; Gefährdung der Tiere durch giftige Wirkung der Gase und Dämpfe bei langfristiger Einwirkung und hoher Konzentration;

– Erhöhung des Erkrankungsrisikos bei Infektionen der Tiere infolge zusätzlicher Einwirkung von resistenzmindernden Hilfsfaktoren aus dem Stallbereich in Form von Staub, Ammoniak, Kohlendioxyd und Dämpfen organischer Säuren aus bakterieller Kotzersetzung, durch parallele Mehrfachinfektionen mit verschiedenen Infektionserregern, durch gleichzeitigen Befall mit Kokzidien oder Magen- und Darmwürmer;

– Erregerverschleppung im Stall und in die Stallumgebung über Staubpartikel in der Stalluft.

Vorsorgemaßnahmen

– Bei Haltung auf Böden mit Einstreu: Regelmäßige Beseitigung der mit Kot und Urin angereicherten Einstreu aus den Gehegen, anschließende Reinigung und Desinfektion;

– Bei Haltung auf Spaltenböden (Stab- oder Drahtgitter): Regel- mäßige Entfernung von Kotansammlungen in den Käfigen und Kotauffangplätzen (Kotgruben, Kästen, Bänder), Reinigung kotverschmutzter Futtertröge o.ä.;

– Regelmäßige Reinigung der Belüftungseinrichtungen (Ventilatoren, Lüftungsgitter) zur Aufrechterhaltung der Lüftungsfunktionen;

– Gründliche Reinigung und Desinfektion der Gehege/Käfige, einschließlich Wurfkästen und Versorgungseinrichtungen nach Tierentfernung und vor Neubesatz;

– Reinigung und Desinfektion der Futtervorratsräume und der zur Futtermischung benutzten Geräte;

– Quarantäne-Haltung in getrenntem Stallraum aller neu in den Bestand einzustellenden Kaninchen, auch Rückkehrer von Tierausstellungen, zur Vermeidung der Einschleppung von Krankheitserregern;

– Quarantänedauer mindestens 14 Tage; Zurückhaltung im direkten Umgang (Kontakt) mit den Tieren durch Besucher mit eigener Kaninchenhaltung, Verhinderung der Erregereinschleppung;

– Anlegen bestandsgebundener Schutzkleidung (Kittel, Schürze, Überschuhe) zur Vermeidung einer Erregerverschleppung;

– Unverzügliche Entfernung von Kadavern verendeter Tiere aus den Gehegen; bei unklarer Todesursache Einsendung an fach- kundige Untersuchungsinstitute zur Aufklärung der Erkrankungs- und Todesursache.

Die Sauberhaltung der Käfige und Stallanlagen (Reinigung und Desinfektion) während des Besatzes mit Kaninchen ist problematisch, da die Tiere während der Käfigreinigung vorübergehend aus diesen entfernt werden müssen. Die Einführung der Haltung der Kaninchen auf kotdurchlässigen Gitterböden, von engagierten Tierschützern als artwidrige Tierhaltung kritisiert, geschah aus hygienischen Gründen zur Vermeidung der Ansammlung von Kot und Harn im Stallboden und Anreicherung von Krankheitskeimen. Tat- sächlich gelang es durch diese stallhygienischen Vorsorgemaßnahmen, Erkrankungen durch Befall mit Darm- und Leberkokzidien und durch Magen-Darmfadenwürmer deutlich zu vermindern. Schäden an den Gliedmaßen haben sich bei Haltung der Kaninchen auf einstreulosen Gitterböden nicht eingestellt, wenn Flach- oder Halbrundstäbe für die Bodengitter verwendet wurden. Gründliche Gehege- und Gerätereinigung und Desinfektion muss nach jeder Stallräumung und vor Neubesatz mit Tieren erfolgen. Spätestens dann sind auch die Einrichtungen zur Futter- und Trinkwasserversorgung, die Lüftungsanlagen und der gesamte Innenraum (Wände, Pfeiler, Balken, Gänge, Kotgruben) zu reinigen und desinfizieren. Zu beachten ist dabei, dass chemische Desinfektionsmittel mindestens 10 Minuten, besser noch länger, einwirken müssen, um sicher alle vegetativen Keime, außer den Sporen von Bazillen, abzutöten.

Bei Haltung auf Einstreu oder festem Boden ist es zweckmäßig, zumindest an der Stelle, an welcher die Tiere Kot und Harn ausscheiden, ein für die Kotballen durchlässiges Bodengitter einzusetzen.

Die Stall- und Käfighaltung von Kaninchen verstößt bei konsequenter Durchführung aller der Gesunderhaltung der Tiere dienenden Vorsorgemaßnahmen weder gegen den Geist des Tierschutzes noch gegen die Auflagen der gesetzlichen Bestimmungen zum Tierschutz. Gesunde Tiere sind weder verhaltensgestört noch entbehren sie lebensnotwendige Bedürfnisse: Im gesunden Körper lebt ein gesunder Geist, diese alte Weisheit der Römer gilt auch für das in der Obhut des Menschen lebende Tier.

Vorbeugende Krankheitsbekämpfung

Methoden der vorbeugenden Krankheitsbekämpfung sind die Ausmerzung potentieller Krankheitserreger aus dem Tierbestand und seine Abschirmung gegen Neuinfektionen, die vorbeugende Schutzimpfung gegen bestimmte Erregerarten und die vorbeugen- de Behandlung der Tiere mit spezifischen, gegen bestimmte Erregerarten wirksame Arzneimittel. Zur Durchführung dieser Maßnahmen ist, von Ausnahmen abgesehen, die Mitwirkung eines Tierarztes zur Verordnung der Präparate erforderlich, teilweise auch die Einschaltung eines mikrobiologischen Speziallabors zum Nachweis oder Ausschluss der aus den Beständen auszumerzenden Erreger in den Untersuchungsproben.

Vorbeugende Behandlungsmaßnahmen sind zusätzlich zur Gesundheitsvorsorge notwendige Aufwendungen, durch welche Vor- sorgemaßnahmen nicht überflüssig werden.

Ausmerzung von Krankheitserregern

Ausmerzungsverfahren bedingen einen hohen Aufwand zur Ermittlung des Infektionsstatus durch bestimmte Erreger, zur Ausmerzung infizierter Tiere und zum Aufbau und zur Erhaltung eines infektionsfreien SPF- (specific pathogen free) Bestandes. Solche SPF-Bestände sind erforderlich bei den für medizinische Forschungs- und Erprobungszwecke benötigten Versuchskaninchen (Labortierhaltung). In der praktischen Kaninchenhaltung kann es mitunter sinnvoll sein, Stammzuchtbestände oder auch nur einzelne Zuchttiergruppen frei von bestimmten, die Zucht und Nachzucht gefährdenden Infektionen zu halten. Voraussetzung ist aber, dass nach Ausmerzung aller infizierten Tiere die überlebenden Kaninchen auch frei von diesen Keimen gehalten werden können. Das bedeutet Abschirmung der Bestände gegen unkontrollierte Zugänge durch Mensch und Tier, Vermeidung aller Infektionskontakte der „eingeschlossenen“ Tiere, ausschließliche Verwendung von industriell gefertigtem Mischfutter, Arbeiten mit Schutzkleidung, Verzicht auf Teilnahme der SPF-Tiere an Tierausstellungen.

Die Unterbringung von SPF-Kaninchen kann nur in einstreulosen Käfigen mit Gitter- oder Spaltboden erfolgen. Bei den Arbeiten im abgeschirmten Stall ist eine im Stall verbleibende Schutzkleidung anzulegen. Vor Einbringen bestandsfremder Tiere ist deren Quarantänehaltung mit Untersuchung auf den Infektionsstatus erforderlich, periodische Nachuntersuchungen zur Kontrolle des Infektionsstatus sind notwendig.

Die erregerfreie Haltung ist möglich

– zum Ausschluß von Infektionen durch Darm- und Gallengangkokzidien (Eimeria-Arten), zusätzlich vorbeugende Medikation mit Kokzidiostatika über Futter oder Trinkwasser. Nachweis von Kokzidien (Oocysten) durch Kotuntersuchung; auch für Rasse- und Wirtschaftskaninchenhaltung möglich;

– zum Ausschluss des Befalls mit direkt übertragbaren Magen- Darmwürmern (Magenwürmer, Darmfadenwürmer, Pfriem- schwänze, Peitschenwürmer u. a); Nachweis der Magen-Darmwürmer (Eier, Larven) durch Kotuntersuchung; auch für Rasse- und Wirtschaftskaninchenhaltungen möglich und durchführbar;

– zum Ausschluss von Infektionen durch Mikrosporidien (Encephalitozoon cuniculi), Nachweis durch Blutuntersuchung; bedingt sinnvoll für Rasse- und Wirtschaftskaninchenhaltungen;

– Ausschluss von Infektionen durch Pasteurella (Erreger des ansteckenden Schnupfens und akuter Organ- und Allgemeininfektionen); Nachweis von Sekret- und Blutuntersuchungen; für SPF- Versuchstierbestände notwendig, für Zuchttiere von Stammzuchtbetrieben sinnvoll; weitere Infektionsausschlüsse für SPF- Kaninchenbestände notwendig, für Stammzuchtbetriebe von Masthybriden teilweise sinnvoll bei Yersinia pseudotuberculosis (Rodentiose), Listeria monocytogenes (Listeriose), Salmonella- Arten (Salmonellose);

– für Versuchskaninchenhaltungen notwendig Ausschluss von Infektionen durch Erreger der Myxomatose, Fibromatose und Kaninchenpocken und der hämorrhagischen Viruskrankheit (VHD); Nachweis durch Blutuntersuchung.

Schutzimpfungen

Schutzimpfungen bei Kaninchen werden angewendet zur Abwehr von in den Körper eingedrungenen Erregern durch spezifische Antikörper, welche das geimpfte Tier als Reaktion auf die künstliche Zufuhr von abgeschwächten oder abgetöteten Impferregern des gleichen Typs (Serotyp, Antigen) in großer Menge gebildet hat. Erregerspezifische Antikörper neutralisieren das infektiöse Agens, so dass dieses sich nicht im Körper vermehren und dadurch keine Zellen und Gewebe zerstören kann. Die Bildung von Antikörpern in ausreichender Menge nach der Schutzimpfung erfolgt nur beim gesunden Tier mit funktionsfähigem Immunsystem.

– Impfung (Vaccination) zum Schutz gegen die Myxomatose. Impfstoffe (Vaccine) auf der Grundlage von abgeschwächten Myxomatose-Virus oder von antigenverwandten Shope'schen Fibrom-Virus; Impftermin: April/Mai vor der Entwicklung der Mücken und Stechfliegen als Überträger der Myxomatose-Virus von Wildkaninchen auf Hauskaninchen; Impfschutz etwa 6 bis 8 Monate;

– Impfung (Vaccination) zum Schutz gegen die hämorrhagische Viruskrankheit; Impfstoff (Vaccine) auf der Basis von abgeschwächtem oder schonend abgetötetem VHD-Virus; Impfungen der Zuchttiere zweimal im Jahr empfehlenswert, übrige Tiere bei VHD-Ausbrüchen unter Wildkaninchen oder in Beständen der Umgebung; Impfschutz etwa 6 bis 8 Monate;

– Impfung zum Schutz gegen Pasteurellose; Wirkung abhängig von der Übereinstimmung des Antigentyps im Impfstoff mit dem der Krankheitserreger im Bestand; Herstellung stallspezifischen Impfstoffs durch Verwendung der Pasteurella-Bakterien aus dem Bestand ist möglich. Schutzwirkung auf Schnupfenerkrankungen bleibt begrenzt;

– Impfung zum Schutz gegen Coli-Dysenetrie (Durchfallerkrankung); Impfstoff aus abgeschwächten bzw. abgetöteten E.coli- Bakterien, die besonders in Kaninchenbeständen verbreitet sein sollen; begrenzte Schutzwirkung teilweise aus ähnlichen Gründen wie bei Pasteurella-Impfstoffen.

Vorbeugende Arzneimittelbehandlung

Anwendung zur Verhütung des Ausbruches von Darm- und Gallengangkokzidiosen durch prophylaktische Medikation Kokzidien wirksamer Arzneimittel (Kokzidiostatika), welche bestimmte Entwicklungsformen der in den Zellen der Darmwand oder der Gallengänge sich massiv vermehrenden Kokzidien abtöten, den mehrfach sich wiederholenden Entwicklungszyklus der Kokzidien in den Zellen unterbinden und die Bildung der mit dem Kot ausgeschiedenen Dauerformen (Oocysten) verhindern. Kokzidiostatika können nach Genehmigung durch die Behörden (Europäische Kommission, Landwirtschaftsminister des Bundes) in Fertigfutter für Kaninchen eingemischt, über den Handel direkt an Kaninchenhalter abgegeben werden. Fütterung an Jungkaninchen nach dem Absetzen für die Dauer von 3 bis 4 Wochen. Absatzfrist des Medikationsfutters etwa 7 bis 10 Tage vor der Schlachtung, verbindliche Angaben hierzu auf dem Beipackzettel.

Vorbeugende Arzneimittelbehandlungen zur Prophylaxe von Kokzidiose über Trinkwasser, mit nicht ausdrücklich zugelassenen Präparaten (Kokzidiostatika) oder zur Prophylaxe der unter Jungkaninchen nach dem Absetzen häufig auftretenden Durchfallerkrankungen (Dysenterie) bedürfen der tierärztlichen Verordnung. In allen Fällen vorbeugender Medikation sind die auf den Packzetteln angegebenen Absetzfristen vor einer Schlachtung der Tiere einzuhalten.

Schlussbetrachtung

Gesundheitsvorsorge für die in seiner Obhut stehenden Tiere gehört zu den selbstverständlichen Aufgaben des Züchters und Halters von Kaninchen. Sie ist die Voraussetzung für den züchterischen und wirtschaftlichen Erfolg. Die Bemühungen um die Gesunderhaltung der Tiere kann nicht durch Arzneimittelgaben oder wachstumsfördernde Hilfsmittel ersetzt werden. Letztere können lediglich gezielt bestimmte Problemsituationen unter den Tieren in den Beständen zusätzlich zu den Vorsorgemaßnahmen überwinden helfen. Auch unter dem Gesichtspunkt erheblicher Schwierigkeiten bei der Durchführung von Behandlungen bei erkrankten Tieren hat die krankheitsverhütende Vorsorge in der Kaninchenzucht einen besonderen Stellenwert. Das in vielen Fällen „späte“ Erkennen eines Krankheitszustandes bei den Kaninchen, der oft schnelle Krankheitsverlauf, die bestandsweite Ausbreitung mancher Erkrankungen mit den dabei auftretenden Schwierigkeiten der Arzneimittelverabreichung und nicht zuletzt der oft unbefriedigende Erfolg der Behandlungsbemühungen weisen die konsequente Durchführung der Gesundheitsvorsorge als das am meisten erfolgversprechende Verfahren zur Krankheitsverhütung aus.

Anmerkung: Zur eingehenderen Information über Nährstoff- und Futterbedarf der Kaninchen in verschiedenen Altersstufen, über Formen und Gestaltung der Haltungssysteme und stallklimatische Anforderungen sowie Fortpflanzung, Krankheiten und Krankheitsbekämpfung wird das im DLG-Verlag, Frankfurt am Main, 1995 erschienene „Große Buch vom Kaninchen“ empfohlen, herausgegeben von Dr. Schlolaut, unter Mitarbeit zahlreicher Experten über die einzelnen Fachgebiete.

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Bernhard Pickert
1948 am Stadtrand von Berlin geboren und im elterlichen Einfamilienhaus mit großem Garten aufgewachsen, kam ich seit frühester Kindheit in den Kontakt mit dem dort gehaltenen Kleinvieh, wie etwa der Milchziege, Hühnern, Enten, Kaninchen und einem großen Haushund. Damals eine normale Situation, denn Kleintierhaltung nebst Bewirtschaftung der eigenen Scholle war weit verbreitet, denn die Erzeugung von Gartenbau- und Tierischen Erzeugnissen unterstützte die familiäre Eigenversorgung, in einer gerade nicht im Überfluss strotzenden Zeit, gleich nach dem 2. Weltkrieg. Erinnerung an diese Zeit ist noch wach, als ich als Grundschüler bei der Futterbeschaffung des heimischen Viehs helfen musste. Für die Enten wurde beispielsweise in den damals vorhandenen Entwässerungsgräben Entengrütze gefischt und für die Kaninchen Grünfutter von den überall noch vorhandenen, brach liegenden Freiflächen geholt. Derweil sich die Zeit hinsichtlich der Versorgungslage verbesserte, wurde von den Eltern das Kleinvieh alsbald reduziert. Kaninchen, die für den Festtagsbraten vorgesehen waren, aber blieben. Als in der Nachbarschaft einer der heimischen Kleintierzuchtvereine eine Ausstellung veranstaltete, kamen mir erstmals Rassekaninchen zu Gesicht. Die Veranstalter erkannten meine Begeisterung für Tiere und in dessen Folge wurde ich als 12jähriger Junge in den ortsansässigen Verein aufgenommen. Meine leidenschaftliche Verbundenheit zur organisierten Rassekaninchenzucht wurde somit geweckt, was schließlich dazu führte, mich umfassend mit diesem Thema zu beschäftigen und über Jahrzehnte Literatur und anderweitige schöne Dinge zusammenzutragen, die irgendwie eine Verbindung zum Kaninchen haben. Wohlwissend, dass es andere ähnlich begeisterte Idealisten gibt, ist über Jahrzehnte ein Archiv entstanden, welches Elemente dokumentiert, auf welche anderswo kaum direkter Zugriff besteht. Initiator für diese bleibende „Leidenschaft“ ist eigentlich der 1983 verstorbene Fachautor und Kleintierkenner Werner Karl Georg Moebes, welchen ich 1970 bei einer Kleintierausstellung kennen lernte und sogleich von seiner Persönlichkeit und seinem umfassenden Wissen begeistert war.

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