Adam Mehler, Frankfurt – „Das Blaue Kaninchen Jahrbuch“ 1958
Auf der Zentralverbandstagung in Nürnberg wurde es als notwendig erachtet, einen Zuchtwart des ZDK einzusetzen, der den gesamten Fragenkomplex einer geregelten Zucht zu betreuen hat. Ich habe mich bereit erklärt, diese Funktion als Obmann des Herdbuches noch hinzuzunehmen. Der Antrag wurde einstimmig gebilligt.
Bei der Aufstellung eines Zuchtwartes war die Absicht des ZDK maßgebend, dem Grundgedanken einer jeden Zucht wieder zu seinem Recht zu verhelfen; es ist die Forderung nach unbedingter Ehrlichkeit, ohne die Ersprießliches in der Zucht nicht erreicht werden kann. Dazu gehört:
1. Genaue Aufzeichnungen über die Elterntiere zu machen. Es kommt vor, dass Zuchtbücher geführt werden, die sich mit nichtssagenden Zahlen und Daten begnügen. Wichtig aber sind Eintragungen wie „gute Säugerin“ oder „schlechte Aufzucht in der Vererbung“ usw. Es ist zu berücksichtigen, dass sich der Züchter beim Zukauf fremder Zuchttiere erst vergewissert, ob auch ein Abstammungsnachweis mitgeliefert werden kann; denn es könnte sein, dass das zu kaufende Tier lediglich ein Zufallstreffer ist. Entscheidend für die Zucht ist jedoch, dass auch die Geschwister des Tieres ebenfalls in derselben standardmäßigen Note stehen und dass das Erscheinungsbild auch dem Erbbild entspricht. Freilich sollte jeder Züchter von sich aus darauf bedacht sein, für jedes zu verkaufende Tier einen Abstammungsnachweis mitzuliefern. Wenn sein Zuchtbuch nicht ausreicht, so gehe er zum Zuchtbuchführer des Vereins und bitte um die fehlenden Unterlagen aus dem Vereinszuchtbuch. Als Zuchtwart des ZDK ersuche ich alle Vereinszuchtbuchführer, jeder Bitte, um Ergänzung von Zuchtdaten nachzukommen. Es ist eigentlich selbstverständlich, dass hier aufeinander Rücksicht genommen wird und guter Wille vorliegt; denn eine mögliche Blamage eines Züchters ist ja auch eine Blamage des Vereins, die es zu verhindern gilt.
2. Entscheidend aber ist die erste Pflicht eines Zuchtbuchführers und des Tätowiermeister, nur solche Jungtiere zu tätowieren, die sich noch bei den Muttertieren befinden. Es lassen sich Entschuldigungen anführen, wenn Zuchtdaten nach dem Gedächtnis ergänzt werden oder wenn man sich dabei mit Wahrscheinlichkeiten begnügt. Es ist aber ein offener Betrug, Jungtiere zu tätowieren oder tätowieren zu lassen, die anderen Muttertieren untergeschoben worden sind. Es ist ferner ein Betrug, wenn ein Züchter Jungtiere mit der Maßgabe bestellt, nicht tätowierte Tiere zu senden, um sie später auf den Ausstellungen mit seinem Vereinstäto in den Familiensammlungen auszustellen. Es ist ferner ein Betrug, wenn ein Züchter einem solchen Verlangen nachkommt und nicht tätowierte Tiere abgibt. Es ist auch unzulässig, dass Tiere aus dem Ausland bezogen und mit dem Vereinstäto gezeichnet werden, um sie später als deutsche Zucht wieder weiter zu verkaufen.
Wenn solche betrügerischen Maßnahmen oder Absichten bekannt werden, werde ich Antrag stellen, dass diese Züchter wegen Betruges aus dem ZDK ausgeschlossen werden.
Ich möchte deshalb alle Landes- und Kreisverbandsvorstände bitten, in dieser Beziehung wachsam zu sein. Denn es versteht sich von selbst, dass das Bestreben ehrlicher Züchter zu respektieren und vor Betrug zu schützen ist. Um etwas Großes zu leisten und jede Zucht ist etwas Großes, ist die Aufrichtigkeit oberstes Gesetz. Denn jedes ehrliche Beginnen in der Zucht belohnt den Züchter, sein Können, seinen Fleiß, belohnt ihn auch in finanzieller Hinsicht. Jede unehrliche Absicht aber schadet nur.
Ich bitte die Ausstellungsleitungen um ihre Unterstützung, dass sie in Zukunft von jedem Aussteller einen vollständigen Abstammungsnachweis von jedem als verkäuflich gemeldeten Tier verlangen. Sollte der Züchter dies zu tun versäumen, dann möge der Verkaufspreis gestrichen werden. Denn es ist doch selbstverständlich, dass bei den Ausstellungen Preise verlangt werden, die als Zuchtpreise zu gelten haben; wenn aber ein Zuchtpreis verlangt wird, muss der Käufer auch die Gewissheit haben, dass das gekaufte Tier seinem finanziellen Wert entspricht. Deshalb müssen wir auf die Mitlieferung eines Zuchtaus- weises, eben des Abstammungsnachweises, bestehen. Die Preisrichter bitte ich, auf den Großschauen mit der Ausstellung der Bewertungskarten sehr vorsichtig zu sein. Es sollte nicht vorkommen, dass hinterher Rechnungsfehler entdeckt werden. Wenn aber welche bekannt werden, dann sollte man dem benachteiligten Züchter gegenüber seinen Irrtum ruhig eingestehen. Ferner ist Sorge dafür zu tragen, dass die Bewertungskarten von v-Tieren von zwei Richtern unterschrieben werden. Im Zuchtbuch und bei weiteren Veräußerungen eines solchen Tieres muss die Bewertungskarte mitgeliefert werden; wenn bei einem v-Tier diese beiden Unterschriften fehlen, so ist die Bewertung ungültig und darf in den Abstammungsnachweis nicht eingetragen werden.
Ich bitte alle Züchter, Ausstellungsleiter und Preisrichter in Zukunft vorstehende Angaben zu beachten; sie werden mit mir in dem Wunsche übereinstimmen, die Zuchten endlich einmal in geregelte Bahnen zu führen und darüber zu wachen, dass die Ehrlichkeit in der Züchterwelt wieder als oberstes Zuchtprinzip gilt.

